Frau Mollenkott erläutert, warum die Aufsicht von einer Veranschlagung der Kunstrasenplätze im Wege einer Nachtragssatzung abrate und sei der Auffassung, dass sich die Stadt Schwelm dem sich daraus ergebenden Risiko nicht aussetzen solle.

 

Herr Schweinsberg ergänzt, dass gleich im nichtöffentlichen Sitzungsteil eine in der Kürze der Zeit mögliche Kostenschätzung zur Verfügung gestellt werde mit einer Bruttosumme von 1.431.000 €.

 

Frau Mollenkott beantwortet im Anschluss Fragen aus dem Gremium.