Herr Schweinsberg (1. Beigeordneter) gibt aufgrund der aktuellen Berichterstattung zum Rechtsstreit um die Zentralisierung der Verwaltung eine Stellungnahme ab.

Er erläutert, dass es aktuell einen gültigen Ratsbeschluss gäbe, der besagt, dass die die Verwaltung am Standort der Gustav-Heinemann-Schule zu zentralisieren sei. Andererseits gäbe es ein durch die Mehrheit des Rates für unzulässig erklärtes Bürgerbegehren, das sich für den Standort Moltkestraße ausspricht und eine sich gegen diesen Ratsbeschluss richtende Klage der Initiatoren des Bürgerbegehrens.

Aufgrund des Anliegens der Verwaltung in diesem Verfahren schnell Rechtssicherheit zu erlangen, habe man sich zusammen mit dem Rechtsbeistand der Stadt zunächst darauf verständigt in einem „Eilverfahren“ möglichst zeitnah zumindest eine Richtungsentscheidung des Gerichtes zu bekommen.

 

Herr Schweinsberg führt weiter aus, dass nach neuerer Einschätzung der Sachlage, dieses Interesse aus Sicht der Verwaltung nicht mehr vorläge. Der Hauptgrund für diese Verschiebung sei die Erkenntnis, dass das vorliegende Bürgerbegehren lediglich dann eine Sperrwirkung entfalten würde, wenn das Gericht bereits die Zulässigkeit erklärt hätte. Dies sei aber ja gerade nicht der Fall.

Daher erläutert er weiter, müsse die Verwaltung konsequenterweise den Ratsbeschluss nunmehr umsetzen inklusiv der Auswahl eines Projektsteuerers und des Vorantreibens der Veräußerungsbemühungen der entbehrlichen Liegenschaften.

 

Abschließend weist Herr Schweinsberg darauf hin, dass es bei Umsetzung des Ratsbeschlusses durch die Verwaltung  schnell zu einer faktischen Unmöglichkeit hinsichtlich der Umsetzbarkeit des Bürgerbegehrens kommen könne. Auf diese möglichen Konsequenzen habe man die Initiatoren des Bürgerbegehrens aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, ob es nicht nunmehr vielleicht aus Klägersicht zielführend sei ein Eilverfahren einzuleiten.

 

Herr Gießwein (Fraktion – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) drängt darauf den Ratsbeschluss zur Zentralisierung an der Gustav-Heinemann-Schule  vor allem aus Kostengründen zeitnah umzusetzen.

 

Herr Schweinsberg ergänzt, dass der Hauptfokus bei der Zentralisierung der Verwaltung immer auf die Einsparung von Kosten gerichtet sei und man dies auch gegenüber der Bezirksregierung im Rahmen einer HSP Maßnahme manifestiert habe.

 

Herr Kick (SPD-Fraktion) gibt zu Bedenken, dass aus seiner Sicht der Eilantrag der Verwaltung ein untauglicher Versuch gewesen sei und dass es besser für die angestrebte Rechtssicherheit gewesen wäre dem Ratsbürgerentscheid zuzustimmen. Die Eilbedürftigkeit auf Seiten der Initiatoren des Bürgerbegehrens und die mit einem Eilantrag verbundenen Erfolgsaussichten stuft er als unklar ein.

 

Herr Kranz (Fraktion-SWG/Bürger für Schwelm) erachtet aufgrund der davonlaufenden Kosten ein Eilverfahren als notwendig und sieht auf Seiten der Initiatoren den Bedarf schnell eine rechtssichere Klärung herbeizuführen. 

Auch Herr Flüshöh (CDU-Fraktion) sieht die Eilbedürftigkeit auf Seiten der Initiatoren als gegeben an.

 

Die Bürgermeisterin Frau Grollmann führt aus, die Verwaltung habe mit ihrer Erklärung ein Zeichen setzen wollen und bittet alle Beteiligten um eine kluge Lösung, damit man zeitnah voranschreiten könne.