Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 1

Herr Schweinsberg leitet ein, dass die Verwaltung heute mit großer Freude den Eingang des von allen sieben Ratsfraktionen getragenen Antrags zur Sportanlage „An der Rennbahn“ verzeichnet habe, der das angestrebte Projekt unterstütze.

Die Verwaltung habe in der gesamten bisherigen Zeit mit den Sportvereinen und dem Sportverband im Gespräch gestanden und nun sei ein Weg gefunden.

Er spricht ihnen und der Politik seinen Dank aus.

Zum Punkt D) der Beschlussvorlage habe es Irritationen gegeben. Zu diesem habe er persönlich veranlasst, dass die Vorlage – so wie erfolgt – eingebracht worden sei. Hierzu  verwehre er sich ausdrücklich gegen die persönlichen Vorwürfe gegen Herrn Striebeck.

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

  1. Der Sperrvermerk, der bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0090.785110 – Hochbauinvestitionen eigene Sportstätten – zugunsten des Rates der Stadt Schwelm zu den Vorlagen Nr. 226/2016 und 226/2016/1 beschlossen wurde, wird aufgehoben. Die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 1.380.000 € werden für die Umsetzung der Beschlussvorschläge B) und C) dieser Vorlage freigegeben.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sportanlage „An der Rennbahn“ noch im Jahr 2017 in eine Leichtathletikanlage Kampfbahn „Typ B“ umzubauen. Bestandteil dieses Beschlussvorschlages ist die Errichtung eines aktiven Schallschutzes, der für einen dauerhaften Spielbetrieb auch am Sonntagmittag notwendig, aber ausreichendend ist. Das Interesse der Anwohner an einer verträglichen optischen Gestaltung ist dabei zu berücksichtigen.

  3. Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung des nachstehenden Sachverhaltes beauftragt, das Mehrzweckspielfeld im Jahr 2017 zu sanieren bzw. zu erneuern.

  1. Die für die Beschlussvorschläge B) und C) dieser Vorlage notwendigen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 1.700.500 € werden bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0090.785110 – Hochbauinvestitionen eigene Sportstätten – in Höhe von 200.500 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den sporttreibenden Vereinen und unter Berücksichtigung der Anlagennutzung auch für den Breitensport bis zu den Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2018 ein Konzept für den Umbau und die Sanierung des Umkleidegebäudes, zur eventuell notwendigen Anschaffung und Unterbringung von Gerätschaften sowie zur Bewirtschaftung der Anlage zu entwickeln und den Fachausschüssen zur Beratung / Beschlussfassung rechtzeitig vorzulegen. Ziel der Vorschläge sollte dabei eine für die Stadt möglichst kostengünstige und ressourcenschonende, aber zugleich werterhaltende und dauerhaft tragfähige Lösung sein.

 

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

35

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen: