Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

               


Beschluss:

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Optionserklärung gemäß § 27 Absatz 22 UStG rechtzeitig vor dem 31.12.2016 gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben um darzulegen, dass die Stadt für sämtliche zwischen dem 01.01.17 und dem 31.12.2020 ausgeführte Leistungen den § 2 Absatz 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung weiterhin anwenden wird.

 


               

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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