Sitzung: 25.08.2016 Finanzausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 144/2016
Beschluss:
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, die Optionserklärung gemäß § 27 Absatz 22 UStG
rechtzeitig vor dem 31.12.2016 gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben um
darzulegen, dass die Stadt für sämtliche zwischen dem 01.01.17 und dem
31.12.2020 ausgeführte Leistungen den § 2 Absatz 3 UStG in der am 31.12.2015
geltenden Fassung weiterhin anwenden wird.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
X |