Aufgrund der Anfrage von Herrn Meckel zur Anlage 2 der Vorlage 225/2016, Seite 5, schlägt Frau Bolte vor, den Hinweis auf die zweimalige Ablesung des Wasserzählers im Jahr durch den Gebührenpflichtigen heraus zu nehmen.


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm gemäß dem Entwurf zu Vorlage 225/2016 wird inkl. der oben dargestellten Änderung in § 4 beschlossen.

2.    Der Beschluss zu 1. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig