Sitzung: 02.02.2017 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: 238/2016
Herr Flüshöh teilt
mit, den Beschluss heute mitzutragen, erinnert aber an die in 2014 oder 2015
geführte Debatte über zukünftige Zuschüsse und meint, seinerzeit hierzu eine
Regelung gefunden zu haben. Er bittet, die Angelegenheit auf die nächste
Tagesordnung des zuständigen Fachausschusses zu setzen.
Herr Schweinsberg
erinnert sich, dass der frühere Bürgermeister Herr Jochen Stobbe in zähen
Verhandlungen ein gutes Ergebnis für die Stadt Schwelm ausgehandelt habe und
verwaltungsseitig auch Überraschung bestehe. Herr Tolksdorf hake eindringlich
nach, ob es sich um einen Einmaleffekt handle. Im Kulturausschuss werde weiter
berichtet.
Frau Dr. Hortolani
weist darauf hin, dass sich die Rahmenbedingungen geändert haben, woraus sich
die Notwendigkeit der Neuberechnung für die VHS ergeben habe. Die Zuschüsse
seien unabwendbar.
Beschluss:
Der Rat genehmigt
die von der Bürgermeisterin oder dem Vertreter im Amt und einem Ratsmitglied am
05.12.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
zur Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen bei der
Haushaltsstelle 04.01.04.537900 (Zweckverbandsumlage) in Höhe von 23.790,36 €.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen stehen
Minderaufwendungen/-auszahlungen bei den HHst. 03.07.01.529100,
03.01.01.525501, 03.01.05.525501.
03.01.06.525501, 08.01.02.525501 und 04.01.01.529100 zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |
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dafür |
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dagegen: |
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Enthaltungen: |
1 |