Sitzung: 14.03.2017 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Die Verwaltung trägt folgende Mitteilungen vor:
Umbau des Schwelm-Centers
Die Fa. Kintyre Management GmbH wird
nach abschließender Planungsphase, bedingt durch diverse Umplanungen, die
Umsetzung der Modernisierung und die Schließung des Centers (3 Monate) für die
Baumaßnahmen erst nach Ostern 2018 umsetzen können. Die Neueröffnung des
Schwelm-Centers soll dann vor dem
Weihnachtsgeschäft 2018
stattfinden.
Entwicklung der Quartiers „Neues Wohngebiet Brunnen“
Seit Ende der
1990er Jahre wird das Wohngebiet „Brunnen“ entwickelt, welches sich am
nordöstlichen Siedlungsrand der Stadt Schwelm befindet. Derzeit liegen
innerhalb des Quartiers noch einzelne nicht bebaute Freiflächen.
Am 08.03.2017
wurde seitens eines potentiellen Projektträgers schriftlich eine Änderung des
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 73, 3. Änderung „Neues Wohngebiet Brunnen“
beantragt. Der Projektträger beabsichtigt eine wohnbauliche Entwicklung der in
der Anlage 1 gekennzeichneten Flächen, welche den derzeitigen Festsetzungen des
Bebauungsplans entgegensteht. Während der Bebauungsplan eine zwingend
dreigeschossige offene Blockrandbebauung sowie P + R Stellplatzflächen für die
betroffenen Flächen festsetzt, wird seitens des Projektträgers eine
aufgelockerte Einfamilienhausbebauung angestrebt. Seitens der Stadtverwaltung
wird diese städtebauliche Entwicklung befürwortet.
In den
anstehenden Sitzungen des AUS werden hierzu weitere Inhalte präsentiert sowie
notwendige Verfahrensschritte eingeleitet.
Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts
Derzeit wird
durch die BBE Handelsberatung GmbH die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts
der Stadt Schwelm durchgeführt. Inzwischen wurde die Bestandserhebung
abgeschlossen und der Analyseprozess beginnt.
Ende Februar hat
ein erstes Arbeitsgruppentreffen zwischen Vertretern der BBE Handelsberatung
GmbH, der Stadtverwaltung sowie der Werbegemeinschaft Schwelm stattgefunden. Im
Rahmen dieses Treffens wurden erste Ergebnisse der Bestandserhebung präsentiert
sowie das weitere Vorgehen der gemeinsamen Zusammenarbeit abgestimmt. Unter
anderem wurde zur Ermittlung des aktuellen Einzugsgebietes die Durchführung
einer Kundenwohnorterhebung seitens der örtlichen Einzelhändler koordiniert.
In einem nächsten
Schritt wird eine Umsatzprognose vorgenommen, die u. a. mit den
Ergebnissen der Kundenwohnorterhebung verifiziert werden kann. Ein erster
Überblick über die einzelhandelsbezogenen Leistungskennziffern der Stadt
Schwelm dürfte somit Anfang April vorliegen. Auf Basis der Bestandsanalyse kann
daraufhin ein zweiter Termin der Arbeitsgruppe durchgeführt werden.
Aufhebung Sperrung Blücherstraße/Saarstraße
Im AUS vom
10.01.2017 ist die Aufhebung der Sperrung der Blücherstraße im Bereich der
Einmündung in die Saarstraße diskutiert worden, um dem Verkehr eine
Einbahnstraßenregelung in Richtung B 483 anzubieten. Die Aufhebung der Sperrung
wird aus Sicht der Stadtverwaltung Schwelm abgelehnt.
Die Aufhebung der
Sperrung würde zu erheblichen Rückstauproblemen des Schwerlastverkehrs der
Firmen ALDI und METRO in die Saarstraße führen. Um dies zu vermeiden, hat der
AUS am 16.12.2009 (s. SV Nr. 132/2008/1) den Beschluss zur Sperrung der
Blücherstraße gefasst.
Im Jahr 2008 hat
die Metro-Gruppe das Grundstück Saarstraße 9 erworben. Der Bauantrag für das
Vorhaben ist im November 2009 bei der Stadtverwaltung eingereicht worden. Das
Verkehrsgutachten des Büros Brilon, Bondzio, Weiser hat, unter Berücksichtigung
des bestehenden Verkehrsaufkommens und der Prognose des zu erwartenden
Verkehrsaufkommens, vier Varianten der Verkehrserschließung geprüft.
Zusammenfassend
hat damals das Gutachterbüro die Umsetzung jener Variante empfohlen, welche die
Anlage einer „abknickenden Vorfahrt“ der Saarstraße zur B 7 in Verbindung mit
einer Sperrung der Blücherstraße südlich der Saarstraße vorsieht. Da sich die
verkehrsplanerische und städtebauliche Situation vor Ort nicht geändert hat und
die Unfalllage unauffällig ist, besteht aus Sicht der Verwaltung kein
Änderungsbedarf für eine gut funktionierende Lösung.
Es sind damals
auch die betroffenen Anlieger zur Sperrung der Blücherstraße beteiligt worden.
