Der Vorstand berichtet, dass die Kreisverwaltung die Abfallgebühren für 2017 mitgeteilt hat. Die Gebühren für Restabfall, Bioabfall und Sperrmüll bleiben unverändert. Die „negative“ Gebühr für Papier steigt auf 20 Euro/Mg und die Grundgebühr sinkt von 1,50 Euro auf 1 Euro /Einwohner und Jahr. Dies bedeutet eine Reduzierung um rd. 70 T€ bzw. 0,07 € pro Liter Restabfall.
Die TBS werden die Gebührensätze wie ursprünglich kalkuliert belassen und den Ausgleich im Rahmen der folgenden Nachkalkulationen vornehmen. Auf Grund von Risikofaktoren wie z.B. bei den Sperrmüll- und Selbstanlieferererlösen sehen die TBS diese Vorgehensweise mit dem Ziel einer konstanten Gebührenentwicklung als gerechtfertigt an.

 


 

Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Der 2. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage 231/2016 beigefügten Entwurf beschlossen.

2.    Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.


                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig