Sitzung: 23.06.2016 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: 090/2016/2
Beschluss:
Beschlussempfehlung
des Hauptausschusses an den Rat
1.
Der Anregung aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB wird nicht gefolgt.
2.
Den Anregungen der Bezirksregierung Arnsberg
(Dez. 25 – Verkehr) und des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen
(Straßen-NRW) wird gefolgt. Die Anregungen der Kreispolizeibehörde werden bei
der weiteren Planung berücksichtigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein
Verkehrsgutachten in Auftrag zu gegeben.
3.
Der Anregung des Geologischen Dienstes NRW wird
gefolgt.
Die Verwaltung wird beauftragt ein
weiteres ergänzendes Bodengutachten bzgl.
einer detaillierten Baugrunduntersuchung im Hinblick auf die geplante
Nutzung in Auftrag zu geben.
4.
Der Anregung der Bezirksregierung Arnsberg wird gefolgt.
Die Verwaltung wird beauftragt eine
Artenschutzprüfung der Stufe I durchführen zu lassen.
5.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Eingang und
Prüfung der neu angeforderten Gutachten, eine erneute Beteiligung der
betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (2)
BauGB durchzuführen.
6.
Antrag der CDU-Fraktion im AUS:
Begleitend zur Fortführung des Verfahrens soll geprüft werden, ob eine Bebauung
des Grundstückes auf der Basis § 34 BauGB erfolgen kann.
Diese Klärung soll unmittelbar nach dem Liegenschaftsausschuss am 07.06.2016
herbeigeführt werden.
Sofern dies nicht erfolgen kann wird gem. Pkt. 5 der Vorlage weiter verfahren.
Damit soll vermieden werden, vielleicht vermeidbare Gutachterkosten zu
verausgaben und im Gegenzug dieses Verfahren zu verzögern.
7.
Antrag der SPD-Fraktion im AUS:
Die SPD legt Wert darauf, dass die Feststellung zu Bodenbelastung und Verkehr
des bisherigen Bebauungsplanverfahrens durch entsprechende Gutachten im
Baugenehmigungsverfahren abgearbeitet werden.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |