Sitzung: 27.04.2017 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 8, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 022/2017/1
Frau Bürgermeisterin Grollmann leitet mit einem kurzen Rückblick auf die bisherigen Geschehnisse ein. Der mehrheitlich angenommene Antrag der Fraktionen SPD, CDU, DIE BÜRGER, B‘90/Die Grünen, SWG/BfS und DIE LINKE. vom 02.02.2017, die Möglichkeit der Zentralisierung der Verwaltung auf dem Brauereigelände zu prüfen, sei der erste Schritt auf einem Kompromissweg gewesen. Durch intensive Arbeit der Verwaltung, ihres Vorstandes sowie Unterstützung großer Teile der Politik sei das Ziel, die Zentralisierung der Verwaltung auf dem bezeichneten Gelände realisieren zu können, dann weiter verfolgt worden. Auch die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben den Weg einvernehmlich mit beschritten.
Montagnachmittag habe sich dann abgezeichnet, dass kein Kaufvertrag zwischen derzeitigem Eigentümer und dem potentiellen neuen Investor zustande komme.
Im Anschluss daran sei der Stadt Schwelm das Grundstück zu dem in der Verwaltungsvorlage genannten Preis angeboten und am heutigen Vormittag der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet worden. Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates gehöre das Grundstück damit ab 16.05.2017 der Stadt Schwelm. Wenn sich die Mehrheit des Rates für die Zustimmung entscheide, könne bei guter Planung auch der städtebauliche Missstand in dem besagten Bereich beseitigt werden. Sie werbe daher um Zustimmung, um die Odyssee zu beenden und bedanke sich bei allen Beteiligten für die erfolgte Unterstützung.
Herr Kick
bestätigt, dass mit dem parteiübergreifenden Antrag und Beschluss des Rates vom
02.02.2017 der erste Schritt getan worden sei, um die Voraussetzungen für die
heute anstehende Entscheidung zu
schaffen. Der neue Standort der zentralisierten Verwaltung solle ein positiver
Beitrag zur Stadtentwicklung und „Neuen Mitte“ leisten. Um die einmalige
historische Chance eines neuen Rathauses im Zentrum der Stadt errichten zu
können, müsse der Kauf des Geländes erfolgen. Dieser stelle keine Notlösung
dar, sondern beinhalte auch Chancen der Gestaltungsmöglichkeiten. Die
SPD-Fraktion gehe davon aus, dass die Zentralisierung der Verwaltung auch
weiterhin Ziel einer Haushaltskonsolidierung bleibe und hoffe, dass die
Zustimmung auf breite Unterstützung des Rates treffe.
Nach Auffassung des
Herr Kranz werde heute in der Tat ein neues Kapitel in der unendlichen
Geschichte der Brauerei aufgeschlagen, in dem die Stadt nun als Käufer
auftrete. Ihm stellen sich die verschiedensten Fragen, wie z.B. ob der
Kaufpreis überhaupt noch angemessen sei, ob es sich um ein privat
unverkäufliches Grundstück handle oder warum es so schwierig erscheine, ein derartiges
Projekt umzusetzen. Natürlich berge der Kauf des Grundstücks auch die
Möglichkeit, das Projekt zu realisieren, aber wie realistisch sei dieser
Gedanke? Ebenso bestehe die Möglichkeit, das Kostenvolumen von 24 Mio. € nicht
einhalten zu können und was geschehe dann? Er stelle sich die Frage, ob man
einen eventuellen Verkauf mit ggf. Verlusten gegenüber dem Bürger vertreten und
derart mit Steuergeldern umgehen könne. Weitere sich ihm aufdrängende Fragen
seien ‚Wie sieht es mit Altlasten aus?‘
‚Was geschieht mit dem denkmalgeschützten Teil?‘ ‚Wenn der Investor sich
nicht traut, das Risiko einzugehen, warum sieht sich die Stadt in der Lage,
dies zu tun?‘. Er werde der Vorlage nicht zustimmen.
Eine zum
Rücktrittsrecht anschließende Frage zu § 11 des Kaufvertrages wird ihm von
Herrn Kirschner erläutert.
