Sitzung: 30.05.2017 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Die Verwaltung trägt folgende Mitteilungen vor:
Ausbau Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und Glatzer Weg
Der AUS wurde hinsichtlich des Ausbaues der vorgenannten Straßen
fortlaufend in seinen Sitzungen informiert.
Die Durchführung einer zweiten Bürgerinformationsveranstaltung wurde den
Anliegern zugesagt und wird am 31.05.2017 stattfinden.
In einem Gesprächstermin wurde der endgültige Planungsstand zwei
Mitgliedern der Siedlergemeinschaft „Am Martfeld“ am 17.05.2017 durch die
Verwaltung vorgestellt. Hier konnte nach vorangegangenen, kontroversen
Diskussionen im Wesentlichen Konsens erzielt werden. Insbesondere die
Bauklasseneinstufung und die damit verbundenen Ausbaukosten waren Gegenstand
der letzten Gespräche. Hierzu liegt jedoch mittlerweile die Stellungnahme eines
Fachbüros vor, die den von der Verwaltung vorgesehenen Ausbau bestätigt und für
erforderlich erachtet. Der Verwaltung wird die Einstufung der vorgenannten
Straßen in die Belastungsklasse Bk 1,0 gemäß RstO 12 für „Wohnstraßen“
empfohlen.
Der aktuelle Entwurfsplan ist auf der Homepage veröffentlicht und wird
den Anliegern in der zweiten Bürgerinformationsveranstaltung präsentiert. Die
FAQ-Liste wurde aktualisiert und ist ebenfalls auf der Homepage
einzusehen.
Die Verwaltung wird im Anschluss an die erfolgte
Bürgerinformationsveranstaltung die TBS mit dem Ausbau beauftragen.
Ausschreibung und Auftragsvergabe sollen in diesem Jahr erfolgen. Die
Straßenbaumaßnahmen sollen dann in den Folgejahren 2018/2019 erfolgen.
Der AUS wird um Zustimmung zur vorgesehenen Vorgehensweise gebeten.
Ausbaumaßnahme Lindenstraße
Die
Verwaltung hatte für das laufende Jahr ursprünglich vorgesehen, den bereits im
vergangenen Jahr gestarteten Dialog im AUS zum Ausbau der Lindenstraße (vgl.
Vorlage 029/2016/1 sowie den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im AUS
am 05.04.2016) fortzuführen und abzuschließen. Aufgrund vordringlicher anderer
Aufgaben in den Sachgebieten Bauverwaltung und Planung wird die Ausbaumaßnahme
„Lindenstraße“ in das Folgejahr verschoben. Dies gilt ebenfalls für die
Ausbaumaßnahme „In der Graslake“.
Aus
diesen Gründen stellt die Stadtverwaltung für das laufende Jahr sicher, dass
das derzeit in der Lindenstraße eingerichtete „Provisorium“, bei welchem
Teilbereiche durch Absperrungen für den Verkehr nur eingeschränkt nutzbar sind,
verkehrsbehördlich und verkehrsplanerisch gesichert wird. Derzeit geht die
Verwaltung davon aus, dass die Planung der Maßnahme „Lindenstraße“ erst im
dritten oder vierten Quartal dieses Jahres wieder aufgenommen werden kann.
Sachstand
Bauvorhaben Bereich „Bahnhof Loh“
Herr
Guthier teilt gem. Anfrage des Rates mit, dass die ersten knapp 30 Bauanträge
für die Gustav-Heinemann-Straße vorliegen.
Ausbau der Schulstraße in der Erstreckung von Bismarckstraße bis
Kaiserstraße (Fahrbahn, Gehwege und Beleuchtung)
Zunächst einige Anmerkungen zur bisherigen Gremienbefassung:
o In der Sitzung des AUS am 05.04.2016 hat die
Verwaltung mitgeteilt, dass die im Haushaltsplan 2016 enthaltene Maßnahme
„Castorffstraße“ zurückgestellt und die etatisierten Mittel u. a. für oben genannte
Maßnahme eingesetzt werden sollen.
o Eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung
der Bürgermeisterin und eines Ratsmitgliedes über die Bereitstellung
außerplanmäßiger Mittel hat der Rat in seiner Sitzung am 30.06.2016 genehmigt.
o In der Sitzung des AUS am 13.09.2016 hat die
Verwaltung dann zu der von den TBS in Auftrag gegebenen Ausführungsplanung
berichtet. Im Ergebnis wurde aus tiefbautechnischen und insbesondere unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgeschlagen, Gehweg- und Fahrbahnausbau
gemeinsam im Jahre 2018 durchzuführen. Ausschreibung und Auftragsvergabe sollen
noch in 2017 erfolgen (Verpflichtungsermächtigung über 400.000 €)
Im Rahmen der Mittelbereitstellung durch den Rat im Jahre 2016 ist auch
die Beteiligung der Anwohner thematisiert worden. Seinerzeit wurde von der
Verwaltung eine Pressemitteilung der Stadt mit Benennung eines Ansprechpartners
für ausreichend erachtet, da es sich lediglich um eine Maßnahme "neu für
alt" handelt.
