Die Verwaltung trägt folgende Mitteilungen vor:

 

Ausbau Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und Glatzer Weg

 

Der AUS wurde hinsichtlich des Ausbaues der vorgenannten Straßen fortlaufend in seinen Sitzungen informiert.

 

Die Durchführung einer zweiten Bürgerinformationsveranstaltung wurde den Anliegern zugesagt und wird am 31.05.2017 stattfinden.  

 

In einem Gesprächstermin wurde der endgültige Planungsstand zwei Mitgliedern der Siedlergemeinschaft „Am Martfeld“ am 17.05.2017 durch die Verwaltung vorgestellt. Hier konnte nach vorangegangenen, kontroversen Diskussionen im Wesentlichen Konsens erzielt werden. Insbesondere die Bauklasseneinstufung und die damit verbundenen Ausbaukosten waren Gegenstand der letzten Gespräche. Hierzu liegt jedoch mittlerweile die Stellungnahme eines Fachbüros vor, die den von der Verwaltung vorgesehenen Ausbau bestätigt und für erforderlich erachtet. Der Verwaltung wird die Einstufung der vorgenannten Straßen in die Belastungsklasse Bk 1,0 gemäß RstO 12 für „Wohnstraßen“ empfohlen.

 

Der aktuelle Entwurfsplan ist auf der Homepage veröffentlicht und wird den Anliegern in der zweiten Bürgerinformationsveranstaltung präsentiert. Die FAQ-Liste wurde aktualisiert und ist ebenfalls auf der Homepage einzusehen. 

 

Die Verwaltung wird im Anschluss an die erfolgte Bürgerinformationsveranstaltung die TBS mit dem Ausbau beauftragen. Ausschreibung und Auftragsvergabe sollen in diesem Jahr erfolgen. Die Straßenbaumaßnahmen sollen dann in den Folgejahren  2018/2019 erfolgen.

 

Der AUS wird um Zustimmung zur vorgesehenen Vorgehensweise gebeten.

 

 

Ausbaumaßnahme Lindenstraße

 

Die Verwaltung hatte für das laufende Jahr ursprünglich vorgesehen, den bereits im vergangenen Jahr gestarteten Dialog im AUS zum Ausbau der Lindenstraße (vgl. Vorlage 029/2016/1 sowie den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im AUS am 05.04.2016) fortzuführen und abzuschließen. Aufgrund vordringlicher anderer Aufgaben in den Sachgebieten Bauverwaltung und Planung wird die Ausbaumaßnahme „Lindenstraße“ in das Folgejahr verschoben. Dies gilt ebenfalls für die Ausbaumaßnahme „In der Graslake“.

Aus diesen Gründen stellt die Stadtverwaltung für das laufende Jahr sicher, dass das derzeit in der Lindenstraße eingerichtete „Provisorium“, bei welchem Teilbereiche durch Absperrungen für den Verkehr nur eingeschränkt nutzbar sind, verkehrsbehördlich und verkehrsplanerisch gesichert wird. Derzeit geht die Verwaltung davon aus, dass die Planung der Maßnahme „Lindenstraße“ erst im dritten oder vierten Quartal dieses Jahres wieder aufgenommen werden kann.

 

Sachstand Bauvorhaben Bereich „Bahnhof Loh“

Herr Guthier teilt gem. Anfrage des Rates mit, dass die ersten knapp 30 Bauanträge für die Gustav-Heinemann-Straße vorliegen.

 

Ausbau der Schulstraße in der Erstreckung von Bismarckstraße bis Kaiserstraße (Fahrbahn, Gehwege und Beleuchtung)

 

Zunächst einige Anmerkungen zur bisherigen Gremienbefassung:

 

o   In der Sitzung des AUS am 05.04.2016 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass die im Haushaltsplan 2016 enthaltene Maßnahme „Castorffstraße“ zurückgestellt und die etatisierten Mittel u. a. für oben genannte Maßnahme eingesetzt werden sollen.

 

o   Eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung der Bürgermeisterin und eines Ratsmitgliedes über die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel hat der Rat in seiner Sitzung am 30.06.2016 genehmigt.

 

o   In der Sitzung des AUS am 13.09.2016 hat die Verwaltung dann zu der von den TBS in Auftrag gegebenen Ausführungsplanung berichtet. Im Ergebnis wurde aus tiefbautechnischen und insbesondere unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgeschlagen, Gehweg- und Fahrbahnausbau gemeinsam im Jahre 2018 durchzuführen. Ausschreibung und Auftragsvergabe sollen noch in 2017 erfolgen (Verpflichtungsermächtigung über 400.000 €)

 

 

Im Rahmen der Mittelbereitstellung durch den Rat im Jahre 2016 ist auch die Beteiligung der Anwohner thematisiert worden. Seinerzeit wurde von der Verwaltung eine Pressemitteilung der Stadt mit Benennung eines Ansprechpartners für ausreichend erachtet, da es sich lediglich um eine Maßnahme "neu für alt" handelt.

Hiervon möchte die Verwaltung nun abweichen und den betroffenen Grundstückseigentümer ein Informationsschreiben über die beabsichtigte Maßnahme zukommen lassen und ein Angebot zur Planeinsicht geben. Gleichzeitig wird auf Informationen auf der Homepage der Stadt hingewiesen.

Diese Form der Beteiligung erscheint auch unter Kostengründen in diesem Fall gerechtfertigt aber auch ausreichend.

 

Der Ausschuss wird um Zustimmung bzw. um wohlwollende Kenntnisnahme zu diesem Verfahren gebeten.

 

 

Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts

 

 

Derzeit wird durch die BBE Handelsberatung GmbH die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Schwelm durchgeführt. Inzwischen wurden konzeptionelle Ergebnisse sowie konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet, die in der Sitzung des Haupausschusses am 22.06.2017 vorgestellt werden.

Die BBE Handelsberatung GmbH hat ein Standortkonzept erstellt, welches sich mit der Entwicklung relevanter sowie potentieller Einzelhandels- und Nahversorgungsstandorte beschäftigt. Das Standortkonzept beinhaltet konkrete Handlungsempfehlungen insbesondere für die Innenstadt, das „Zassenhaus-Gelände“ sowie den Nahversorgungsstandort an der Prinzenstraße. Außerdem zeigt es die Wirkungszusammenhänge zwischen diesen jeweiligen Standorten auf und die damit einhergehenden Entwicklungsperspektiven der einzelnen Bereiche.

 

 

Bebauungsplan Nr. 103 „Rathaus – Neue Mitte“

 

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 02.02.2017 den Aufstellungsbeschluss für den o.g. Bebauungsplan gefasst. Dieser Bebauungsplan soll gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)  im beschleunigten Verfahren den Bebauungsplan Nr. 96 „Historisch Brauerei“ in der Art fortführen, dass auf dem ehemaligen Brauereigelände unter anderem die Ansiedlung eines zentralisierten Verwaltungsstandortes möglich ist.

Das beschleunigte Bebauungsplanverfahren gem. § 13a BauGB sieht formal keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vor. Die Verwaltung ist jedoch zu der Auffassung gekommen, dass die Durchführung der beiden Verfahrensschritte im vorliegenden Bebauungsplanverfahren angezeigt ist.

 

Aus diesem Grunde beabsichtigt die Verwaltung die Durchführung der beiden Verfahrensschritte gem. § 3 Abs. 1 BauGB und gem. § 4 Abs. 1 BauGB ohne politischen Beschluss, weil dieser aus formalrechtlicher Sicht nicht erforderlich ist. Das Nichterfordernis des Beschlusses leitet die Verwaltung aus dem Nichterfordernis der Verfahrensschritte gem. § 13a Baugesetzbuch ab.

 

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

 

Dritte Fortschreibung des Nahverkehrsplanes im EN-Kreis

In der Sitzung des AUS am 13.09.2016 (s. SV 155/2016) hat sich die Stadt Schwelm mit der 3. Fortschreibung des NVP EN befasst.

Per Mail vom 16.05.2017 unterrichtet nun die Kreisverwaltung EN, dass die 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans unter Dach und Fach ist.

Nachdem die Fortschreibung am 12.12.2016 im Kreistag beschlossen wurde, sind die restlichen redaktionellen Arbeiten abgeschlossen und der aktuelle NVP steht unter folgendem Link zum Download bereit. 

http://www.enmobil.de/fileadmin/red_dateien/en2/Endbericht_Bearbeitung_Stand_05.05.2017.pdf

 Auch die Schwelmer Anregungen sind berücksichtigt.

Jeweils ein gedrucktes Exemplar wird den Gemeinden - sobald diese vorliegen - per Post zugesendet.