Sitzung: 16.03.2017 Hauptausschuss
Beschluss: vertagt zum nächsten Gremium
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: 035/2017/1
Herr Schwunk kritisiert, dass den Kommunen durch Bundes- oder Landesgesetze stets neue Aufgaben übertragen werden, die Kosten aber aus den kommunalen Haushalten bestritten werden müssen. Dies solle bei jeder nur möglichen Gelegenheit angemerkt und kritisiert werden. Er erkundigt sich, ob es in dieser Angelegenheit nicht Sinn machen würde, im Bereich der Forderungsheranziehung interkommunal zusammen zu arbeiten.
Herr Schweinsberg weist darauf hin, dass die Gesetzesänderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) zu differenzieren sei. Zum einen werden Bürger vor Ort vorsprechen und Anträge stellen müssen. Hierfür müsse auch dann vor Ort Personal bereitstehen. Zum anderen sei Heranziehung zu betreiben, die auch ggf. interkommunal erfolgen könne. Die Kreiskämmerer werden die Thematik in ihrer nächsten Sitzung aufgreifen.
Herr Flüshöh äußert
seine zurückhaltende Meinung zur heutigen Beschlussfassung hinsichtlich der
sofortigen Ausschreibung einer zusätzlichen Stelle, ohne zu wissen, wie sich
die Auswirkungen des Gesetzes entwickeln werden und spricht sich für eine
Veranschlagung der Stelle im Haushalt 2018 aus.
Herr Schweinsberg
ergänzt, dass die Verwaltung aktuell auf Zahlen möglicher Fälle von der
Jobagentur warte, die ggf. in der Mai-Sitzung vorgestellt werden können.
Vorgesehen sei, die
Stelle mit einem zeitlich befristeten Vertrag auszuschreiben, dies aber bereits
jetzt, da im Sommer kein Personal mehr zu akquirieren sein werde. Fest stehe,
dass der SGB-II-Träger keinen Tag länger als nötig zahle und die Betroffenen
übergangslos die Leistungen nach dem UVG erhalten müssen. Die Heranziehung in
Schwelm laufe sehr erfolgreich. Leider müssen jedoch 40 % der
vereinnahmten Beträge an das Land
abgeführt werden.
Herr Flüshöh teilt
mit, dass er die Angelegenheit nochmals in seiner Fraktion diskutieren wolle.
Bei heutiger Beschlussfassung werde sich die CDU-Fraktion enthalten. Er regt
Vertagung in die Sitzung des Rates am 30.03.2017 an.
Herr Gießwein
berichtet die Haltung des Jugendhilfeausschusses zu der Vorlage. Diese sei
fraktionsübergreifend einstimmig angenommen worden. Vorrangig sei, sich um die
Betroffenen zu kümmern, dass diese ab 01.07.2017 ihre Leistungen erhalten. Und
dafür benötige die Verwaltung eine zusätzliche Stelle, die befristet zur
Verfügung gestellt werden könne. Dies müsse spätestens am 30.03.2017
entschieden werden.
Herr Kick
beantragt, die Vorlage in die Sitzung des Rats am 30.03.2017 zu vertagen und
erkundigt sich, warum im Sommer kein Personal mehr gefunden werden könne, Herr
Schweinsberg erläutert, dass das Regierungspräsidium hierzu von dem sog.
„Heldenklau“ spreche. Es werde für Verwaltungen zunehmend schwieriger, Personal
zu finden, insbesondere für befristete Verträge.
Er führt weiter
aus, dass nach 1. Schätzung der Fallzahlen von 200 betroffenen Personen
ausgegangen werde. Hinzu kommen die Fälle, die bisher noch nicht im
Leistungsbezug stehen, nach der Gesetzesänderung aber einen Anspruch haben. Am
01.07.2017 müsse die Verwaltung personaltechnisch in der Lage sein, die
Antragstellungen entgegen zu nehmen. Er befürworte ebenfalls, die Vorlage in
den Rat zu vertagen. Bis dahin liegen ggf. die Zahlen der Jobagentur vor.
Frau Grollmann
bittet um Abstimmung über den Vertagungsantrag des Herrn Kick.
Die Angelegenheit wird in den Rat vertagt!
Die Angelegenheit wird in den Rat vertagt!
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |