Auf Nachfrage des Herrn Kranz nach dem aktuellen Stand, inwieweit die beabsichtigte Bebauung auf dem in Rede stehenden Gebiet konkret sei, weist Herr Guthier darauf hin, dass der Bebauungsplan nicht speziell auf eine konkrete Bebauung hin aufgestellt werde.

Herr Schweinsberg ergänzt, dass bisher noch keine Bauvoranfragen zu dem Gebiet vorliegen.

 

Herr Flüshöh bezieht sich auf die Diskussion im Hauptausschuss unter anderem zum Thema Immissionen und verkehrliche Erschließung. Zu diesen Fragen sei es ihm wichtig, einen Gesamtüberblick zu bekommen. Die Fraktion der CDU habe sich nach langer Diskussion entschieden, den vorgeschlagenen Weg mitzugehen, aber unter der Voraussetzung, das weitere Genehmigungsverfahren sehr transparent und offen zu führen. Hierzu verweist er auf das Angebot des Herrn Schweinsberg, regelmäßig im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung (AUS) zu berichten.

 

Herr Schier erklärt, dass die SPD-Fraktion in diesem Bereich ihrer bisherigen Linie treu bleiben und zustimmen werde. Er danke der Verwaltung für die fortlaufenden Informationen. An dieser Stelle habe man mal einen anderen Weg eingeschlagen, der aber an dieser Stelle richtig gewesen sei.


Beschluss:

 

1.       Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in dieser Vorlage dargestellt, abgewogen.

2.       Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in dieser Vorlage dargestellt, abgewogen.          

3.       Gem. § 10 Abs. 1 BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die 1. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 66 „Bahnhof Loh“ der Stadt Schwelm einschließlich der dazugehörigen Begründung als Satzung beschlossen.     

Der Änderungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Bahnhof Loh“ beinhaltet zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses die Flurstücke der Gemarkung Schwelm Flur 4, Flurstücke 383, 589, 498 tlw. und 892 tlw. (Stand August/2016).

 

Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7) BauGB.

 

 

Gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) wird von der Umweltprüfung gem. § 2 (5) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

Dieser Sitzungsvorlage sind als Anlagen beigefügt:

 

  1. Planzeichnung
  2. Planzeichenerklärung
  3. Textliche Festsetzungen
  4. Begründung
  5. Ergänzung Verkehrsgutachten
  6. Aktualisierte Artenschutzprüfung
  7. Lokale Agenda
  8. Anregung einer Bürgerin
  9. Schreiben der  Stadt Gevelsberg
  10. Schreiben des LWL-Archäologie
  11. Mail der Kreispolizeibehörde
  12. Schreiben des EN Kreises
  13. Schreiben der VER
  14. Schreiben des EN Kreises

 

Alle weiteren Unterlagen  (Anlagen) sind unverändert aus der Vorlage 079/2016/2 zu entnehmen oder auf der städtischen Homepage unter http://www.schwelm.de/Aktuelle-Planverfahren.560.0.html einzusehen.

 

 

 

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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