Sitzung: 22.06.2017 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1
Vorlage: 040/2017
Beschluss:
Die
öffentlich-rechtliche Verkehrsfläche „Fußgängerverbindung Ibach-Steg“ zwischen
Nordstraße und Märkische Straße verliert durch Einziehung gemäß § 7 des
Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) die
Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die einzuziehende Wegeverbindung führt
über ein Brückenbauwerk und befindet sich gänzlich auf den Grundstücken der DB
Netz AG. Die Wegeverbindung/Brückenbauwerk ist in dem als Anlage zu dieser
Sitzungsvorlage beigefügten Lageplan dargestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Einziehungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
17 |
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dagegen: |
1 |
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Enthaltungen: |
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