Für Herrn Beckmann
setzt die kurzfristig erst heute um 14 Uhr erschienene Tischvorlage dem „Fass
die Krone“ auf. Vorberatungen zu dem Thema seien dadurch nicht möglich gewesen
und müssen nun in der Sitzung erfolgen. Hierzu habe die FDP-Fraktion der
Verwaltung vor der Sitzung noch einen Fragenkatalog zugeleitet. Er gehe davon
aus, dass die Verwaltung diese Fragen nun beantworte. Des Weiteren erkundigt er
sich, woraus die Verwaltung die Dringlichkeit ableite, dass der Vertrag heute
habe unterzeichnet werden müssen.
Herr Schwunk
überreicht der Bürgermeisterin den Fragenkatalog in Papierform.
Frau Grollmann
erklärt, diesen umfassend und vollumfänglich über das Protokoll oder bis zur
nächsten Ratssitzung zu beantworten.
Herr Schweinsberg
erläutert, dass sich die Dringlichkeit für die heutige Vertragsunterzeichnung
aus der Ratsentscheidung vom 30.03.2017 ergeben habe.
Im Übrigen stehe es
Herrn Beckmann frei, ebenso wie es der Verwaltungsvorstand habe machen müssen,
nach Bewertung der Fragen eine eigene Risikoabschätzung vorzunehmen und der
Vorlage ggf. nicht zuzustimmen sowie hierfür die Mehrheit des Rates zu
gewinnen.
Herr Beckmann
erfragt, wie die Verwaltungsleitung dazu gekommen sei, den Preis von 4,95 Mio.
€ als ehrlichen Preis zu bewerten und ob es ein Wertgutachten gebe.
Letzteres verneint
die Bürgermeisterin.
Herr Schwunk
erklärt, dass die FDP-Fraktion die Vertagung der Angelegenheit beantrage, da
die Fragen nicht beantwortet worden seien und es um eine komplexe Entscheidung
und eine Dimension gehe, die die Stadt lange belasten könnte. Für den Fall,
dass es zur Abstimmung über die Vorlage 022/2017/1 komme, beantrage die
FDP-Fraktion namentliche Abstimmung.
Frau Gießwein hält
eine Gegenrede zum Vertagungsantrag. Im Vertrag stehe, dass der Verkäufer von
dem Vertrag zurücktreten könne, sofern nicht bis zum 04.05.2017 die Genehmigung des Rates vorliege und dieses
Risiko nicht eingegangen werden sollte.
Abstimmung über den
Vertagungsantrag:
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
7 |
|
dagegen: |
25 |
|
Enthaltungen: |
1 |
Herr Feldmann
äußert sich erfreut darüber, dass die gegensätzlichen Zustände in der Stadt
damit nun beendet worden seien. Auch er hätte gerne nochmal in Ruhe über die
Entscheidung nachgedacht, aber es sei viel darüber diskutiert worden, welche
die kostengünstigste Lösung sein könne. Er fragt sich, wie der Spareffekt bei
24 Mio. € für den Haushalt aussehe, wenn dieser schon bei 17 Mio. € nicht
möglich gewesen sei.
Herr Schweinsberg
verweist in diesem Zusammenhang auf die der Politik im Vorfeld zugeleiteten
Tabellen, durch die bereits viele Fragestellungen beantwortet worden seien.
Frau Lubitz
erklärt, sich nach einem Gespräch mit Herrn Schweinsberg in der Lage zu sehen,
der Vorlage zustimmen zu können. Im Moment gehe es zunächst nur um den Kauf des
Grundstücks. Dies stärke auch die Eigenkapitalseite der Stadt. Des Weiteren
dürfe man auch nicht aus den Augen verlieren, dass nun mit der brachen Fläche
etwas geschehe.
Herr Flüshöh weist
darauf hin, keine inhaltlichen Ausführungen vornehmen zu wollen. Seines
Erachtens werde die Angelegenheit heute ohnehin nicht abschließend
ausdiskutiert werden können. Damit sich aber die Stimmung nicht noch weiter
verschärfe, beantrage er das Ende der Debatte und Abstimmung über die
vorgelegte Beschlussvorlage.
Frau Grollmann
bittet sodann um namentliche Abstimmung über Vorlage 022/2017/1.
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Schwelm genehmigt die heute von der Bürgermeisterin und dem
1. Beigeordneten unterzeichnete notarielle Urkunde (Anlage 1) zum Ankauf des
ehemaligen Brauereigrundstücks (Flur 19; Flurstücke 117, 124, 125, 126, 401,
796, 975) zum Preis von 4,95 Mio. Euro.
Ergebnis der namentlichen Abstimmung: