Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

 

  1. Gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September  2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) in Verbindung mit § 13a BauGB wird die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Westfalendamm“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 5 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Monitoring) ist nicht anzuwenden. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Schwelm, Flur 21, Flurstücke 387 (tlw.), 511 (tlw.), 545, 546, 547 und 596 (tlw).

 

  1. Von einer frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ist ortsüblich bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von 14 Tagen zur Planung äußern kann.

 

  1. Die entgegenstehenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden nach der Rechtskraft der Bebauungsplanänderung im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 angepasst werden.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

2