Sitzung: 11.10.2007 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Vorlage: 142/2007
- Gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006
(BGBl. I S. 3316) in Verbindung mit § 13a BauGB wird die Aufstellung der
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Westfalendamm“ im beschleunigten
Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 5 BauGB, vom
Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und
der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; §
4c BauGB (Monitoring) ist nicht anzuwenden. Das Plangebiet beinhaltet die
Flurstücke Gemarkung Schwelm, Flur 21, Flurstücke 387 (tlw.), 511 (tlw.),
545, 546, 547 und 596 (tlw).
- Von einer frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und
Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Nach § 13a
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ist ortsüblich bekannt zu machen, wo sich die
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die
wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die
Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von 14 Tagen zur Planung äußern kann.
- Die entgegenstehenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes
werden nach der Rechtskraft der Bebauungsplanänderung im Wege der
Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 angepasst werden.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |
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dafür |
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dagegen: |
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Enthaltungen: |
2 |