Zu Anfangs stellt sich Herr Lippki als neuer Sachgebietsleiter Planung bei der Stadt Schwelm vor. Sodann werden insgesamt 5 Mitteilungen in Kurzform vorgetragen:

 

 

Baumaßnahmen der Stadt Wuppertal in der Steinhauser Bergstraße

 

In der Sitzung des Verwaltungsrates TBS am 27.09.2016 ist von Herrn Zachow die Frage gestellt worden, ob durch anstehende Bauarbeiten in der Steinhauser Bergstraße möglicherweise Kosten auf Schwelmer Bürger zu kommen.

Die Frage ist zu verneinen, da es sich um straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Wuppertal handelt, die diese auf eigene Kosten durchführt. Eine Kostenbeteiligung der Stadt Schwelm erfolgt nicht.

 

Die Baumaßnahmen dienen dem Ausbau der Steinhauser Bergstraße im Bereich von Göckinghofstraße bis ca. Haus-Nr. 72. In diesem Bereich liegt die Straße teilweise auch auf Wuppertaler Stadtgebiet. Die  Baumaßnahmen erfolgen aufgrund einer Vereinbarung aus dem Jahr 2011 zwischen den Städten Schwelm und Wuppertal. Mit dieser Vereinbarung wurde die Erschließung von 8 Baugrundstücken auf Wuppertaler Stadtgebiet sichergestellt. Rechtsgrundlage dieser Vereinbarung ist § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG).

 

Im Rahmen der Baumaßnahme wird ein Gehweg auf der westlichen Straßenseite angelegt sowie die Fahrbahn zwischen neuem Gehweg und  vorhandener Fahrbahndecke im Vollausbau hergestellt und im Übrigen mit einem neuen Deckenüberzug versehen. Mit der Abnahme sämtlicher Arbeiten übernimmt dann die Stadt Schwelm als Trägerin der Straßenbaulast gem. vg. Vereinbarung die dauerhafte Unterhaltung der Steinhauser Bergstraße.

 

Sollten zukünftig straßenbauliche Maßnahmen erforderlich werden, die über die bloße Unterhaltung hinausgehen und ggf. beitragsfähig sind, werden sich die Städte im Einzelfall abstimmen und entsprechende Vereinbarungen zur Kostentragung und Beitragsveranlagung der Anlieger treffen. Von der Stadt Schwelm sind straßenbauliche Maßnahmen jedoch gegenwärtig nicht geplant.

 

 

Ausbau Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und Glatzer Weg

 

Mit SV Nr. 157/2016 wurde dem AUS am 13.09.2016 die Erneuerung der Fahrbahnen und Gehwegen in diesen drei Straßen als eine gemeinsame Baumaßnahme vorgestellt. Bereits in der Vorbereitung zur Bürgerbeteiligung erklärte die AVU gegenüber der Verwaltung, nicht nur im Tilsiter Weg, sondern auch im Lausitzer Weg die Versorgungsleitungen in offener Bauweise zu erneuern. Die Kostenbeteiligung der AVU an der Erneuerung von zwei der drei Straßen wirkt sich abschließend nicht nur kostenmindernd, sondern auch beitragsmindernd aus.

 

Am 08.12.2016 fand in der Gemeinschaftsgrundschule am Ländchenweg eine Bürgerinformationsveranstaltung mit reger Teilnahme der Anlieger statt. Wunsch der Anlieger ist ein Ausbau im vorhandenen Separationsprinzip, d. h. durchweg einseitiger Gehweg, Fahrbahn und Schrammbord. Der vorgestellte Entwurfsplan mit teilweise beidseitigen Gehwegen wurde durch die Anlieger abgelehnt. Als Ansprechpartnerin für die Verwaltung bot sich die Vorsitzende der Siedlungsgemeinschaft an, welche weiterhin über den Planungsstand durch die Verwaltung informiert wird. 

 

Ziel ist eine gemeinsame Ausschreibung der Baumaßnahmen durch TBS und der AVU im Frühjahr 2017.

 

 

Förderung des Aus-/Umbaus von Landesstraßen sowie des Radwegenetzes

 

Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat die Möglichkeit, auf zur Verfügung stehende Finanzmittel des Landes NRW zurückzugreifen, um den Um- und Ausbau von Landesstraßen zu fördern. Im Rahmen dessen werden außerdem Fördermaßnahmen an Radwegenetzen unterstützt.

