Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Schwelm beschließt den Beitritt zur  neu gegründeten d-NRW AöR.

Der Beitritt zur d-NRW AöR erfolgt durch einseitige Erklärung, jeweils zum Beginn eines Kalenderjahres. Die Erklärung muss der Anstalt bis zum 30. September des Vorjahres zugegangen sein. Im Errichtungsjahr [2017] ist ein rückwirkender Beitritt zum 1. Januar 2017 möglich.

 

 

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

Frau Lubitz war während der Abstimmung nicht anwesend.