Herr Guthier stellt folgende Mitteilungen nach ihrem wesentlichen Inhalt vor::

 

 

1.      Sanierung der Stützmauer auf dem Grundstück der ehemaligen Grundschule Südstraße

 

 

Zuletzt wurde in der Sitzung des AUS am 31. Mai berichtet. Die seinerzeit dargestellte Sanierungsmethode, nämlich Abtragen der Mauer, „Beton-Vorsatzschale“, Füllstabgeländer, wird nun nicht mehr weiter verfolgt.

Stattdessen soll die vorhandene Stützmauer in ihrem jetzigen Erscheinungsbild erhalten bleiben. Da hinsichtlich der Standsicherheit der Mauer aufgrund eines Anfang August vorgelegten statischen Nachweises keine Bedenken mehr bestehen, können jetzt die unzweifelhaft dringend angezeigten Sanierungsarbeiten angegangen werden. Es wird die im Folgenden beschriebene, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten akzeptable Sanierungsmethode gewählt.

Im Bereich des Gehweges „Westfalendamm“ wird die Mauer so tief freigelegt, wie die Mauer an der Luftseite (Rückseite) sichtbar ist. Anschließend erfolgt das Verputzen, Abdichten und die Verlegung einer Drainage. Auf der Rückseite (Luftseite) werden die maroden Stellen ausgebessert und die gesamte Mauer verputzt. Das ist deshalb erforderlich weil das vorhandene Fugenbild den Grünbewuchs mit Kletterpflanzen magisch anziehen würde. In kürzester Zeit wäre die Stützmauer wieder begrünt, was dann weitere Sanierungsmaßnahmen erforderlich machen würde.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe ist über die Sanierungsmethode in Kenntnis gesetzt worden und hat mit Schreiben vom 26.08.2016 mitgeteilt, dass es sich bei der Mauer aufgrund von mutmaßlich vorhandenen Resten der Stadtmauer um ein „Vermutetes Bodendenkmal“ nach dem Denkmalschutzgesetz NW handelt, das genauso zu behandeln ist wie ein eingetragenes Bodendenkmal. Folglich fordert es eine vollständige archäologische Begleitung aller geplanten Bodeneingriffe, damit die möglicherweise auftretende Bodendenkmalsubstanz umgehend festgestellt, dokumentiert und gegebenenfalls geborgen werden kann. Der Landschaftsverband, hier das Fachreferat Mittelalter- und Neuzeitarchäologie, hat sich erfreulicherweise bereit erklärt, diese Baubegleitung durchzuführen. Dies erspart der Stadt bzw. den TBS zum einen Personalkosten und zum anderen Ausschreibungen oder Angebotsabfragen für dieses Gewerk. Die Verwaltung geht davon aus, dass die im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Finanzmittel nicht überschritten werden.

Die TBS gehen von einer Beendigung der Maßnahme Ende November 2016 aus.

 

2.    Gehwegausbau in der Schulstraße in der Erstreckung von Bismarckstraße bis  Kaiserstraße

 

 

Mit Beschluss vom 30.06.2016 hat der Rat die von der Bürgermeisterin und einem Ratsmitglied am 31.05.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für den Ausbau der Gehwege in Höhe von 235.000 € genehmigt.

Die von den TBS dazu beauftragte Ausführungsplanung hat jedoch ergeben, dass eine Sanierung der Gehwege ohne gleichzeitige Sanierung der Fahrbahn aus technischer Sicht nicht möglich ist.

Vom ausführenden Ingenieurbüro sind 3 Ausbauvarianten mit wechselnden Längs- und Querneigungen erstellt worden. Bei allen Varianten wurde festgestellt, dass „durch die Anordnung neuer Bordsteinanlagen mit einer konstanten Höhenabwicklung und vertretbaren Gehwegquerneigungen zwar die Gehwege im Rahmen der Möglichkeiten recht homogen ausgebildet werden können, jedoch die Anpassung an den verbleibenden Fahrbahnbereich so gut wie gar nicht möglich ist.“ Im Ergebnis werden sich bei Sanierung nur der Gehwege ständig wechselnde Querneigungen ergeben, die darüber hinaus auch nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen würden.

Die provisorische Anpassung der ca. 1.200 qm großen Fahrbahndecke würde mit einem voraussichtlichen Kostenaufwand von rd. 30.000 € zu Buche schlagen, ist aber unter dem Blickwinkel einer nachhaltigen Straßenerhaltung als unwirtschaftlich einzustufen. Bei einem – aufgrund des Schadensbildes – in späteren Jahren erforderlich werdenden Fahrbahnausbau würde dieses Provisorium entfernt.

 

Die Verwaltung wird nunmehr auf der Grundlage der Ausführungsplanung Haushaltmittel für 2017 (Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Jahres 2018) über die Änderungsliste anmelden. In 2018 soll dann in einer gemeinsamen Baumaßnahme mit der AVU der Ausbau des gesamten Straßenabschnitts erfolgen. Die AVU hatte signalisiert, dass beim Fahrbahnausbau die dort liegenden Versorgungleitungen mit erneuert werden sollen. Hierdurch werden letztendlich Kosten bei der Stadt eingespart.

Die Verwaltung wird über die Ausführungsplanung samt Kostenschätzung den AUS laufend unterrichten. Die Ausbaumaßnahme ist nach Abschluss über Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu refinanzieren.

 

 

3.      Schulwegsicherung Westfalendamm

 

 

Im Einmündungsbereich zur Frankfurter Straße ist die Verschleißdecke erneuert worden. Dies war nötig damit neue Fahrbahnmarkierungen aufgetragen werden können, die den Einmündungsbereich optisch verkleinern und den Schulkindern ein insgesamt sicheres Überqueren des „Westfalendamm“ ermöglicht. Insbesondere durchgezogene Linien im Einmündungsbereich sollen verhindern, dass von Norden kommende PKW übermäßig schnell in den Westfalendamm fahren können, so wie es bisher möglich war. Auf der durchgezogenen Linie sind dann auch noch selbstaufrichtende Mini-Baken, sog. Leitboys, angebracht worden. Diese sollen ein Überfahren der Sperrflächen mit PKW verhindern, verursachen sie doch beim Überfahren ein unangenehmes Klappern.

Die Maßnahme ist Ende August 2016 abgeschlossen worden.

 

 

4.      Wendehammer Hülsenweg

 

 

Im Bereich des Wendehammers sind die Rasengittersteine mit denen der Böschungsbereich befestigt ist, teilweise zerstört und abgängig. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist der Bereich zunächst abgesperrt worden, um bspw. Schäden an Fahrzeugen zu verhindern. Im Rahmen der Sanierung des Böschungsbereiches wird der Wendebereich zugunsten einer flacheren Böschung eingeengt, und zwar um rd. 1,50 m vom vorhandenen Böschungsfuß/Bordstein. Die verbleibende Fläche ist allerdings immer noch ausreichend, bspw. für das Wenden von 3-achsigen Müllfahrzeugen und entspricht den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (kurz RASt 06). Der Böschungsbereich wird anschließend wieder mit Bodendecker und insgesamt 6 Sträuchern begrünt. Die Maßnahme soll im Herbst 2016 abgeschlossen werden.

 

 

5.      GPA-Bericht - Teilbereich Finanzen

 

 

Mit Vorlage Nr. 096/2016 hat die Verwaltung dem Finanzausschuss den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt GPA vorgestellt.

Unter den Anregungen und Empfehlungen zur Ergebnisverbesserung wurde auch die Anhebung der KAG-Beitragssätze auf den höchstmöglichen Stand thematisiert. Aus den Reihen des Finanzausschusses ist die Bitte vorgetragen worden, die Auswirkungen für den Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung für die Beratungen zum Etat 2017 einmal darzustellen.

Die aktuelle Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Schwelm vom 29.07.2011 bleibt mit den festgesetzten Anteilen der Beitragspflichtigen fast überall 10% unter dem vom StGB NW in seiner Mustersatzung für zulässig angesehenen "Maximum" (die Empfehlungen beruhen auf Entscheidungen der neueren Rechtsprechung).

Eine Erhöhung der Anliegeranteile wirkt sich allerdings nur für Maßnahmen aus, bei denen die sachliche Beitragspflicht noch nicht entstanden ist. Die sachliche Beitragspflicht entsteht idR mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung als Nachweis der endgültigen Herstellung der Anlage.

In der folgenden Tabelle sind die Auswirkungen bespielhaft für Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen und Hauptgeschäftsstraßen einmal dargestellt: