Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Die Verwaltung beantwortet Fragen zum Etatentwurf.


Zur Ausstattung der Schulen und der Verwendung der im Haushaltsjahr 2015 bereitgestellten Mittel in Höhe von 300.000 € verweist die Verwaltung auf die Sitzungsvorlage Nr. 217/2015.

 

Zur Frage der Übernahme der Schülerfahrkosten für  Seiteneinsteiger antwortet Herr Niewel, dass gem. Schülerfahrkostenverordnung der aufnehmende Schulträger die Kosten tragen muss. Die Rechtsverordnung soll eventuell geändert werden.

 

Die IT-Abteilung soll prüfen, ob Freifunk auch an Schulen möglich ist. Zu beachten ist  eine Trennung zwischen dem pädagogischen Netz und dem frei verfügbaren Netz.

 

Der  Schulausschuss bittet die Verwaltung, künftig bei den Beratungen des Etatentwurfs Erläuterungen zu den wichtigsten Eckpunkten darzustellen.

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

10

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

1