Sitzung: 02.02.2017 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 30, Enthaltungen: 4
Vorlage: 022/2017
Herr Flüshöh leitet ein, dass sich die Politik zu dem Thema „Zentralisierung der Verwaltung“ viel auseinandergesetzt und gestritten habe. Was die beste Lösung sei, habe jeder für sich selbst beurteilt. Beschlüsse seien gefasst worden und am 17.02.2017 entscheide das Verwaltungsgericht über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Mitte des letzten Jahres habe sich dann eine Entwicklung bezogen auf das Brauereigelände abgezeichnet, die möglicherweise die Eigentumsverhältnisse verändere und neue Ansprechpartner mit sich bringe.
Die Idee, die heute präsentiert werde, sei keine neue Idee, sondern bereits auf unterschiedlichste Art und Weise aufgekommen. Sie ermögliche, die beiden sehr weit auseinanderliegenden Positionen zusammenzuführen. Dies habe die Politik dazu verleitet, heute den Antrag vorzulegen, der – nach ersten vorsichtigen Gesprächen mit dem potentiellen Eigentümer – eine gemeinsame Lösung für die Stadt als möglich erscheinen lasse. Die Verfolgung einer derartigen Idee mache jedoch nur Sinn, wenn auch die Initiatoren des Bürgerbegehrens beteiligt werden. Für ihn stelle dies einen fantastischen Schritt dar und er hoffe, dass dieser die Mehrheit finde, sodass die Verwaltung sich verfahrensmäßig auf den erforderlichen Weg begeben könne.
Herr Kick erklärt,
dass die SPD ebenfalls sehr froh über die breite Mehrheit sei, die den Antrag
stütze. Allerdings müsse klar sein, dass es sich hierbei zunächst um den ersten
Schritt handle. In einem zweiten Schritt werde man schauen müssen, ob sich
tragfähige Kosten ergeben. Nach dem Verlauf der bisherigen Gespräche sei er da
aber zuversichtlich. Mit dem heutigen Antrag werden die Rahmenbedingungen
geklärt und das Planungsrecht geschaffen werden können. Er dankt Herrn Flüshöh
und Herrn Gießwein für ihr Engagement und die redaktionelle Antragstellung, der
Verwaltungsleitung für ihre Unterstützung sowie den Initiatoren des
Bürgerbegehrens ebenfalls für die Unterstützung des Standortes, von der er
davon ausgehe, dass dieser dem Interesse der Schwelmer Bürgerschaft entspreche.
Herr Kranz führt die Vergangenheit vor Augen, in der die
Gustav-Heinemann-Schule noch nicht im Gespräch gewesen und ein neuer Standort
für das Rathaus überlegt worden sei. Bei der Verwirklichung auf dem
Brauereigelände habe es sich zu dem Zeitpunkt noch um Wunschdenken gehandelt
und könne nun Wahrheit werden. Aber die Kosten müssen im Blick bleiben, da der
Ratshausneubau der Konsolidierung dienen solle. Der Antrag stelle einen
Kompromiss zwischen allen Fraktionen dar, hinter dem die SWG/BfS-Fraktion ganz
und gar stehe. Zwei schwierige Punkte können endlich zu einem guten Ende
geführt werden, das in der Bevölkerung große Akzeptanz erfahren werde.
Herr Schwunk merkt
an, dass seine Fraktion auf dem Kopfbogen des Antrags fehle. Seiner Auffassung
nach greifen die Antragsteller die Möglichkeit der Befriedung aller Seiten auf,
zu der er in Frage stelle, ob diese durch einen Ratsbeschluss herbeigeführt
werden könne oder nur dadurch möglich sei, in dem man die Bürgerinnen und
Bürger entscheiden lasse. Es werde lediglich ein Prüfantrag gestellt, um Kosten
zu ermitteln. Dies öffentlich an dieser Stelle zu tun, wo der Kaufvertrag noch
nicht unterzeichnet sei, halte er ökonomisch für dumm. Die geweckten
Erwartungen werden nicht erfüllt werden können, da es viele Faktoren gebe, die
diese Option teurer machen werde. Dies ergebe sich schon allein bei Betrachtung
der Fakten, dass bei einem Vergleich der Varianten Moltkestraße und Brauerei
bei der Brauerei ein Grundstück für mindestens 4 Mio. Euro und KAG-Beiträge im
hohen 7-stelligen Bereich von der Stadt mit finanziert werden müssen. Der
Standort der Gustav-Heinemann-Schule stelle die einzig richtige Entscheidung
dar.
Herr Gießwein
erklärt, dass die jetzige Prüfung eine Möglichkeit biete, die es bisher nicht
gegeben habe und dankt allen Beteiligten, diese mit breiter Mehrheit zu
ergreifen. Es sei zunächst ein Prüfauftrag. Die Entscheidung stelle erst den
nächsten oder übernächsten Schritt dar. Ob die Option weiter aufrecht erhalten
bleiben könne, werde sich in den nächsten Wochen oder Monaten zeigen. Die
Fraktion B‘90/Die Grünen werde aber weiterhin für ökologisch wirtschaftliche
Abwägungskriterien einstehen. Die erst vor kurzem beschlossene
Lebenszykluskostenrechnung werde in der Angelegenheit eine wichtige Rolle
spielen. Sollte sich die Politik mit breiter Mehrheit auf den heute in Rede
stehenden Standort einigen können, so müsse sie auch Gedanken um die
Nachnutzung des GHS-Gebäudes anstellen, das aufgrund des Betonbunkers wohl kaum
verkauft werden könne. Dieser Umstand werde bei der Gesamtabwägung ein
wichtiger Punkt sein und auf die Standortentscheidung Einfluss haben. Er hoffe,
da es hier um Haushaltskonsolidierung gehe, schnell Zahlen zu haben und zu
einer Lösung zu gelangen.
