Sitzung: 13.09.2016 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Herr Guthier stellt folgende Mitteilungen nach ihrem wesentlichen Inhalt vor::
1.
Sanierung
der St?tzmauer auf dem Grundst?ck der ehemaligen Grundschule S?dstra?e
Zuletzt wurde in der Sitzung des AUS am 31.
Mai berichtet. Die seinerzeit dargestellte Sanierungsmethode, n?mlich Abtragen
der Mauer, ?Beton-Vorsatzschale?, F?llstabgel?nder, wird nun nicht mehr weiter
verfolgt.
Stattdessen soll die vorhandene St?tzmauer in
ihrem jetzigen Erscheinungsbild erhalten bleiben. Da hinsichtlich der
Standsicherheit der Mauer aufgrund eines Anfang August vorgelegten statischen
Nachweises keine Bedenken mehr bestehen, k?nnen jetzt die unzweifelhaft
dringend angezeigten Sanierungsarbeiten angegangen werden. Es wird die im
Folgenden beschriebene, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten akzeptable
Sanierungsmethode gew?hlt.
Im Bereich des Gehweges ?Westfalendamm? wird
die Mauer so tief freigelegt, wie die Mauer an der Luftseite (R?ckseite)
sichtbar ist. Anschlie?end erfolgt das Verputzen, Abdichten und die Verlegung
einer Drainage. Auf der R?ckseite (Luftseite) werden die maroden Stellen
ausgebessert und die gesamte Mauer verputzt. Das ist deshalb erforderlich weil
das vorhandene Fugenbild den Gr?nbewuchs mit Kletterpflanzen magisch anziehen
w?rde. In k?rzester Zeit w?re die St?tzmauer wieder begr?nt, was dann weitere
Sanierungsma?nahmen erforderlich machen w?rde.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe -
Arch?ologie f?r Westfalen, Au?enstelle Olpe ist ?ber die Sanierungsmethode in
Kenntnis gesetzt worden und hat mit Schreiben vom 26.08.2016 mitgeteilt, dass
es sich bei der Mauer aufgrund von mutma?lich vorhandenen Resten der Stadtmauer
um ein ?Vermutetes Bodendenkmal? nach dem Denkmalschutzgesetz NW handelt, das
genauso zu behandeln ist wie ein eingetragenes Bodendenkmal. Folglich fordert
es eine vollst?ndige arch?ologische Begleitung aller geplanten Bodeneingriffe,
damit die m?glicherweise auftretende Bodendenkmalsubstanz umgehend
festgestellt, dokumentiert und gegebenenfalls geborgen werden kann. Der
Landschaftsverband, hier das Fachreferat Mittelalter- und Neuzeitarch?ologie,
hat sich erfreulicherweise bereit erkl?rt, diese Baubegleitung durchzuf?hren.
Dies erspart der Stadt bzw. den TBS zum einen Personalkosten und zum anderen
Ausschreibungen oder Angebotsabfragen f?r dieses Gewerk. Die Verwaltung geht
davon aus, dass die im Haushaltsplan zur Verf?gung gestellten Finanzmittel
nicht ?berschritten werden.
Die TBS gehen von einer Beendigung der
Ma?nahme Ende November 2016 aus.
2. Gehwegausbau in der Schulstra?e in der
Erstreckung von Bismarckstra?e bis?
Kaiserstra?e
Mit Beschluss vom 30.06.2016 hat der Rat die
von der B?rgermeisterin und einem Ratsmitglied am 31.05.2016 getroffene
Dringlichkeitsentscheidung zur Bereitstellung von ?berplanm??igen Mitteln f?r
den Ausbau der Gehwege in H?he von 235.000 ? genehmigt.
Die von den TBS dazu beauftragte
Ausf?hrungsplanung hat jedoch ergeben, dass eine Sanierung der Gehwege ohne
gleichzeitige Sanierung der Fahrbahn aus technischer Sicht nicht m?glich ist.
Vom ausf?hrenden Ingenieurb?ro sind 3
Ausbauvarianten mit wechselnden L?ngs- und Querneigungen erstellt worden. Bei
allen Varianten wurde festgestellt, dass ?durch die Anordnung neuer
Bordsteinanlagen mit einer konstanten H?henabwicklung und vertretbaren
Gehwegquerneigungen zwar die Gehwege im Rahmen der M?glichkeiten recht homogen
ausgebildet werden k?nnen, jedoch die Anpassung an den verbleibenden Fahrbahnbereich
so gut wie gar nicht m?glich ist.? Im Ergebnis werden sich bei Sanierung nur der Gehwege st?ndig wechselnde
Querneigungen ergeben, die dar?ber hinaus auch nicht den anerkannten Regeln der
Technik entsprechen w?rden.
Die provisorische Anpassung der ca. 1.200 qm
gro?en Fahrbahndecke w?rde mit einem voraussichtlichen Kostenaufwand von rd.
30.000 ? zu Buche schlagen, ist aber unter dem Blickwinkel einer nachhaltigen
Stra?enerhaltung als unwirtschaftlich einzustufen. Bei einem ? aufgrund des
Schadensbildes ? in sp?teren Jahren erforderlich werdenden Fahrbahnausbau w?rde
dieses Provisorium entfernt.
Die Verwaltung wird nunmehr auf der Grundlage
der Ausf?hrungsplanung Haushaltmittel f?r 2017 (Verpflichtungserm?chtigung zu
Lasten des Jahres 2018) ?ber die ?nderungsliste anmelden. In 2018 soll dann in
einer gemeinsamen Bauma?nahme mit der AVU der Ausbau des gesamten
Stra?enabschnitts erfolgen. Die AVU hatte signalisiert, dass beim
Fahrbahnausbau die dort liegenden Versorgungleitungen mit erneuert werden
sollen. Hierdurch werden letztendlich Kosten bei der Stadt eingespart.
Die Verwaltung wird ?ber die
Ausf?hrungsplanung samt Kostensch?tzung den AUS laufend unterrichten. Die
Ausbauma?nahme ist nach Abschluss ?ber Ausbaubeitr?ge nach dem Kommunalabgabengesetz
zu refinanzieren.
3. Schulwegsicherung Westfalendamm
Im Einm?ndungsbereich zur Frankfurter Stra?e
ist die Verschlei?decke erneuert worden. Dies war n?tig damit neue
Fahrbahnmarkierungen aufgetragen werden k?nnen, die den Einm?ndungsbereich
optisch verkleinern und den Schulkindern ein insgesamt sicheres ?berqueren des
?Westfalendamm? erm?glicht. Insbesondere durchgezogene Linien im
Einm?ndungsbereich sollen verhindern, dass von Norden kommende PKW ?berm??ig
schnell in den Westfalendamm fahren k?nnen, so wie es bisher m?glich war. Auf
der durchgezogenen Linie sind dann auch noch selbstaufrichtende Mini-Baken,
sog. Leitboys, angebracht worden. Diese sollen ein ?berfahren der Sperrfl?chen
mit PKW verhindern, verursachen sie doch beim ?berfahren ein unangenehmes
Klappern.
Die Ma?nahme ist Ende August 2016
abgeschlossen worden.
4. Wendehammer H?lsenweg
Im Bereich des Wendehammers sind die
Rasengittersteine mit denen der B?schungsbereich befestigt ist, teilweise
zerst?rt und abg?ngig. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist der Bereich
zun?chst abgesperrt worden, um bspw. Sch?den an Fahrzeugen zu verhindern. Im
Rahmen der Sanierung des B?schungsbereiches wird der Wendebereich zugunsten
einer flacheren B?schung eingeengt, und zwar um rd. 1,50 m vom vorhandenen
B?schungsfu?/Bordstein. Die verbleibende Fl?che ist allerdings immer noch
ausreichend, bspw. f?r das Wenden von 3-achsigen M?llfahrzeugen und entspricht
den Richtlinien f?r die Anlage von Stadtstra?en (kurz RASt 06). Der
B?schungsbereich wird anschlie?end wieder mit Bodendecker und insgesamt 6
Str?uchern begr?nt. Die Ma?nahme soll im Herbst 2016 abgeschlossen werden.
5.
GPA-Bericht
- Teilbereich Finanzen
Mit Vorlage Nr. 096/2016 hat die Verwaltung
dem Finanzausschuss den Bericht der Gemeindepr?fungsanstalt GPA vorgestellt.
Unter den Anregungen und Empfehlungen zur
Ergebnisverbesserung wurde auch die Anhebung der KAG-Beitragss?tze auf den
h?chstm?glichen Stand thematisiert. Aus den Reihen des Finanzausschusses ist
die Bitte vorgetragen worden, die Auswirkungen f?r den Ausschuss f?r Umwelt und
Stadtentwicklung f?r die Beratungen zum Etat 2017 einmal darzustellen.
Die aktuelle Satzung ?ber die Erhebung von
Beitr?gen nach ? 8 KAG NRW f?r stra?enbauliche Ma?nahmen der Stadt Schwelm vom
29.07.2011 bleibt mit den festgesetzten Anteilen der Beitragspflichtigen fast
?berall 10% unter dem vom StGB NW in seiner Mustersatzung f?r zul?ssig
angesehenen "Maximum" (die Empfehlungen beruhen auf Entscheidungen
der neueren Rechtsprechung).
Eine Erh?hung der Anliegeranteile wirkt sich
allerdings nur f?r Ma?nahmen aus, bei denen die sachliche Beitragspflicht noch
nicht entstanden ist. Die
sachliche Beitragspflicht entsteht idR mit Eingang der letzten
Unternehmerrechnung als Nachweis der endg?ltigen Herstellung der Anlage.
In der folgenden Tabelle sind die
Auswirkungen bespielhaft f?r Anliegerstra?en, Haupterschlie?ungsstra?en,
Hauptverkehrsstra?en und Hauptgesch?ftsstra?en einmal dargestellt:
