Sitzung: 30.06.2016 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 35
Vorlage: 090/2016/2
Beschluss:
?
1.
Der Anregung aus der Beteiligung der
?ffentlichkeit gem. ? 3 (2) BauGB wird nicht gefolgt.
2.
Den Anregungen der Bezirksregierung Arnsberg
(Dez. 25 ? Verkehr) und des Landesbetriebes Stra?enbau Nordrhein-Westfalen
(Stra?en-NRW) wird gefolgt. Die Anregungen der Kreispolizeibeh?rde werden bei
der weiteren Planung ber?cksichtigt.????????
Die Verwaltung wird beauftragt, ein
Verkehrsgutachten in Auftrag zu gegeben.
3.
Der Anregung des Geologischen Dienstes NRW wird
gefolgt. ?????????
Die Verwaltung wird beauftragt ein
weiteres erg?nzendes Bodengutachten bzgl.?
einer detaillierten Baugrunduntersuchung im Hinblick auf die geplante
Nutzung in Auftrag zu geben.???????????
4.
Der Anregung der Bezirksregierung?????????????? Arnsberg wird gefolgt.?
???????
Die Verwaltung wird beauftragt eine
Artenschutzpr?fung der Stufe I durchf?hren zu lassen.???????
???????
5.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Eingang und
Pr?fung der neu angeforderten Gutachten, eine erneute Beteiligung der
betroffenen Beh?rden und sonstigen Tr?gern ?ffentlicher Belange gem. ? 4 (2)
BauGB durchzuf?hren.???????
6.
Antrag der CDU-Fraktion im AUS:?
Begleitend zur Fortf?hrung des Verfahrens soll gepr?ft werden, ob eine Bebauung
des Grundst?ckes auf der Basis ? 34 BauGB erfolgen kann.?????????
Diese Kl?rung soll unmittelbar nach dem Liegenschaftsausschuss am 07.06.2016
herbeigef?hrt werden.???
Sofern dies nicht erfolgen kann wird gem. Pkt. 5 der Vorlage weiter verfahren.
Damit soll vermieden werden, vielleicht vermeidbare Gutachterkosten zu
verausgaben und im Gegenzug dieses Verfahren zu verz?gern.?????
7.
Antrag der SPD-Fraktion im AUS:??
Die SPD legt Wert darauf, dass die Feststellung zu Bodenbelastung und Verkehr des
bisherigen Bebauungsplanverfahrens durch entsprechende Gutachten im
Baugenehmigungsverfahren abgearbeitet werden.
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Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |
