Die Verwaltung trägt folgende Mitteilungen vor:

 

Umbau des Schwelm-Centers

 

Die Fa. Kintyre Management GmbH wird nach abschließender Planungsphase, bedingt durch diverse Umplanungen, die Umsetzung der Modernisierung und die Schließung des Centers (3 Monate) für die Baumaßnahmen erst nach Ostern 2018 umsetzen können. Die Neueröffnung des Schwelm-Centers soll dann vor dem  Weihnachtsgeschäft  2018 stattfinden.

 

Entwicklung der Quartiers „Neues Wohngebiet Brunnen“

 

Seit Ende der 1990er Jahre wird das Wohngebiet „Brunnen“ entwickelt, welches sich am nordöstlichen Siedlungsrand der Stadt Schwelm befindet. Derzeit liegen innerhalb des Quartiers noch einzelne nicht bebaute Freiflächen.

Am 08.03.2017 wurde seitens eines potentiellen Projektträgers schriftlich eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 73, 3. Änderung „Neues Wohngebiet Brunnen“ beantragt. Der Projektträger beabsichtigt eine wohnbauliche Entwicklung der in der Anlage 1 gekennzeichneten Flächen, welche den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplans entgegensteht. Während der Bebauungsplan eine zwingend dreigeschossige offene Blockrandbebauung sowie P + R Stellplatzflächen für die betroffenen Flächen festsetzt, wird seitens des Projektträgers eine aufgelockerte Einfamilienhausbebauung angestrebt. Seitens der Stadtverwaltung wird diese städtebauliche Entwicklung befürwortet.

In den anstehenden Sitzungen des AUS werden hierzu weitere Inhalte präsentiert sowie notwendige Verfahrensschritte eingeleitet.

Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts

 

Derzeit wird durch die BBE Handelsberatung GmbH die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Schwelm durchgeführt. Inzwischen wurde die Bestandserhebung abgeschlossen und der Analyseprozess beginnt.

Ende Februar hat ein erstes Arbeitsgruppentreffen zwischen Vertretern der BBE Handelsberatung GmbH, der Stadtverwaltung sowie der Werbegemeinschaft Schwelm stattgefunden. Im Rahmen dieses Treffens wurden erste Ergebnisse der Bestandserhebung präsentiert sowie das weitere Vorgehen der gemeinsamen Zusammenarbeit abgestimmt. Unter anderem wurde zur Ermittlung des aktuellen Einzugsgebietes die Durchführung einer Kundenwohnorterhebung seitens der örtlichen Einzelhändler koordiniert.

In einem nächsten Schritt wird eine Umsatzprognose vorgenommen, die u. a. mit den Ergebnissen der Kundenwohnorterhebung verifiziert werden kann. Ein erster Überblick über die einzelhandelsbezogenen Leistungskennziffern der Stadt Schwelm dürfte somit Anfang April vorliegen. Auf Basis der Bestandsanalyse kann daraufhin ein zweiter Termin der Arbeitsgruppe durchgeführt werden.

Aufhebung Sperrung Blücherstraße/Saarstraße

 

Im AUS vom 10.01.2017 ist die Aufhebung der Sperrung der Blücherstraße im Bereich der Einmündung in die Saarstraße diskutiert worden, um dem Verkehr eine Einbahnstraßenregelung in Richtung B 483 anzubieten. Die Aufhebung der Sperrung wird aus Sicht der Stadtverwaltung Schwelm abgelehnt.

Die Aufhebung der Sperrung würde zu erheblichen Rückstauproblemen des Schwerlastverkehrs der Firmen ALDI und METRO in die Saarstraße führen. Um dies zu vermeiden, hat der AUS am 16.12.2009 (s. SV Nr. 132/2008/1) den Beschluss zur Sperrung der Blücherstraße gefasst.

Im Jahr 2008 hat die Metro-Gruppe das Grundstück Saarstraße 9 erworben. Der Bauantrag für das Vorhaben ist im November 2009 bei der Stadtverwaltung eingereicht worden. Das Verkehrsgutachten des Büros Brilon, Bondzio, Weiser hat, unter Berücksichtigung des bestehenden Verkehrsaufkommens und der Prognose des zu erwartenden Verkehrsaufkommens, vier Varianten der Verkehrserschließung geprüft.

Zusammenfassend hat damals das Gutachterbüro die Umsetzung jener Variante empfohlen, welche die Anlage einer „abknickenden Vorfahrt“ der Saarstraße zur B 7 in Verbindung mit einer Sperrung der Blücherstraße südlich der Saarstraße vorsieht. Da sich die verkehrsplanerische und städtebauliche Situation vor Ort nicht geändert hat und die Unfalllage unauffällig ist, besteht aus Sicht der Verwaltung kein Änderungsbedarf für eine gut funktionierende Lösung.

