Sitzung: 22.11.2016 Verwaltungsrat TBS
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Vorlage: 231/2016
Der Vorstand
berichtet, dass die Kreisverwaltung die Abfallgebühren für 2017 mitgeteilt hat.
Die Gebühren für Restabfall, Bioabfall und Sperrmüll bleiben unverändert. Die
„negative“ Gebühr für Papier steigt auf 20 Euro/Mg und die Grundgebühr sinkt
von 1,50 Euro auf 1 Euro /Einwohner und Jahr. Dies bedeutet eine Reduzierung um
rd. 70 T€ bzw. 0,07 € pro Liter Restabfall.
Die TBS werden die Gebührensätze wie ursprünglich kalkuliert belassen und den
Ausgleich im Rahmen der folgenden Nachkalkulationen vornehmen. Auf Grund von
Risikofaktoren wie z.B. bei den Sperrmüll- und Selbstanlieferererlösen sehen
die TBS diese Vorgehensweise mit dem Ziel einer konstanten Gebührenentwicklung
als gerechtfertigt an.
Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):
1.
Der 2.
Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird
entsprechend dem der Vorlage 231/2016 beigefügten Entwurf beschlossen.
2.
Der
Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende
Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):
Der Rat macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig |
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