Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1

Beschluss:

 

Die öffentlich-rechtliche Verkehrsfläche „Fußgängerverbindung Ibach-Steg“ zwischen Nordstraße und Märkische Straße verliert durch Einziehung gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die einzuziehende Wegeverbindung führt über ein Brückenbauwerk und befindet sich gänzlich auf den Grundstücken der DB Netz AG. Die Wegeverbindung/Brückenbauwerk ist in dem als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügten Lageplan dargestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Einziehungsverfahren durchzuführen.

 

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

17

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen: