Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Beschlussvorschlag:

 

Das in den Gebührenkalkulationen zu berücksichtigende Allgemeininteresse wird mit folgenden Anteilen ermittelt:

Reinigungsklasse

Anteil Allgemein- interesse

Straßenart

A

50 %

Hauptverkehrsstrecken (insb. Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen, Durchgangsstraßen)

B

20 %

ÖPNV-Strecken, Strecken zu wichtigen Einrichtungen (Krankenhaus, Feuerwehr)

C

10 %

Anliegerstraßen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig