Frau Grollmann teilt mit, dass Sie an dieser Stelle zunächst ihre Tätigkeiten nach § 16 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes vorstellen möchte. Ihre aktuelle Aufstellung vom 27.03.2017, die auch dauerhaft im Internet veröffentlicht werde, sei an die Wand projiziert. Zu den Einkünften aus Nebentätigkeit werde sie im nichtöffentlichen Sitzungsteil ausführen.