Von diesen wird die Sperrung mehrheitlich befürwortet. Darüber hinaus ist nach Mitteilungen
der Technischen Betriebe Schwelm das fast 70 Jahre alte Brückenbauwerk im
Bereich der Einmündung in die Talstraße nicht geeignet, die dann stark
vermehrte Verkehrsbelastung aufzunehmen, da die Brücke nicht die entsprechende
Stabilität besitzt.
Nach kurzer
Diskussion rät Herr Schweinsberg, eine erneute Untersuchung der
Verkehrssituation durch einen Antrag der SPD im übernächsten Ausschuss zu
erwirken.
Kreisel
Ochsenkamp
FBL 6
greift sodann eine weitere Fragestellung aus einer früheren AUS-Sitzung auf:
Hier
hatte sich ein Ausschussmitglied im Zusammenhang mit der verkehrlichen
Betrachtung des Kreuzungsbereichs Talstraße – Carl-vom-Hagen-Straße -
Ruhrstraße sowie der umgebenden Knotenpunkte erkundigt, ob beispielsweise auch
für eine Ertüchtigung der Kreuzung Ochsenkamp/Victoriastraße bereits jetzt
Fördermittel beantragt- jedenfalls aber das Vorhaben auf eine Vormerk-Liste
gesetzt werden könnte(n).
Nach
Rücksprache mit dem Landesbetrieb Straßen NRW als dem förderberechtigten
Straßenbaulastträger ist festzuhalten, dass Voraussetzung der (Förder-)
Antragstellung in jedem Fall eine „veranschlagungsreife“ Planung ist, die
im genannten Fall noch nicht vorliegt.
FBL
verweist ergänzend noch auf die seinerzeit im Zusammenhang mit der
Flächenentwicklung „Zassenhaus“ gegebenen Hinweise auf den geplanten Abschluss
eines „Erschließungs(kosten)vertrages.
Straße Westfalendamm – Aufhebung VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art)
In der Straße
Westfalendamm in Schwelm befindet sich im Übergang zur Südstraße in Fahrtrichtung
Südstraße das VZ 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“.
Im AUS vom
10.01.2017 ist von Ratsmitglied Bosselmann (SPD) angefragt worden, ob dies
ersatzlos entfernt werden kann.
Da aus Sicht der
Stadtverwaltung Schwelm sowie der beteiligten Kreispolizeibehörde EN keine
Bedenken gegen die Entfernung des VZ 250 bestehen, ist dieses zwischenzeitlich
schon entfernt worden.
Ausbau Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und Glatzer Weg
Der AUS hat am 13.09.2016 die Erneuerung der
Fahrbahn und Gehwege in den o. a. Straßen mit SV 157/2016 beschlossen. Die in
der SV angekündigte Bürgerinformationsveranstaltung wurde unter reger
Beteiligung der Anlieger am 08.12.2016 durchgeführt. In einem ausführlichen
Gespräch am 21.12.2016 wurde der Vorsitzenden der Siedlergemeinschaft die
vorgestellte Planung und Erneuerungsbedürftigkeit der o. a. Straßen eingehend
erläutert. Ein weiteres Gespräch mit der Vorsitzenden der Siedlergemeinschaft
fand am 25.01.2017 im Rahmen eines Ortstermins statt. Auf der Homepage wurde
unter „aktuelle Hinweise“ eine Seite eingerichtet, die bei Änderung durch die
Stadtverwaltung aktualisiert und um Informationen erweitert wird.
Die Planungen für den Ausbau der o. a.
Straßen sind derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen. Zurzeit findet eine
Grenzfeststellung durch einen öffentlich bestellten Vermesser statt, die für
die anschließende Detailplanung zwingend erforderlich ist. Im Anschluss wird
den Anliegern in einer zweiten Bürgerinformationsveranstaltung die
abschließende Planung unter Verwendung eines neuen Entwurfsplanes vorgestellt.
In die laufenden Planungen sind die Anregungen der Anlieger sowie die
Stellungnahmen der Polizeibehörde, der Feuerwehr, der Verkehrsbehörde sowie der
Ver- und Entsorger eingeflossen.
Im Anschluss an die erfolgte Vermessung kann
unter Abwägung aller vorliegenden Informationen die Planung abgeschlossen
werden. Nach derzeitigem Planungsstand wird die Aufteilung der Straßenfläche in
Gehweg, Fahrbahn und südlichem Schrammbord nicht wesentlich von der aktuell
vorhandenen Aufteilung abweichen. Die Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen
im Rahmen der Beteiligung favorisiert in der derzeitigen Planungsphase einen
Ausbau mit einem 4 cm Rundbord anstelle eines Hochbordes für die Gehwege und
Schrammborde.
Im Rahmen des Breitbandausbaus wird die
Telekom im Glatzer Weg und teilweise in dem Lausitzer Weg Glasfaserkabel
verlegen. Dieses soll im sog. Spülbohrverfahren ohne Straßenaufbrüche erfolgen.
Sollte das Spülbohrverfahren nicht durchzuführen
sein, wird eine Verlegung der Leitungen in offener Bauweise erfolgen – dies
wird die ausführende Baufirma vor Ort feststellen.