Es sind damals auch die betroffenen Anlieger zur Sperrung der Blücherstraße beteiligt worden. Von diesen wird die Sperrung mehrheitlich befürwortet. Darüber hinaus ist nach Mitteilungen der Technischen Betriebe Schwelm das fast 70 Jahre alte Brückenbauwerk im Bereich der Einmündung in die Talstraße nicht geeignet, die dann stark vermehrte Verkehrsbelastung aufzunehmen, da die Brücke nicht die entsprechende Stabilität besitzt.

Nach kurzer Diskussion rät Herr Schweinsberg, eine erneute Untersuchung der Verkehrssituation durch einen Antrag der SPD im übernächsten Ausschuss zu erwirken.  

Kreisel Ochsenkamp

FBL 6 greift sodann eine weitere Fragestellung aus einer früheren AUS-Sitzung auf:

Hier hatte sich ein Ausschussmitglied im Zusammenhang mit der verkehrlichen Betrachtung des Kreuzungsbereichs Talstraße – Carl-vom-Hagen-Straße - Ruhrstraße sowie der umgebenden Knotenpunkte erkundigt, ob beispielsweise auch für eine Ertüchtigung der Kreuzung Ochsenkamp/Victoriastraße bereits jetzt Fördermittel beantragt- jedenfalls aber das Vorhaben auf eine Vormerk-Liste gesetzt werden könnte(n).

Nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb Straßen NRW als dem förderberechtigten Straßenbaulastträger ist festzuhalten, dass Voraussetzung der (Förder-) Antragstellung in jedem Fall eine  „veranschlagungsreife“ Planung ist, die im genannten Fall noch nicht vorliegt.

FBL verweist ergänzend noch auf die seinerzeit im Zusammenhang mit der Flächenentwicklung „Zassenhaus“ gegebenen Hinweise auf den geplanten Abschluss eines „Erschließungs(kosten)vertrages.

 

Straße Westfalendamm – Aufhebung VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art)

 

In der Straße Westfalendamm in Schwelm befindet sich im Übergang zur Südstraße in Fahrtrichtung Südstraße das VZ 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“.

Im AUS vom 10.01.2017 ist von Ratsmitglied Bosselmann (SPD) angefragt worden, ob dies ersatzlos entfernt werden kann.

Da aus Sicht der Stadtverwaltung Schwelm sowie der beteiligten Kreispolizeibehörde EN keine Bedenken gegen die Entfernung des VZ 250 bestehen, ist dieses zwischenzeitlich schon entfernt worden.

 

Ausbau Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und Glatzer Weg

 

Der AUS hat am 13.09.2016 die Erneuerung der Fahrbahn und Gehwege in den o. a. Straßen mit SV 157/2016 beschlossen. Die in der SV angekündigte Bürgerinformationsveranstaltung wurde unter reger Beteiligung der Anlieger am 08.12.2016 durchgeführt. In einem ausführlichen Gespräch am 21.12.2016 wurde der Vorsitzenden der Siedlergemeinschaft die vorgestellte Planung und Erneuerungsbedürftigkeit der o. a. Straßen eingehend erläutert. Ein weiteres Gespräch mit der Vorsitzenden der Siedlergemeinschaft fand am 25.01.2017 im Rahmen eines Ortstermins statt. Auf der Homepage wurde unter „aktuelle Hinweise“ eine Seite eingerichtet, die bei Änderung durch die Stadtverwaltung aktualisiert und um Informationen erweitert wird.

 

Die Planungen für den Ausbau der o. a. Straßen sind derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen. Zurzeit findet eine Grenzfeststellung durch einen öffentlich bestellten Vermesser statt, die für die anschließende Detailplanung zwingend erforderlich ist. Im Anschluss wird den Anliegern in einer zweiten Bürgerinformationsveranstaltung die abschließende Planung unter Verwendung eines neuen Entwurfsplanes vorgestellt. In die laufenden Planungen sind die Anregungen der Anlieger sowie die Stellungnahmen der Polizeibehörde, der Feuerwehr, der Verkehrsbehörde sowie der Ver- und Entsorger eingeflossen.

 

Im Anschluss an die erfolgte Vermessung kann unter Abwägung aller vorliegenden Informationen die Planung abgeschlossen werden. Nach derzeitigem Planungsstand wird die Aufteilung der Straßenfläche in Gehweg, Fahrbahn und südlichem Schrammbord nicht wesentlich von der aktuell vorhandenen Aufteilung abweichen. Die Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung favorisiert in der derzeitigen Planungsphase einen Ausbau mit einem 4 cm Rundbord anstelle eines Hochbordes für die Gehwege und Schrammborde.

 

Im Rahmen des Breitbandausbaus wird die Telekom im Glatzer Weg und teilweise in dem Lausitzer Weg Glasfaserkabel verlegen. Dieses soll im sog. Spülbohrverfahren ohne Straßenaufbrüche erfolgen. Sollte das Spülbohrverfahren nicht durchzuführen sein, wird eine Verlegung der Leitungen in offener Bauweise erfolgen – dies wird die ausführende Baufirma vor Ort feststellen.