Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Der Vorstand teilt auf Nachfrage von Herrn Senge mit, dass jährlich ca. 6.000 Restabfallsäcke verkauft werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Zeilert erläutert der Vorstand der TBS AöR, dass die Bürger nicht ausschließlich ihren Restmüll über Säcke entsorgen können, da das Mindestvolumen gemäß Abfallsatzung in den vorgeschriebenen Behältern bereitzustellen ist. Die Restabfallsäcke sind von den Bürgerinnen und Bürgern nur in Ausnamefällen zu benutzen. Daher ist es sinnvoll, dass der Restmüllsack nicht günstiger als die Restmülltonne ist.

 

Die Herren Braun und Meckel merken an, dass sie den Preis von 5,50 € pro Sack für zu hoch halten. Frau Bolte teilt hierzu mit, dass die Preissteigerung deshalb so massiv ist, da der Preis viele Jahre nicht erhöht wurde. Die letzte Preisanpassung war laut Herrn Flocke im Jahr 1990.

 

Herr Meckel stellt folgenden Antrag:

Der Preis pro Restmüllsack wird auf 4,00 € angepasst.

 

Nach Gegenrede von Herrn Kick wird der Antrag von Herrn Meckel durch folgende Abstimmung abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

2

 

dagegen

8

 

Enthaltungen

1

 

 

Im Anschluss wird über den nachfolgenden ursprünglichen Beschlussvorschlag abgestimmt.


Beschluss (gemäß Vorlage 095/2017):

 

Das Entgelt für Graue Restabfallsäcke wird auf 5,50 € pro Sack festgelegt.

Die Entgeltordnung für Sonderleistungen der Abfallwirtschaft wird entsprechend ergänzt.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

 

dagegen

1

 

Enthaltungen

2