Herr Guthier stellt folgende Mitteilungen nach ihrem wesentlichen Inhalt vor::

1.      Sanierung der St?tzmauer auf dem Grundst?ck der ehemaligen Grundschule S?dstra?e

Zuletzt wurde in der Sitzung des AUS am 31. Mai berichtet. Die seinerzeit dargestellte Sanierungsmethode, n?mlich Abtragen der Mauer, ?Beton-Vorsatzschale?, F?llstabgel?nder, wird nun nicht mehr weiter verfolgt.

Stattdessen soll die vorhandene St?tzmauer in ihrem jetzigen Erscheinungsbild erhalten bleiben. Da hinsichtlich der Standsicherheit der Mauer aufgrund eines Anfang August vorgelegten statischen Nachweises keine Bedenken mehr bestehen, k?nnen jetzt die unzweifelhaft dringend angezeigten Sanierungsarbeiten angegangen werden. Es wird die im Folgenden beschriebene, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten akzeptable Sanierungsmethode gew?hlt.

Im Bereich des Gehweges ?Westfalendamm? wird die Mauer so tief freigelegt, wie die Mauer an der Luftseite (R?ckseite) sichtbar ist. Anschlie?end erfolgt das Verputzen, Abdichten und die Verlegung einer Drainage. Auf der R?ckseite (Luftseite) werden die maroden Stellen ausgebessert und die gesamte Mauer verputzt. Das ist deshalb erforderlich weil das vorhandene Fugenbild den Gr?nbewuchs mit Kletterpflanzen magisch anziehen w?rde. In k?rzester Zeit w?re die St?tzmauer wieder begr?nt, was dann weitere Sanierungsma?nahmen erforderlich machen w?rde.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Arch?ologie f?r Westfalen, Au?enstelle Olpe ist ?ber die Sanierungsmethode in Kenntnis gesetzt worden und hat mit Schreiben vom 26.08.2016 mitgeteilt, dass es sich bei der Mauer aufgrund von mutma?lich vorhandenen Resten der Stadtmauer um ein ?Vermutetes Bodendenkmal? nach dem Denkmalschutzgesetz NW handelt, das genauso zu behandeln ist wie ein eingetragenes Bodendenkmal. Folglich fordert es eine vollst?ndige arch?ologische Begleitung aller geplanten Bodeneingriffe, damit die m?glicherweise auftretende Bodendenkmalsubstanz umgehend festgestellt, dokumentiert und gegebenenfalls geborgen werden kann. Der Landschaftsverband, hier das Fachreferat Mittelalter- und Neuzeitarch?ologie, hat sich erfreulicherweise bereit erkl?rt, diese Baubegleitung durchzuf?hren. Dies erspart der Stadt bzw. den TBS zum einen Personalkosten und zum anderen Ausschreibungen oder Angebotsabfragen f?r dieses Gewerk. Die Verwaltung geht davon aus, dass die im Haushaltsplan zur Verf?gung gestellten Finanzmittel nicht ?berschritten werden.

Die TBS gehen von einer Beendigung der Ma?nahme Ende November 2016 aus.

2.    Gehwegausbau in der Schulstra?e in der Erstreckung von Bismarckstra?e bis? Kaiserstra?e

 

 

Mit Beschluss vom 30.06.2016 hat der Rat die von der B?rgermeisterin und einem Ratsmitglied am 31.05.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Bereitstellung von ?berplanm??igen Mitteln f?r den Ausbau der Gehwege in H?he von 235.000 ? genehmigt.

Die von den TBS dazu beauftragte Ausf?hrungsplanung hat jedoch ergeben, dass eine Sanierung der Gehwege ohne gleichzeitige Sanierung der Fahrbahn aus technischer Sicht nicht m?glich ist.

Vom ausf?hrenden Ingenieurb?ro sind 3 Ausbauvarianten mit wechselnden L?ngs- und Querneigungen erstellt worden. Bei allen Varianten wurde festgestellt, dass ?durch die Anordnung neuer Bordsteinanlagen mit einer konstanten H?henabwicklung und vertretbaren Gehwegquerneigungen zwar die Gehwege im Rahmen der M?glichkeiten recht homogen ausgebildet werden k?nnen, jedoch die Anpassung an den verbleibenden Fahrbahnbereich so gut wie gar nicht m?glich ist.? Im Ergebnis werden sich bei Sanierung nur der Gehwege st?ndig wechselnde Querneigungen ergeben, die dar?ber hinaus auch nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen w?rden.

Die provisorische Anpassung der ca. 1.200 qm gro?en Fahrbahndecke w?rde mit einem voraussichtlichen Kostenaufwand von rd. 30.000 ? zu Buche schlagen, ist aber unter dem Blickwinkel einer nachhaltigen Stra?enerhaltung als unwirtschaftlich einzustufen. Bei einem ? aufgrund des Schadensbildes ? in sp?teren Jahren erforderlich werdenden Fahrbahnausbau w?rde dieses Provisorium entfernt.

