Sitzung: 23.06.2016 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 1
Vorlage: 097/2016/1
Beschluss:
Beschlussempfehlung des Hauptausschusses an den Rat
- Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung
mit § 13a BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit
gültigen Fassung wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 66 „Bahnhof Loh“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der
Umweltprüfung gem. § 2 (5) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der
Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem.
§ 10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Der Änderungsbereich beinhaltet das Flurstück der Gemarkung Schwelm, Flur 4, Flurstück 589, 649 tlw., 698 tlw. und 892 tlw..
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des
beigefügten Vorentwurfs (Anlage 1) die Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 (2) BauGB durchzuführen. Während der Auslegungsfrist (Dauer 1 Monat)
wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Anlage 1) die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |
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dafür |
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dagegen: |
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Enthaltungen: |
1 |