Hiervon möchte die Verwaltung nun abweichen und den betroffenen
Grundstückseigentümer ein Informationsschreiben über die beabsichtigte Maßnahme
zukommen lassen und ein Angebot zur Planeinsicht geben. Gleichzeitig wird auf
Informationen auf der Homepage der Stadt hingewiesen.
Diese Form der Beteiligung erscheint auch unter Kostengründen in diesem
Fall gerechtfertigt aber auch ausreichend.
Der Ausschuss wird um Zustimmung bzw. um wohlwollende Kenntnisnahme zu
diesem Verfahren gebeten.
Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts
Derzeit
wird durch die BBE Handelsberatung GmbH die Fortschreibung des
Einzelhandelskonzepts der Stadt Schwelm durchgeführt. Inzwischen wurden
konzeptionelle Ergebnisse sowie konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet, die
in der Sitzung des Haupausschusses am 22.06.2017 vorgestellt werden.
Die
BBE Handelsberatung GmbH hat ein Standortkonzept erstellt, welches sich mit der
Entwicklung relevanter sowie potentieller Einzelhandels- und
Nahversorgungsstandorte beschäftigt. Das Standortkonzept beinhaltet konkrete
Handlungsempfehlungen insbesondere für die Innenstadt, das „Zassenhaus-Gelände“
sowie den Nahversorgungsstandort an der Prinzenstraße. Außerdem zeigt es die
Wirkungszusammenhänge zwischen diesen jeweiligen Standorten auf und die damit
einhergehenden Entwicklungsperspektiven der einzelnen Bereiche.
Bebauungsplan Nr. 103 „Rathaus – Neue Mitte“
Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner
Sitzung am 02.02.2017 den Aufstellungsbeschluss für den o.g. Bebauungsplan
gefasst. Dieser Bebauungsplan soll gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren den Bebauungsplan
Nr. 96 „Historisch Brauerei“ in der Art fortführen, dass auf dem ehemaligen
Brauereigelände unter anderem die Ansiedlung eines zentralisierten
Verwaltungsstandortes möglich ist.
Das beschleunigte Bebauungsplanverfahren gem.
§ 13a BauGB sieht formal keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB vor. Die Verwaltung ist jedoch zu der Auffassung
gekommen, dass die Durchführung der beiden Verfahrensschritte im vorliegenden
Bebauungsplanverfahren angezeigt ist.
Aus diesem Grunde beabsichtigt die Verwaltung
die Durchführung der beiden Verfahrensschritte gem. § 3 Abs. 1 BauGB und gem. §
4 Abs. 1 BauGB ohne politischen Beschluss, weil dieser aus formalrechtlicher
Sicht nicht erforderlich ist. Das Nichterfordernis des Beschlusses leitet die
Verwaltung aus dem Nichterfordernis der Verfahrensschritte gem. § 13a
Baugesetzbuch ab.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
Dritte Fortschreibung des Nahverkehrsplanes im
EN-Kreis
In der Sitzung
des AUS am 13.09.2016 (s. SV 155/2016) hat sich die Stadt Schwelm mit der 3.
Fortschreibung des NVP EN befasst.
Per Mail vom
16.05.2017 unterrichtet nun die Kreisverwaltung EN, dass die 3. Fortschreibung
des Nahverkehrsplans unter Dach und Fach ist.
Nachdem die
Fortschreibung am 12.12.2016 im Kreistag beschlossen wurde, sind die restlichen
redaktionellen Arbeiten abgeschlossen und der aktuelle NVP steht unter
folgendem Link zum Download bereit.
http://www.enmobil.de/fileadmin/red_dateien/en2/Endbericht_Bearbeitung_Stand_05.05.2017.pdf
Auch die Schwelmer
Anregungen sind berücksichtigt.
Jeweils ein
gedrucktes Exemplar wird den Gemeinden - sobald diese vorliegen - per Post
zugesendet.