Siehe Ausführungen zu TOP A 13!


Beschluss:

 

1.       Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in der Vorlage 149/2016 dargestellt, abgewogen.

2.       Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in der Vorlage 149/2016 dargestellt, abgewogen.            

3.       Gem. § 10 Abs. 1 BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die 1. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 66 „Bahnhof Loh“ der Stadt Schwelm einschließlich der dazugehörigen Begründung und unter Berücksichtigung der dieser Vorlage beigefügten Anlagen 14 und 15 als Satzung beschlossen.

 

 

 

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x