Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 34

Herr Flüshöh erklärt, dass der Ansatzpunkt gewesen sei, frühzeitig einen Überblick über mögliche Optionen zu gewinnen. Durch das Grundstück MI 4 habe sich glücklicherweise eine Möglichkeit eröffnet, ohne Zeitdruck die notwendigen Überlegungen zur Schulentwicklung anzustellen. Mit dem Schulentwicklungsplan (SEP) stehe auch die inhaltliche Grundlage hierfür zur Verfügung. Wenn der Bedarf feststehe, könne über die Standorte nachgedacht werden. Wichtig sei, früh mit der Diskussion zu beginnen, um eine verhältnismäßige Sicherheit in der Planung zu bekommen. Die CDU werde dem 2. Punkt aus dem Beschlussvorschlag zustimmen; der 1. Punkt sei ohnehin Konsens.

 

Herr Schwunk begrüßt ebenfalls die weitere Option, ohne die keine gute Entscheidung hätte getroffen werden können. Wichtig sei, die Diskussion nunmehr weiter zu führen und Eltern und Schuldirektoren in diese einzubinden. Er bitte die Verwaltung auch um Prüfung etwaiger Förderprogramme.

 

Herr Feldmann möchte die vier Grundschulstandorte beibehalten und ertüchtigen. Es sollten nicht nur fiskalische Gründe eine Rolle spielen, sondern auch die Frage, wie Schule zukünftig aussehen solle (z.B. Klassengröße). Er möchte gerne wissen, ob nicht auf dem enorm großen Schulgelände der Nordstadtschule Raum für die Errichtung eines komplett neuen Schulgebäudes bestehe.

 

Herr Philipp bringt in Erinnerung, dass der seinerzeit gefasste Beschluss, die Zügigkeit von 9 auf 11 Klassen zu reduzieren, auf dem damaligen Gutachten des Kreises beruht habe. Die von Herrn Tolksdorf jetzt vorgetragenen Zahlen bereits heute realistisch geborener Kinder zeigt auf, dass bis zum Jahre 2020 – 2022 wahrscheinlich 11 Züge notwendig sein werden. Des Weiteren verweist er auf die räumliche Not in der Grundschule Engelbertstraße und hält die Einbindung des Schulelternrates in die weiteren Überlegungen für sinnvoll.

 

Herr Gießwein hält es für richtiger, den Blick weiter voraus zu richten. Es müsse auf alle Schulen geschaut werden, nicht auf einzelne. Für alle Schulen sollten vernünftige Rahmenbedingungen geschaffen werden, z.B. hinsichtlich Barrierefreiheit, Inklusion etc., die in den Bestandsgebäuden zum Teil gar nicht geschaffen werden können. Er spricht sich dafür aus, mit den Schulleitungen Raumkonzepte anzusehen, um dann unter Inanspruchnahme von Fördermitteln einen Plan für alle Schulen für eine annehmbare Qualität der Gebäude und Räumlichkeiten aufzustellen. Er tendiere dazu, dies im nächsten Schulausschuss unter Einbeziehung der Eltern und Schulleitungen zeitnah – aber spätestens bis zum Ende des Jahres – zu entscheiden.

 

Herr Stutzenberger begrüßt, dass alle einig auf den SEP schauen und sachlich entscheiden wollen. Er spricht die von seiner Fraktion noch unbeantworteten Fragen an. Die Bürgermeisterin sagt umgehende Beantwortung zu.

 

 


Beschluss:

 

1.            Die Verwaltung wird beauftragt, unmittelbar nach den schulfachlichen Entscheidungen (z.B: Schulentwicklungsplan) die Möglichkeiten zur Umsetzung vorzustellen. Hierbei sollen sowohl liegenschaftliche Möglichkeiten, aber auch deren fiskalische Auswirkungen betrachtet werden.

2.            Die Verwaltung wird ermächtigt, das Vorkaufsrecht auf das sog. MI 4 im Plangebiet „Bahnhof Loh“ gegenüber einem Erwerber NICHT auszuüben.

 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

 

 

Frau Dr. Philipp war während der Abstimmung nicht anwesend.