Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 34, Befangen: 1

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Schwelm stellt fest, dass eine weitere Entwicklung der Innenstadt für die Attraktivität Schwelms von besonderer Bedeutung ist.

  2. Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Schwelm wird auf das Jahr 2016 vorgezogen und beauftragt.

  3. Der Verwaltungsvorstand wird beauftragt, nach pflichtgemäßem Ermessen ein neutrales Gutachterbüro auszuwählen. Ausgeschlossen werden soll das Büro „Stadt- und Handel“. Zusätzlich soll das Gutachten bezogen auf das Zassenhausgelände überprüfen, ob großflächiger Einzelhandel unter Berücksichtigung des LEP möglich ist.

  4. Dem ausgewählten Gutachter soll der Entwicklungstand in der Schwelmer Innenstadt aufgezeigt werden. Ziel ist es, eine rechtssichere Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes zu bekommen, die in den nächsten Jahren eine tragfähige Abwägungsgrundlage für Politik und Verwaltung darstellt.

 

 

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

x

 

NB: Herr Müller