Sitzung: 15.09.2016 Hauptausschuss
Beschluss: ablehnend beschlossen
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: 142/2016
Die
Bürgermeisterin schlägt vor, die Tagesordnungspunkte A 8 und A 9 gemeinsam zu
beraten. Nachdem kein Widerspruch erfolgt, bittet sie die Kämmerin Frau
Mollenkott um ihre Ausführungen.
Frau Mollenkott erläutert zur Vorlage 142/2016, dass es nicht zutreffend
sei, dass die Grundsteuer seit 2014 vier Mal erhöht worden sei und stellt die
stattgefundenen Erhöhungen vor. Zu dem Vorwurf der „erdrosselnden Wirkung“
führt sie aus, dass von einer solchen auszugehen wäre, wenn die Mehrheit der
Steuerpflichtigen nicht in der Lage wäre, die Steuer aufzubringen. Im
Verhältnis zum Immobilienwert und zum allgemeinen Einkommen komme der
Grundsteuer nur eine geringere finanzielle Belastung zu. In diesem Einzelfall
betrage der Erhöhungsbetrag rd. 10 € monatlich.
Zur Vorlage 143/2016 teilt sie mit, dass die Beschwerdeführerin parallel
gegen den Grundsteuer – Änderungsbescheid 2016 Widerspruch erhoben habe, mit
dem Hinweis auf die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer. Ihr
wurde mitgeteilt, dass es hierzu bereits eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts gebe und eine Verfassungsbeschwerde seinerzeit nicht
angenommen worden sei. Sie habe daraufhin den Widerspruch zurückgezogen; der
Änderungsbescheid sei inzwischen bestandskräftig. Dennoch halte die
Beschwerdeführerin ihre vorgebrachte Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung NRW
aufrecht.
Die Verwaltung sehe in beiden Fällen keine Anknüpfungspunkte, den
Beschwerden stattzugeben und schlage mithin nachstehende Beschlussfassung vor:
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Beschwerdeführern mitzuteilen, dass die
Beschwerde eingegangen und beraten worden sei, der Ansicht aber nicht gefolgt
werden könne.
Auf Nachfrage des Herr Feldmann nach den Namen der Beschwerdeführer wird
auf Mitteilung im nichtöffentlichen Sitzungsteil verwiesen.
Anschließend bittet Frau Grollmann um Abstimmung über den
vorgeschlagenen Beschlusswortlaut, der beiden Petenten jeweils mitgeteilt
werden solle.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschwerdeführern mitzuteilen, dass die Beschwerde eingegangen und beraten worden sei, der Ansicht aber nicht gefolgt werden könne.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |