Sitzung: 22.09.2016 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 35
Vorlage: 149/2016/2
Siehe Ausführungen zu TOP A 13!
Beschluss:
1.
Die im Rahmen der Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in
der Vorlage 149/2016 dargestellt, abgewogen.
2.
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen
Anregungen werden, wie in der Vorlage 149/2016 dargestellt, abgewogen.
3. Gem.
§ 10 Abs. 1 BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. S.
2414) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NW S. 666) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Bahnhof Loh“ der
Stadt Schwelm einschließlich der dazugehörigen Begründung und unter
Berücksichtigung der dieser Vorlage beigefügten Anlagen 14 und 15 als
Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |