Beschluss:

 

  1. Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Bahnhof Loh“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung gem. § 2 (5) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.                                              
    Der Änderungsbereich beinhaltet das Flurstück der Gemarkung Schwelm, Flur 4, Flurstück 589, 649 tlw., 698 tlw. und 892 tlw..    

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Während der Auslegungsfrist (Dauer 1 Monat) wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.    

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

 

 

Protokollnotiz der Verwaltung (Korrektur von Schreibfehlern):

 

Die Verwaltung wird in Anlage 5 der Vorlage 097/2016/2 auf Seite 3 f. die Worte (Knotenpunkt) „Berliner Straße/Hattinger Straße“ (S. 3) bzw. „Lütringhauser Straße“ jeweils durch „Linderhauser Straße“ ersetzen.

Die Anlage wird vor Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange entsprechend korrigiert.

 

 

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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