Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 30, Enthaltungen: 4

Herr Flüshöh leitet ein, dass sich die Politik zu dem Thema „Zentralisierung der Verwaltung“ viel auseinandergesetzt und gestritten habe. Was die beste Lösung sei, habe jeder für sich selbst beurteilt. Beschlüsse seien gefasst worden und am 17.02.2017 entscheide das Verwaltungsgericht über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Mitte des letzten Jahres habe sich dann eine Entwicklung bezogen auf das Brauereigelände abgezeichnet, die möglicherweise die Eigentumsverhältnisse verändere und neue Ansprechpartner mit sich bringe.

Die Idee, die heute präsentiert werde, sei keine neue Idee, sondern bereits auf unterschiedlichste Art und Weise aufgekommen. Sie ermögliche, die beiden sehr weit auseinanderliegenden Positionen zusammenzuführen. Dies habe die Politik dazu verleitet, heute den Antrag vorzulegen, der – nach ersten vorsichtigen Gesprächen mit dem potentiellen Eigentümer – eine gemeinsame Lösung für die Stadt als möglich erscheinen lasse. Die Verfolgung einer derartigen Idee mache jedoch nur Sinn, wenn auch die Initiatoren des Bürgerbegehrens beteiligt werden. Für ihn stelle dies einen fantastischen Schritt dar und er hoffe, dass dieser die Mehrheit finde, sodass die Verwaltung sich verfahrensmäßig auf den erforderlichen Weg begeben könne.

 

Herr Kick erklärt, dass die SPD ebenfalls sehr froh über die breite Mehrheit sei, die den Antrag stütze. Allerdings müsse klar sein, dass es sich hierbei zunächst um den ersten Schritt handle. In einem zweiten Schritt werde man schauen müssen, ob sich tragfähige Kosten ergeben. Nach dem Verlauf der bisherigen Gespräche sei er da aber zuversichtlich. Mit dem heutigen Antrag werden die Rahmenbedingungen geklärt und das Planungsrecht geschaffen werden können. Er dankt Herrn Flüshöh und Herrn Gießwein für ihr Engagement und die redaktionelle Antragstellung, der Verwaltungsleitung für ihre Unterstützung sowie den Initiatoren des Bürgerbegehrens ebenfalls für die Unterstützung des Standortes, von der er davon ausgehe, dass dieser dem Interesse der Schwelmer Bürgerschaft entspreche.

 

Herr Kranz  führt die Vergangenheit vor Augen, in der die Gustav-Heinemann-Schule noch nicht im Gespräch gewesen und ein neuer Standort für das Rathaus überlegt worden sei. Bei der Verwirklichung auf dem Brauereigelände habe es sich zu dem Zeitpunkt noch um Wunschdenken gehandelt und könne nun Wahrheit werden. Aber die Kosten müssen im Blick bleiben, da der Ratshausneubau der Konsolidierung dienen solle. Der Antrag stelle einen Kompromiss zwischen allen Fraktionen dar, hinter dem die SWG/BfS-Fraktion ganz und gar stehe. Zwei schwierige Punkte können endlich zu einem guten Ende geführt werden, das in der Bevölkerung große Akzeptanz erfahren werde.

 

Herr Schwunk merkt an, dass seine Fraktion auf dem Kopfbogen des Antrags fehle. Seiner Auffassung nach greifen die Antragsteller die Möglichkeit der Befriedung aller Seiten auf, zu der er in Frage stelle, ob diese durch einen Ratsbeschluss herbeigeführt werden könne oder nur dadurch möglich sei, in dem man die Bürgerinnen und Bürger entscheiden lasse. Es werde lediglich ein Prüfantrag gestellt, um Kosten zu ermitteln. Dies öffentlich an dieser Stelle zu tun, wo der Kaufvertrag noch nicht unterzeichnet sei, halte er ökonomisch für dumm. Die geweckten Erwartungen werden nicht erfüllt werden können, da es viele Faktoren gebe, die diese Option teurer machen werde. Dies ergebe sich schon allein bei Betrachtung der Fakten, dass bei einem Vergleich der Varianten Moltkestraße und Brauerei bei der Brauerei ein Grundstück für mindestens 4 Mio. Euro und KAG-Beiträge im hohen 7-stelligen Bereich von der Stadt mit finanziert werden müssen. Der Standort der Gustav-Heinemann-Schule stelle die einzig richtige Entscheidung dar.

 

Herr Gießwein erklärt, dass die jetzige Prüfung eine Möglichkeit biete, die es bisher nicht gegeben habe und dankt allen Beteiligten, diese mit breiter Mehrheit zu ergreifen. Es sei zunächst ein Prüfauftrag. Die Entscheidung stelle erst den nächsten oder übernächsten Schritt dar. Ob die Option weiter aufrecht erhalten bleiben könne, werde sich in den nächsten Wochen oder Monaten zeigen. Die Fraktion B‘90/Die Grünen werde aber weiterhin für ökologisch wirtschaftliche Abwägungskriterien einstehen. Die erst vor kurzem beschlossene Lebenszykluskostenrechnung werde in der Angelegenheit eine wichtige Rolle spielen. Sollte sich die Politik mit breiter Mehrheit auf den heute in Rede stehenden Standort einigen können, so müsse sie auch Gedanken um die Nachnutzung des GHS-Gebäudes anstellen, das aufgrund des Betonbunkers wohl kaum verkauft werden könne. Dieser Umstand werde bei der Gesamtabwägung ein wichtiger Punkt sein und auf die Standortentscheidung Einfluss haben. Er hoffe, da es hier um Haushaltskonsolidierung gehe, schnell Zahlen zu haben und zu einer Lösung zu gelangen.

 

Auch Herr Stuzenberger bestätigt, dass die Idee der Zentralisierung der Verwaltung auf dem Brauereigelände nicht neu sei und seinerzeit bereits zum Zeitpunkt der Diskussion über den Standort Moltkestraße oder Gustav-Heinemann-Schule von vielen Bürgern vorgeschlagen worden sei. Zu dieser Zeit hatte jedoch der frühere Investor andere Pläne. Jetzt gebe es eine große Einigung und es gehe darum, diese Option zu prüfen. Mehr „Mitte“ gebe es für ein Rathaus nicht. In der Fraktion DIE BÜRGER sei man sich sehr schnell einig gewesen, dem Antrag folgen zu wollen und diesen zu unterstützen.

 

Herr Philipp bezieht sich auf die Antragsbegründung. Diese enthalte einen klassischen Kompromiss, der in einer Atmosphäre ausgeprägten Misstrauens stattgefunden habe und in der Sache befrieden solle. Er begrüße, dass der Antrag von sechs Fraktionen unterschrieben worden sei. Dies erhöhe seine Glaubwürdigkeit. Er dankt den Herren Kick, Flüshöh und Gießwein, dass dieser nun vor ihnen liege.

 

Herr Feldmann wirft ein, dass im Arbeitskreis Zentralisierung vielfach eingewendet worden sei, zu viel hinter verschlossenen Türen zu verhandeln. Der Antrag sei nun offen formuliert und lasse den beiderseitigen Gegnern alle Optionen offen. Es werde nun ein Standort untersucht, der genau zwischen den beiden anderen strittigen Standorten liege. Wichtig sei es, Zeit zu gewinnen, nicht nur bezogen auf die Diskussion um das Rathaus oder das Haushaltssicherungskonzept sondern auch hinsichtlich der Schuldiskussion. Gegebenenfalls werde die Gustav-Heinemann-Schule noch als Schulgebäude oder für eine andere Nutzung benötigt. Den Bürgerinnen und Bürgern müsse gezeigt werden, dass der Rat flexibel auf verschiedene Diskussionen in der Stadt eingehe.

 

Herr Kranz warnt bei aller Euphorie, dass der Investor zunächst bestätigen müsse, dass er diesen Schritt mit der Verwaltung gehen wolle. Sollte diese Alternative nicht  umsetzbar sei, werden die beiden anderen Varianten weiter verfolgt, aber man habe es zumindest versucht.

 

Herr Flüshöh hält es für ratsam, sich zum einen an Fakten zu halten und zum anderen einen Schritt nach dem anderen zu gehen. Anschließend erläutert er, warum er es für wichtig halte, schon jetzt und zwar in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

 

 


 

 

Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in konkrete Gespräche mit den potentiellen Erwerbern der Liegenschaft „Historische Brauerei“ einzutreten und mit Ihnen darüber zu verhandeln, ob und unter welchen Rahmenbedingungen und Kosten der Stadt ausreichende Flächen zur Unterbringung einer zentralisierten Verwaltung zur Verfügung gestellt werden können.
    Die Stadtverwaltung hat dabei darauf zu achten, dass
    - möglichst alle Bereiche einer zentralisierten Verwaltung inklusive Bücherei
      auf dem Gelände der „Historischen Brauerei“ untergebracht werden können,

                - weiterhin eine Einzelhandelsnutzung in überwiegenden Teilen des
                  Erdgeschosses möglich bleibt.

  1. Die Verwaltung wird bis zum Abschluss der Verhandlungen und einer abschließenden Entscheidung den Verkauf der Liegenschaften in der Moltkestraße sowie alle Maßnahmen zum Umbau der GHS ruhen lassen. Zugleich wird die Verwaltung aufgefordert, mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens eine Einigung darüber zu erzielen, das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg bis zum Abschluss der oben genannten Verhandlungen und abschließender Entscheidung durch den Rat ruhend zu stellen und zu diesem Zweck bei dem Verwaltungsgericht auch den Antrag zu stellen, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die erforderlichen Schritte zur Schaffung von Planungsrecht einzuleiten, nach dessen Abschluss eine veränderte Nutzung der Fläche als Einzelhandels- und Verwaltungsstandort zulässig ist. Zugleich wird die Verwaltung aufgefordert, alle vergaberechtlichen
    Aspekte zu prüfen und zu beachten.

  3. Sollte der potentielle Erwerber der Liegenschaft die Grundstücke nicht erwerben, lebt das bisherige Verfahren mit anstehender Entscheidung durch das Verwaltungsgericht wieder auf.

 

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

4