Sitzung: 10.01.2017 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Zu Anfangs stellt sich Herr Lippki als neuer Sachgebietsleiter Planung bei der Stadt Schwelm vor. Sodann werden insgesamt 5 Mitteilungen in Kurzform vorgetragen:
Baumaßnahmen der Stadt Wuppertal in der Steinhauser Bergstraße
In der Sitzung des Verwaltungsrates TBS am 27.09.2016 ist von Herrn
Zachow die Frage gestellt worden, ob durch anstehende Bauarbeiten in der
Steinhauser Bergstraße möglicherweise Kosten auf Schwelmer Bürger zu kommen.
Die Frage ist zu verneinen, da es sich um straßenbauliche Maßnahmen der
Stadt Wuppertal handelt, die diese auf eigene Kosten durchführt. Eine
Kostenbeteiligung der Stadt Schwelm erfolgt nicht.
Die Baumaßnahmen dienen dem Ausbau der Steinhauser Bergstraße im Bereich
von Göckinghofstraße bis ca. Haus-Nr. 72. In diesem Bereich liegt die Straße
teilweise auch auf Wuppertaler Stadtgebiet. Die
Baumaßnahmen erfolgen aufgrund einer Vereinbarung aus dem Jahr 2011
zwischen den Städten Schwelm und Wuppertal. Mit dieser Vereinbarung wurde die
Erschließung von 8 Baugrundstücken auf Wuppertaler Stadtgebiet sichergestellt.
Rechtsgrundlage dieser Vereinbarung ist § 23 des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit (GkG).
Im Rahmen der Baumaßnahme wird ein Gehweg auf der westlichen Straßenseite
angelegt sowie die Fahrbahn zwischen neuem Gehweg und vorhandener Fahrbahndecke im Vollausbau
hergestellt und im Übrigen mit einem neuen Deckenüberzug versehen. Mit der
Abnahme sämtlicher Arbeiten übernimmt dann die Stadt Schwelm als Trägerin der
Straßenbaulast gem. vg. Vereinbarung die dauerhafte Unterhaltung der
Steinhauser Bergstraße.
Sollten zukünftig straßenbauliche Maßnahmen erforderlich werden, die über
die bloße Unterhaltung hinausgehen und ggf. beitragsfähig sind, werden sich die
Städte im Einzelfall abstimmen und entsprechende Vereinbarungen zur
Kostentragung und Beitragsveranlagung der Anlieger treffen. Von der Stadt
Schwelm sind straßenbauliche Maßnahmen jedoch gegenwärtig nicht geplant.
Ausbau Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und Glatzer Weg
Mit SV Nr. 157/2016 wurde dem AUS am 13.09.2016 die Erneuerung der
Fahrbahnen und Gehwegen in diesen drei Straßen als eine gemeinsame Baumaßnahme
vorgestellt. Bereits in der Vorbereitung zur Bürgerbeteiligung erklärte die AVU
gegenüber der Verwaltung, nicht nur im Tilsiter Weg, sondern auch im Lausitzer
Weg die Versorgungsleitungen in offener Bauweise zu erneuern. Die
Kostenbeteiligung der AVU an der Erneuerung von zwei der drei Straßen wirkt
sich abschließend nicht nur kostenmindernd, sondern auch beitragsmindernd aus.
Am 08.12.2016 fand in der Gemeinschaftsgrundschule am Ländchenweg eine
Bürgerinformationsveranstaltung mit reger Teilnahme der Anlieger statt. Wunsch
der Anlieger ist ein Ausbau im vorhandenen Separationsprinzip, d. h. durchweg
einseitiger Gehweg, Fahrbahn und Schrammbord. Der vorgestellte Entwurfsplan mit
teilweise beidseitigen Gehwegen wurde durch die Anlieger abgelehnt. Als
Ansprechpartnerin für die Verwaltung bot sich die Vorsitzende der
Siedlungsgemeinschaft an, welche weiterhin über den Planungsstand durch die
Verwaltung informiert wird.
Ziel ist eine gemeinsame Ausschreibung der Baumaßnahmen durch TBS und der
AVU im Frühjahr 2017.
Förderung des Aus-/Umbaus von Landesstraßen
sowie des Radwegenetzes
Der Landesbetrieb
Straßen.NRW hat die Möglichkeit, auf zur Verfügung stehende Finanzmittel des
Landes NRW zurückzugreifen, um den Um- und Ausbau von Landesstraßen zu fördern.
Im Rahmen dessen werden außerdem Fördermaßnahmen an Radwegenetzen unterstützt.
Die
Stadtverwaltung hat beim Landesbetrieb Straßen.NRW schriftlich angefragt,
mehrere Knotenpunkte entlang der Berliner Straße sowie der Hattinger Straße
hinsichtlich ihres Förderpotentials zu prüfen. Auf die Notwendigkeit der
Ertüchtigung der Knotenpunkte wurde explizit hingewiesen. Des Weiteren wurde der
Landesbetrieb auf den Bedarf der Förderung des Radwegenetzes in den betroffenen
Bereichen hingewiesen. Der Landesbetrieb nimmt die Vorschläge zur Kenntnis und
will die Angelegenheit Anfang des Jahres 2017 thematisieren.
Zudem wird
angeregt, dass die Radwegekommission in ihren anstehenden Sitzungen weitere
Fördermöglichkeiten zum Ausbau des Radwegenetzes prüft.
Verlegung der Ortsdurchfahrt der B 483 - Winterberger Straße
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Fußgängerverkehr aus und in
das Wohnbaugebiet Winterberg ist es erforderlich, das der Erschließungsträger
den auf der nördlichen Seite der Winterberger Straße vorhandenen Gehweg bis
hinter die Feuerwehrnotzufahrt verlängert. Eine Mittelinsel soll die Querung
der Winterberger Straße in diesem Bereich erleichtern.
Hierfür war es zunächst erforderlich und folgerichtig auch
Regelungsinhalt in der Straßenrechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt
Schwelm und dem Landesbetrieb Straßenbau, die Verlegung der Ortsdurchfahrt zu
beantragen.
Antragsgemäß hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW dann im Benehmen mit
der Bezirksregierung Arnsberg die Ortsdurchfahrt im Zuge der B 483 neu
festgesetzt.
Im Ergebnis wird die Ortsdurchfahrt 74 m in Richtung Osten verschoben (siehe auch Anlagen 1 bis 3 zu dieser Niederschrift).
Diese Neufestsetzung gilt mit Wirkung vom 01.01.2017.
Der angedachte Bau einer Bushaltestelle auf der südlichen Seite wird
gegenwärtig sowohl vom Erschließungsträger als auch von der Stadt aus
finanziellen Erwägungen nicht weiter verfolgt.
Diese Bushaltestelle Winterberg wird vorwiegend als Ausstiegshaltestelle
genutzt und wird nur von einer Buslinie angefahren. Sie ist somit gemäß den
Kriterien der 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes EN eine „Bushaltestelle
mit geringen Verkehrsbedeutung (Typ: Bus 2)“. Für diesen Bushaltestellentyp
werden barrierefreier Ausbau und Wartehalle nur als freiwilliger und nicht als
verbindlicher Standard gefordert.
Internationale Gartenausstellung 2027
Die Metropole
Ruhr hat den Zuschlag für die Durchführung der Internationalen
Gartenausstellung 2027 erhalten. Im Zuge der Durchführung werden unter anderem
Maßnahmen für die städtebauliche und freiräumliche Entwicklung finanziell
gefördert, wobei insbesondere die interkommunale sowie regionale Vernetzung eine
große Rolle spielt.
Im Rahmen der
Internationalen Gartenausstellung bietet sich für die Südkreiskommunen des
Ennepe-Ruhr-Kreises aufgrund der Nähe zum Natur- und Erholungsraum „Ruhrtal“
die Möglichkeit, über attraktive Freizeitwegeverbindungen den Südkreis stärker
mit dem mittleren Ruhrtal zu verknüpfen. Auf diese Weise können regionale
Freizeitangebote sinnvoll miteinander vernetzt werden.
Gemeinsam mit den
Städten Ennepetal, Sprockhövel und Gevelsberg erarbeitet die Verwaltung
Maßnahmen, die im Rahmen der IGA gefördert werden könnten. Der Stadt Schwelm
kommt hierbei eine besondere Rolle zu, da sie das Verbindungsstück zum
Lückenschluss ins Bergische Land darstellt. Durch die Schaffung von
Radwegeverbindungen zwischen Gevelsberg und der Nordbahntrasse über Schwelmer
Stadtgebiet würde eine attraktive Wegeverbindung geschaffen werden. Die
Freizeitradwegeinfrastruktur und damit einhergehend die touristische Bedeutung
der Stadt würden eine deutliche Aufwertung erfahren.
Weiteres
Vorgehen:
In den
anstehenden Arbeitsschritten gilt es die Planungen in Zusammenarbeit mit den
Südkreiskommunen sowie dem RVR zu konkretisieren. Die Verwaltung beabsichtigt,
die Radwegekommission in diesen Prozess einzubinden und deren bereits
erarbeitete Ergebnisse aufzugreifen sowie fortzuführen. Im Zuge der weiteren
Planungen wird außerdem geprüft, ob Fördermöglichkeiten für sonstige
Themenfelder bestehen.