Die Stadtverwaltung hat beim Landesbetrieb Straßen.NRW schriftlich angefragt, mehrere Knotenpunkte entlang der Berliner Straße sowie der Hattinger Straße hinsichtlich ihres Förderpotentials zu prüfen. Auf die Notwendigkeit der Ertüchtigung der Knotenpunkte wurde explizit hingewiesen. Des Weiteren wurde der Landesbetrieb auf den Bedarf der Förderung des Radwegenetzes in den betroffenen Bereichen hingewiesen. Der Landesbetrieb nimmt die Vorschläge zur Kenntnis und will die Angelegenheit Anfang des Jahres 2017 thematisieren.

Zudem wird angeregt, dass die Radwegekommission in ihren anstehenden Sitzungen weitere Fördermöglichkeiten zum Ausbau des Radwegenetzes prüft.

 

Verlegung der Ortsdurchfahrt der B 483 - Winterberger Straße

 

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Fußgängerverkehr aus und in das Wohnbaugebiet Winterberg ist es erforderlich, das der Erschließungsträger den auf der nördlichen Seite der Winterberger Straße vorhandenen Gehweg bis hinter die Feuerwehrnotzufahrt verlängert. Eine Mittelinsel soll die Querung der Winterberger Straße in diesem Bereich erleichtern.

Hierfür war es zunächst erforderlich und folgerichtig auch Regelungsinhalt in der Straßenrechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Schwelm und dem Landesbetrieb Straßenbau, die Verlegung der Ortsdurchfahrt zu beantragen.

Antragsgemäß hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW dann im Benehmen mit der Bezirksregierung Arnsberg die Ortsdurchfahrt im Zuge der B 483 neu festgesetzt.

Im Ergebnis wird die Ortsdurchfahrt 74 m in Richtung Osten verschoben (siehe auch Anlagen 1 bis 3 zu dieser Niederschrift). Diese Neufestsetzung gilt mit Wirkung vom 01.01.2017.

 

Der angedachte Bau einer Bushaltestelle auf der südlichen Seite wird gegenwärtig sowohl vom Erschließungsträger als auch von der Stadt aus finanziellen Erwägungen nicht weiter verfolgt.

Diese Bushaltestelle Winterberg wird vorwiegend als Ausstiegshaltestelle genutzt und wird nur von einer Buslinie angefahren. Sie ist somit gemäß den Kriterien der 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes EN eine „Bushaltestelle mit geringen Verkehrsbedeutung (Typ: Bus 2)“. Für diesen Bushaltestellentyp werden barrierefreier Ausbau und Wartehalle nur als freiwilliger und nicht als verbindlicher Standard gefordert.

 

 

Internationale Gartenausstellung 2027

 

Die Metropole Ruhr hat den Zuschlag für die Durchführung der Internationalen Gartenausstellung 2027 erhalten. Im Zuge der Durchführung werden unter anderem Maßnahmen für die städtebauliche und freiräumliche Entwicklung finanziell gefördert, wobei insbesondere die interkommunale sowie regionale Vernetzung eine große Rolle spielt.

Im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung bietet sich für die Südkreiskommunen des Ennepe-Ruhr-Kreises aufgrund der Nähe zum Natur- und Erholungsraum „Ruhrtal“ die Möglichkeit, über attraktive Freizeitwegeverbindungen den Südkreis stärker mit dem mittleren Ruhrtal zu verknüpfen. Auf diese Weise können regionale Freizeitangebote sinnvoll miteinander vernetzt werden.

Gemeinsam mit den Städten Ennepetal, Sprockhövel und Gevelsberg erarbeitet die Verwaltung Maßnahmen, die im Rahmen der IGA gefördert werden könnten. Der Stadt Schwelm kommt hierbei eine besondere Rolle zu, da sie das Verbindungsstück zum Lückenschluss ins Bergische Land darstellt. Durch die Schaffung von Radwegeverbindungen zwischen Gevelsberg und der Nordbahntrasse über Schwelmer Stadtgebiet würde eine attraktive Wegeverbindung geschaffen werden. Die Freizeitradwegeinfrastruktur und damit einhergehend die touristische Bedeutung der Stadt würden eine deutliche Aufwertung erfahren.

Weiteres Vorgehen:

In den anstehenden Arbeitsschritten gilt es die Planungen in Zusammenarbeit mit den Südkreiskommunen sowie dem RVR zu konkretisieren. Die Verwaltung beabsichtigt, die Radwegekommission in diesen Prozess einzubinden und deren bereits erarbeitete Ergebnisse aufzugreifen sowie fortzuführen. Im Zuge der weiteren Planungen wird außerdem geprüft, ob Fördermöglichkeiten für sonstige Themenfelder bestehen.