a) Frau Danielsmeyer fragt, ob es im Rahmen der Prüfung eines Rathausstandortes auch Überlegungen gegeben habe, die Grundschule Engelbertstraße in das Gebäude der Gustav-Heinemann-Schule und das Rathaus in das Gebäude Grundschule Engelbertstraße unterzubringen.
Herr Philipp antwortet, dass diese Überlegung nie thematisiert worden ist. Herr Tolksdorf verweist auf die Ratsbeschlüsse zu künftigen Verwendung des Gebäudes Gustav-Heinemann-Schule.
b) Frau Danielsmeyer fragt nach, ob es Möglichkeiten gibt, den bestehenden Ratsbeschluss zu kippen.  Herr Philipp antwortet, dass es möglich ist Ratsbeschlüsse zu kippen, es müssen aber Fristen eingehalten werden. Frau Grollmann teilt mit, dass zur Standortentscheidung ein Klageverfahren anhängig ist. Es muss das Gerichtsurteil abgewartet werden.
c) Frau Schlüter fragt nach, wie die Zusammenlegung zweier Schulen in einem neuen Gebäude praktisch umgesetzt werden soll.
Frau Grollmann antwortet, dass die Überlegung, zwei Schulen zusammenzulegen, aus dem Ratsbeschluss vom 30.06.2016 resultiert. Diese Überlegung wird aber noch geprüft. In der heutigen Sitzung wird der Entwurf des Schulentwicklungsplanes vorgestellt. Herr Tolksdorf erläutert, dass im Schulentwicklungsplan ein standortneutraler Raumbedarf  aufgeführt ist.