Auch Herr
Stuzenberger bestätigt, dass die Idee der Zentralisierung der Verwaltung auf
dem Brauereigelände nicht neu sei und seinerzeit bereits zum Zeitpunkt der
Diskussion über den Standort Moltkestraße oder Gustav-Heinemann-Schule von
vielen Bürgern vorgeschlagen worden sei. Zu dieser Zeit hatte jedoch der
frühere Investor andere Pläne. Jetzt gebe es eine große Einigung und es gehe
darum, diese Option zu prüfen. Mehr „Mitte“ gebe es für ein Rathaus nicht. In
der Fraktion DIE BÜRGER sei man sich sehr schnell einig gewesen, dem Antrag
folgen zu wollen und diesen zu unterstützen.
Herr Philipp
bezieht sich auf die Antragsbegründung. Diese enthalte einen klassischen
Kompromiss, der in einer Atmosphäre ausgeprägten Misstrauens stattgefunden habe
und in der Sache befrieden solle. Er begrüße, dass der Antrag von sechs
Fraktionen unterschrieben worden sei. Dies erhöhe seine Glaubwürdigkeit. Er
dankt den Herren Kick, Flüshöh und Gießwein, dass dieser nun vor ihnen liege.
Herr Feldmann wirft
ein, dass im Arbeitskreis Zentralisierung vielfach eingewendet worden sei, zu
viel hinter verschlossenen Türen zu verhandeln. Der Antrag sei nun offen
formuliert und lasse den beiderseitigen Gegnern alle Optionen offen. Es werde
nun ein Standort untersucht, der genau zwischen den beiden anderen strittigen
Standorten liege. Wichtig sei es, Zeit zu gewinnen, nicht nur bezogen auf die
Diskussion um das Rathaus oder das Haushaltssicherungskonzept sondern auch
hinsichtlich der Schuldiskussion. Gegebenenfalls werde die
Gustav-Heinemann-Schule noch als Schulgebäude oder für eine andere Nutzung
benötigt. Den Bürgerinnen und Bürgern müsse gezeigt werden, dass der Rat
flexibel auf verschiedene Diskussionen in der Stadt eingehe.
Herr Kranz warnt
bei aller Euphorie, dass der Investor zunächst bestätigen müsse, dass er diesen
Schritt mit der Verwaltung gehen wolle. Sollte diese Alternative nicht umsetzbar sei, werden die beiden anderen
Varianten weiter verfolgt, aber man habe es zumindest versucht.
Herr Flüshöh hält
es für ratsam, sich zum einen an Fakten zu halten und zum anderen einen Schritt
nach dem anderen zu gehen. Anschließend erläutert er, warum er es für wichtig
halte, schon jetzt und zwar in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu
beschließen.
Beschluss:
- Die
Verwaltung wird beauftragt, in konkrete Gespräche mit den potentiellen
Erwerbern der Liegenschaft „Historische Brauerei“ einzutreten und mit
Ihnen darüber zu verhandeln, ob und unter welchen Rahmenbedingungen und
Kosten der Stadt ausreichende Flächen zur Unterbringung einer
zentralisierten Verwaltung zur Verfügung gestellt werden können.
Die Stadtverwaltung hat dabei darauf zu achten, dass
- möglichst alle Bereiche einer zentralisierten Verwaltung inklusive Bücherei
auf dem Gelände der „Historischen Brauerei“ untergebracht werden können,
-
weiterhin eine Einzelhandelsnutzung in überwiegenden Teilen des
Erdgeschosses möglich bleibt.
- Die
Verwaltung wird bis zum Abschluss der Verhandlungen und einer
abschließenden Entscheidung den Verkauf der Liegenschaften in der
Moltkestraße sowie alle Maßnahmen zum Umbau der GHS ruhen lassen. Zugleich
wird die Verwaltung aufgefordert, mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens
eine Einigung darüber zu erzielen, das Verfahren vor dem
Verwaltungsgericht in Arnsberg bis zum Abschluss der oben genannten
Verhandlungen und abschließender Entscheidung durch den Rat ruhend zu
stellen und zu diesem Zweck bei dem Verwaltungsgericht auch den Antrag zu
stellen, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die erforderlichen Schritte zur
Schaffung von Planungsrecht einzuleiten, nach dessen Abschluss eine veränderte
Nutzung der Fläche als Einzelhandels- und Verwaltungsstandort zulässig
ist. Zugleich wird die Verwaltung aufgefordert, alle vergaberechtlichen
Aspekte zu prüfen und zu beachten.
- Sollte der
potentielle Erwerber der Liegenschaft die Grundstücke nicht erwerben, lebt
das bisherige Verfahren mit anstehender Entscheidung durch das
Verwaltungsgericht wieder auf.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |
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dafür |
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dagegen: |
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Enthaltungen: |
4 |