Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 14

Nach wenigen Nachfragen stimmt der Ausschuss über die Vorlage der Verwaltung ab. 


Beschluss:

 

Die öffentlich-rechtliche Verkehrsfläche „Fußgängerverbindung Ibach-Steg“ zwischen Nordstraße und Märkische Straße verliert durch Einziehung gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die einzuziehende Wegeverbindung führt über ein Brückenbauwerk und befindet sich gänzlich auf den Grundstücken der DB Netz AG. Die Wegeverbindung/Brückenbauwerk ist in dem als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügten Lageplan dargestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Einziehungsverfahren durchzuführen.


                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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