Die Bürgermeisterin nimmt Stellung zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 28.10.2016 betreffend das Klageverfahren der Initiatoren des Bürgerbegehrens:

 

Zu Teil I. der Anfrage erläutert sie, weshalb mit der Klageerwiderung ein sog. Eilantrag durch die Verwaltung gestellt worden sei und weshalb dieser nach umfänglicher rechtlicher Bewertung zurückgenommen worden sei. Das gesamte Vorgehen sei in Abstimmung mit der betreuenden Kanzlei erfolgt. Die bisher entstandenen Kosten beziffert sie mit 146,50 € Gerichtskosten und 1.029,35 € Rechtsanwaltsgebühren für die Gegenseite. Der Bevollmächtigte der Stadt Schwelm habe seine Gebühren noch nicht abgerechnet. Im Hinblick auf die Frage nach einer möglichen Haftung Dritter erklärt die Bürgermeisterin, dass die Verwaltung zurzeit nicht von einer solchen ausgehe.

 

Zu Teil II. der Anfrage  informiert die Bürgermeisterin über den Sachstand der Umsetzung der Zentralisierung und erklärt,  die Politik sei umfassend und frühzeitig zu allen diesbezüglichen Fragen eingebunden worden. Die Verwaltung habe den Prozess, der mit dem Ratsbeschluss vom 26.01.2016 begonnen worden sei, weiter geführt und die nächsten Schritte zur Umsetzung eingeleitet. Auch über dieses Vorgehen informiere die Verwaltung sowohl die Politik als auch alle interessierten Bürger regelmäßig in öffentlichen Sitzungen.

 

Herr Kick (SPD-Fraktion) fragt nach, ob es richtig sei, dass keine neuen tatsächlichen Erkenntnisse zur Rücknahme des Eilantrages geführt hätten.

 

Herr Schweinsberg (1. Beigeordneter) bestätigt dies. Die Rücknahme sei in Abstimmung mit der betreuenden Kanzlei und nach gründlicher Analyse des Sachverhaltes erfolgt.

 

Herr Kirschner stellt nochmals die Frage einer möglichen Haftung. Er bittet darum alle rechtlichen Ausführungen nochmals zu berücksichtigen. Ferner bittet er um kurzfristige Informationen an den Ausschuss. Die Unterstützung der in den Gremien und auch im Hause vorhandenen Juristen solle genutzt werden. Dies wird durch Herrn Schweinsberg zugesagt.

 

Herr Lenz (CDU-Fraktion) äußert seine Erwartung, dass der Bevollmächtigte der Stadt Schwelm im Hinblick auf das sog. Eilverfahren keine eigenen Kosten berechnen werde und erkundigt sich nach der Höhe der Regressansprüche, die ihm von Herrn Schweinsberg daraufhin wie vorstehend beziffert werden.