Sitzung: 13.09.2016 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Herr Guthier stellt folgende Mitteilungen nach ihrem wesentlichen Inhalt vor::
1.
Sanierung
der Stützmauer auf dem Grundstück der ehemaligen Grundschule Südstraße
Zuletzt wurde in der Sitzung des AUS am 31.
Mai berichtet. Die seinerzeit dargestellte Sanierungsmethode, nämlich Abtragen
der Mauer, „Beton-Vorsatzschale“, Füllstabgeländer, wird nun nicht mehr weiter
verfolgt.
Stattdessen soll die vorhandene Stützmauer in
ihrem jetzigen Erscheinungsbild erhalten bleiben. Da hinsichtlich der
Standsicherheit der Mauer aufgrund eines Anfang August vorgelegten statischen
Nachweises keine Bedenken mehr bestehen, können jetzt die unzweifelhaft
dringend angezeigten Sanierungsarbeiten angegangen werden. Es wird die im
Folgenden beschriebene, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten akzeptable
Sanierungsmethode gewählt.
Im Bereich des Gehweges „Westfalendamm“ wird
die Mauer so tief freigelegt, wie die Mauer an der Luftseite (Rückseite)
sichtbar ist. Anschließend erfolgt das Verputzen, Abdichten und die Verlegung
einer Drainage. Auf der Rückseite (Luftseite) werden die maroden Stellen
ausgebessert und die gesamte Mauer verputzt. Das ist deshalb erforderlich weil
das vorhandene Fugenbild den Grünbewuchs mit Kletterpflanzen magisch anziehen
würde. In kürzester Zeit wäre die Stützmauer wieder begrünt, was dann weitere
Sanierungsmaßnahmen erforderlich machen würde.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe -
Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe ist über die Sanierungsmethode in
Kenntnis gesetzt worden und hat mit Schreiben vom 26.08.2016 mitgeteilt, dass
es sich bei der Mauer aufgrund von mutmaßlich vorhandenen Resten der Stadtmauer
um ein „Vermutetes Bodendenkmal“ nach dem Denkmalschutzgesetz NW handelt, das
genauso zu behandeln ist wie ein eingetragenes Bodendenkmal. Folglich fordert
es eine vollständige archäologische Begleitung aller geplanten Bodeneingriffe,
damit die möglicherweise auftretende Bodendenkmalsubstanz umgehend
festgestellt, dokumentiert und gegebenenfalls geborgen werden kann. Der
Landschaftsverband, hier das Fachreferat Mittelalter- und Neuzeitarchäologie,
hat sich erfreulicherweise bereit erklärt, diese Baubegleitung durchzuführen.
Dies erspart der Stadt bzw. den TBS zum einen Personalkosten und zum anderen
Ausschreibungen oder Angebotsabfragen für dieses Gewerk. Die Verwaltung geht
davon aus, dass die im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Finanzmittel
nicht überschritten werden.
Die TBS gehen von einer Beendigung der
Maßnahme Ende November 2016 aus.
2. Gehwegausbau in der Schulstraße in der
Erstreckung von Bismarckstraße bis
Kaiserstraße
Mit Beschluss vom 30.06.2016 hat der Rat die
von der Bürgermeisterin und einem Ratsmitglied am 31.05.2016 getroffene
Dringlichkeitsentscheidung zur Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für
den Ausbau der Gehwege in Höhe von 235.000 € genehmigt.
Die von den TBS dazu beauftragte
Ausführungsplanung hat jedoch ergeben, dass eine Sanierung der Gehwege ohne
gleichzeitige Sanierung der Fahrbahn aus technischer Sicht nicht möglich ist.
Vom ausführenden Ingenieurbüro sind 3
Ausbauvarianten mit wechselnden Längs- und Querneigungen erstellt worden. Bei
allen Varianten wurde festgestellt, dass „durch die Anordnung neuer
Bordsteinanlagen mit einer konstanten Höhenabwicklung und vertretbaren
Gehwegquerneigungen zwar die Gehwege im Rahmen der Möglichkeiten recht homogen
ausgebildet werden können, jedoch die Anpassung an den verbleibenden Fahrbahnbereich
so gut wie gar nicht möglich ist.“ Im Ergebnis werden sich bei Sanierung nur der Gehwege ständig wechselnde
Querneigungen ergeben, die darüber hinaus auch nicht den anerkannten Regeln der
Technik entsprechen würden.
Die provisorische Anpassung der ca. 1.200 qm
großen Fahrbahndecke würde mit einem voraussichtlichen Kostenaufwand von rd.
30.000 € zu Buche schlagen, ist aber unter dem Blickwinkel einer nachhaltigen
Straßenerhaltung als unwirtschaftlich einzustufen. Bei einem – aufgrund des
Schadensbildes – in späteren Jahren erforderlich werdenden Fahrbahnausbau würde
dieses Provisorium entfernt.
Die Verwaltung wird nunmehr auf der Grundlage
der Ausführungsplanung Haushaltmittel für 2017 (Verpflichtungsermächtigung zu
Lasten des Jahres 2018) über die Änderungsliste anmelden. In 2018 soll dann in
einer gemeinsamen Baumaßnahme mit der AVU der Ausbau des gesamten
Straßenabschnitts erfolgen. Die AVU hatte signalisiert, dass beim
Fahrbahnausbau die dort liegenden Versorgungleitungen mit erneuert werden
sollen. Hierdurch werden letztendlich Kosten bei der Stadt eingespart.
Die Verwaltung wird über die
Ausführungsplanung samt Kostenschätzung den AUS laufend unterrichten. Die
Ausbaumaßnahme ist nach Abschluss über Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz
zu refinanzieren.
3. Schulwegsicherung Westfalendamm
Im Einmündungsbereich zur Frankfurter Straße
ist die Verschleißdecke erneuert worden. Dies war nötig damit neue
Fahrbahnmarkierungen aufgetragen werden können, die den Einmündungsbereich
optisch verkleinern und den Schulkindern ein insgesamt sicheres Überqueren des
„Westfalendamm“ ermöglicht. Insbesondere durchgezogene Linien im
Einmündungsbereich sollen verhindern, dass von Norden kommende PKW übermäßig
schnell in den Westfalendamm fahren können, so wie es bisher möglich war. Auf
der durchgezogenen Linie sind dann auch noch selbstaufrichtende Mini-Baken,
sog. Leitboys, angebracht worden. Diese sollen ein Überfahren der Sperrflächen
mit PKW verhindern, verursachen sie doch beim Überfahren ein unangenehmes
Klappern.
Die Maßnahme ist Ende August 2016
abgeschlossen worden.
4. Wendehammer Hülsenweg
Im Bereich des Wendehammers sind die
Rasengittersteine mit denen der Böschungsbereich befestigt ist, teilweise
zerstört und abgängig. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist der Bereich
zunächst abgesperrt worden, um bspw. Schäden an Fahrzeugen zu verhindern. Im
Rahmen der Sanierung des Böschungsbereiches wird der Wendebereich zugunsten
einer flacheren Böschung eingeengt, und zwar um rd. 1,50 m vom vorhandenen
Böschungsfuß/Bordstein. Die verbleibende Fläche ist allerdings immer noch
ausreichend, bspw. für das Wenden von 3-achsigen Müllfahrzeugen und entspricht
den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (kurz RASt 06). Der
Böschungsbereich wird anschließend wieder mit Bodendecker und insgesamt 6
Sträuchern begrünt. Die Maßnahme soll im Herbst 2016 abgeschlossen werden.
5.
GPA-Bericht
- Teilbereich Finanzen
Mit Vorlage Nr. 096/2016 hat die Verwaltung
dem Finanzausschuss den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt GPA vorgestellt.
Unter den Anregungen und Empfehlungen zur
Ergebnisverbesserung wurde auch die Anhebung der KAG-Beitragssätze auf den
höchstmöglichen Stand thematisiert. Aus den Reihen des Finanzausschusses ist
die Bitte vorgetragen worden, die Auswirkungen für den Ausschuss für Umwelt und
Stadtentwicklung für die Beratungen zum Etat 2017 einmal darzustellen.
Die aktuelle Satzung über die Erhebung von
Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Schwelm vom
29.07.2011 bleibt mit den festgesetzten Anteilen der Beitragspflichtigen fast
überall 10% unter dem vom StGB NW in seiner Mustersatzung für zulässig
angesehenen "Maximum" (die Empfehlungen beruhen auf Entscheidungen
der neueren Rechtsprechung).
Eine Erhöhung der Anliegeranteile wirkt sich
allerdings nur für Maßnahmen aus, bei denen die sachliche Beitragspflicht noch
nicht entstanden ist. Die
sachliche Beitragspflicht entsteht idR mit Eingang der letzten
Unternehmerrechnung als Nachweis der endgültigen Herstellung der Anlage.
In der folgenden Tabelle sind die
Auswirkungen bespielhaft für Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen,
Hauptverkehrsstraßen und Hauptgeschäftsstraßen einmal dargestellt: