Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 34

Herr Flüshöh teilt mit, den Beschluss heute mitzutragen, erinnert aber an die in 2014 oder 2015 geführte Debatte über zukünftige Zuschüsse und meint, seinerzeit hierzu eine Regelung gefunden zu haben. Er bittet, die Angelegenheit auf die nächste Tagesordnung des zuständigen Fachausschusses zu setzen.

 

Herr Schweinsberg erinnert sich, dass der frühere Bürgermeister Herr Jochen Stobbe in zähen Verhandlungen ein gutes Ergebnis für die Stadt Schwelm ausgehandelt habe und verwaltungsseitig auch Überraschung bestehe. Herr Tolksdorf hake eindringlich nach, ob es sich um einen Einmaleffekt handle. Im Kulturausschuss werde weiter berichtet.

 

Frau Dr. Hortolani weist darauf hin, dass sich die Rahmenbedingungen geändert haben, woraus sich die Notwendigkeit der Neuberechnung für die VHS ergeben habe. Die Zuschüsse seien unabwendbar.

 

 


Beschluss:

 

Der Rat genehmigt die von der Bürgermeisterin oder dem Vertreter im Amt und einem Ratsmitglied am 05.12.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen bei der Haushaltsstelle 04.01.04.537900 (Zweckverbandsumlage) in Höhe von 23.790,36 €.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen stehen Minderaufwendungen/-auszahlungen bei den HHst. 03.07.01.529100, 03.01.01.525501,  03.01.05.525501. 03.01.06.525501, 08.01.02.525501 und 04.01.01.529100 zur Verfügung.

 

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

1