Beschluss: ablehnend beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

Die Bürgermeisterin schlägt vor, die Tagesordnungspunkte A 8 und A 9 gemeinsam zu beraten. Nachdem kein Widerspruch erfolgt, bittet sie die Kämmerin Frau Mollenkott um ihre Ausführungen.

Frau Mollenkott erläutert zur Vorlage 142/2016, dass es nicht zutreffend sei, dass die Grundsteuer seit 2014 vier Mal erhöht worden sei und stellt die stattgefundenen Erhöhungen vor. Zu dem Vorwurf der „erdrosselnden Wirkung“ führt sie aus, dass von einer solchen auszugehen wäre, wenn die Mehrheit der Steuerpflichtigen nicht in der Lage wäre, die Steuer aufzubringen. Im Verhältnis zum Immobilienwert und zum allgemeinen Einkommen komme der Grundsteuer nur eine geringere finanzielle Belastung zu. In diesem Einzelfall betrage der Erhöhungsbetrag rd. 10 € monatlich.

 

Zur Vorlage 143/2016 teilt sie mit, dass die Beschwerdeführerin parallel gegen den Grundsteuer – Änderungsbescheid 2016 Widerspruch erhoben habe, mit dem Hinweis auf die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer. Ihr wurde mitgeteilt, dass es hierzu bereits eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gebe und eine Verfassungsbeschwerde seinerzeit nicht angenommen worden sei. Sie habe daraufhin den Widerspruch zurückgezogen; der Änderungsbescheid sei inzwischen bestandskräftig. Dennoch halte die Beschwerdeführerin ihre vorgebrachte Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung NRW aufrecht.

 

Die Verwaltung sehe in beiden Fällen keine Anknüpfungspunkte, den Beschwerden stattzugeben und schlage mithin nachstehende Beschlussfassung vor:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschwerdeführern mitzuteilen, dass die Beschwerde eingegangen und beraten worden sei, der Ansicht aber nicht gefolgt werden könne.

 

Auf Nachfrage des Herr Feldmann nach den Namen der Beschwerdeführer wird auf Mitteilung im nichtöffentlichen Sitzungsteil verwiesen.

 

Anschließend bittet Frau Grollmann um Abstimmung über den vorgeschlagenen Beschlusswortlaut, der beiden Petenten jeweils mitgeteilt werden solle.

 

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschwerdeführern mitzuteilen, dass die Beschwerde eingegangen und beraten worden sei, der Ansicht aber nicht gefolgt werden könne.

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x