Die Verwaltung wird nunmehr auf der Grundlage der Ausf?hrungsplanung Haushaltmittel f?r 2017 (Verpflichtungserm?chtigung zu Lasten des Jahres 2018) ?ber die ?nderungsliste anmelden. In 2018 soll dann in einer gemeinsamen Bauma?nahme mit der AVU der Ausbau des gesamten Stra?enabschnitts erfolgen. Die AVU hatte signalisiert, dass beim Fahrbahnausbau die dort liegenden Versorgungleitungen mit erneuert werden sollen. Hierdurch werden letztendlich Kosten bei der Stadt eingespart.

Die Verwaltung wird ?ber die Ausf?hrungsplanung samt Kostensch?tzung den AUS laufend unterrichten. Die Ausbauma?nahme ist nach Abschluss ?ber Ausbaubeitr?ge nach dem Kommunalabgabengesetz zu refinanzieren.

3.      Schulwegsicherung Westfalendamm

 

Im Einm?ndungsbereich zur Frankfurter Stra?e ist die Verschlei?decke erneuert worden. Dies war n?tig damit neue Fahrbahnmarkierungen aufgetragen werden k?nnen, die den Einm?ndungsbereich optisch verkleinern und den Schulkindern ein insgesamt sicheres ?berqueren des ?Westfalendamm? erm?glicht. Insbesondere durchgezogene Linien im Einm?ndungsbereich sollen verhindern, dass von Norden kommende PKW ?berm??ig schnell in den Westfalendamm fahren k?nnen, so wie es bisher m?glich war. Auf der durchgezogenen Linie sind dann auch noch selbstaufrichtende Mini-Baken, sog. Leitboys, angebracht worden. Diese sollen ein ?berfahren der Sperrfl?chen mit PKW verhindern, verursachen sie doch beim ?berfahren ein unangenehmes Klappern.

Die Ma?nahme ist Ende August 2016 abgeschlossen worden.

4.      Wendehammer H?lsenweg

Im Bereich des Wendehammers sind die Rasengittersteine mit denen der B?schungsbereich befestigt ist, teilweise zerst?rt und abg?ngig. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist der Bereich zun?chst abgesperrt worden, um bspw. Sch?den an Fahrzeugen zu verhindern. Im Rahmen der Sanierung des B?schungsbereiches wird der Wendebereich zugunsten einer flacheren B?schung eingeengt, und zwar um rd. 1,50 m vom vorhandenen B?schungsfu?/Bordstein. Die verbleibende Fl?che ist allerdings immer noch ausreichend, bspw. f?r das Wenden von 3-achsigen M?llfahrzeugen und entspricht den Richtlinien f?r die Anlage von Stadtstra?en (kurz RASt 06). Der B?schungsbereich wird anschlie?end wieder mit Bodendecker und insgesamt 6 Str?uchern begr?nt. Die Ma?nahme soll im Herbst 2016 abgeschlossen werden.

5.      GPA-Bericht - Teilbereich Finanzen

 

 

Mit Vorlage Nr. 096/2016 hat die Verwaltung dem Finanzausschuss den Bericht der Gemeindepr?fungsanstalt GPA vorgestellt.

Unter den Anregungen und Empfehlungen zur Ergebnisverbesserung wurde auch die Anhebung der KAG-Beitragss?tze auf den h?chstm?glichen Stand thematisiert. Aus den Reihen des Finanzausschusses ist die Bitte vorgetragen worden, die Auswirkungen f?r den Ausschuss f?r Umwelt und Stadtentwicklung f?r die Beratungen zum Etat 2017 einmal darzustellen.

Die aktuelle Satzung ?ber die Erhebung von Beitr?gen nach ? 8 KAG NRW f?r stra?enbauliche Ma?nahmen der Stadt Schwelm vom 29.07.2011 bleibt mit den festgesetzten Anteilen der Beitragspflichtigen fast ?berall 10% unter dem vom StGB NW in seiner Mustersatzung f?r zul?ssig angesehenen "Maximum" (die Empfehlungen beruhen auf Entscheidungen der neueren Rechtsprechung).

Eine Erh?hung der Anliegeranteile wirkt sich allerdings nur f?r Ma?nahmen aus, bei denen die sachliche Beitragspflicht noch nicht entstanden ist. Die sachliche Beitragspflicht entsteht idR mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung als Nachweis der endg?ltigen Herstellung der Anlage.

In der folgenden Tabelle sind die Auswirkungen bespielhaft f?r Anliegerstra?en, Haupterschlie?ungsstra?en, Hauptverkehrsstra?en und Hauptgesch?ftsstra?en einmal dargestellt: