Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Frau Mollenkott stellt die wesentlichen Punkte der 1. Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2017 vor, der am 19.08.2016 aufgestellt und bestätigt wurde. Sie verweist dabei auch auf ihre Etatrede (Ratssitzung 22.09.2016) in der sie auf die gravierendsten Änderungen, die nunmehr in die Liste eingearbeitet wurden, bereits eingegangen sei. Im Einzelnen seien die erheblichsten Veränderungen die Mehrerträge bei der Gewerbesteuer, die Mehrerträge aus der Endabrechnung der Einheitslasten sowie eine Mehrbelastung durch die Erhöhung der Kreisumlage.

 

Herr Schwunk findet es erfreulich, dass durch die dargestellte positive Entwicklung der Etatansätze der Steuersatz der Grundsteuer B von 820 Hebesatzpunkten (Stand Etatentwurf 2017) auf 742 Hebesatzpunkte gesenkt werden konnte. Er weist aber auch darauf hin, dass es sich bei den erwähnten Verbesserungen um Einmaleffekte handeln würde und dass man die gewonnene Zeit nutzen müsse, um strukturelle Änderungen vorzunehmen, damit man für die Jahre 2018/ 2019/ 2020 entsprechend gerüstet sei.

 

Herr Flüshöh erkundigt sich, wie belastbar die Zahlen aus der 1. Änderungsliste seien. Frau Mollenkott erwidert, dass sie aktuell keinerlei Anhaltspunkte habe, die gegen eine Belastbarkeit sprächen.

Frau Dr. Hortolani bewertet die Ergebnisse der 1. Änderungsliste als positiv. Sie weist aber angesichts der in 2016 bereits erfolgten Belastungen der Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass man bei den Sparbemühungen nicht nachlassen dürfe.

 

Anschließend stellt der stellvertretende Vorsitzende Herr Flüshöh die Kenntnisnahme fest.