Sitzung: 30.05.2017 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 3
Vorlage: 064/2017
Herr Altrogge (S-PROJEKT GmbH) und Herr Erlenkötter (Schwelmer & Soziale) erläutern mit Hilfe der als Anlage 2 zur Niederschrift zur Verfügung gestellten Präsentation ihr geplantes Vorhaben im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ und ersuchen den Ausschuss um Einleitung eines Änderungsverfahrens. .
Beschlussempfehlung des AUS und Hauptausschusses an den
Rat
- Gemäß § 2
(1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die
Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet
Brunnen“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung
gem. § 2 (5) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3
(2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB
wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 6, Flurstücke 154 tlw., 172-175, 177, 178, 185, 197-200, 202, 203 tlw., 204 tlw., 205, 206 tlw.. Der genaue Geltungsbereich setzt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ fest (§ 9 Abs. 7 BauGB).
- Die
Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs
(Darlegungskonzept) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §
3 (1) BauGB durchzuführen.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs
(Darlegungskonzept) die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |
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dafür |
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dagegen: |
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Enthaltungen: |
3 |