Sitzung: 31.05.2016 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 15, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 097/2016
Mitteilung
zum TOP 7:
1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Bahnhof Loh“
·
Sitzungsvorlage
Nr. 097/2016
Vorprüfung des
Einzelfalls nach § 13a Abs. 1 Satz 2
BauGB
In der Zwischenzeit ist mit
einer e-mail vom 25.05.2016 der Vorentwurf zur o.g. Vorprüfung im Einzelfall
durch das Büro plan* Büro für Garten- & Landwirtschaftsarchitektur bei der
Verwaltung eingegangen.
Hierbei ist folgende Gesamteinschätzung
als Ergebnis festzuhalten:
Aufgrund der durchgeführten
Vorprüfung im Einzelfall für den Geltungsbereich der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 66 „Bahnhof Loh“ sind keine erheblichen Umweltauswirkungen
zu befürchten, nicht zuletzt aufgrund der
bereits vorhandenen bauleitplanerischen Situation (bestehende
Möglichkeit der Versiegelung auf der Grundlage des rechtskräftigen
Bebauungsplanes) zum Zeitpunkt dieser Vorprüfung.
Demgemäß, kann die 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 66 „Bahnhof Loh“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB aufgestellt werden. Eine förmliche Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Wie in der Vorlage 097/2016
angekündigt, wird die Ausarbeitung zur Vorprüfung im Einzelfall in einer
Ergänzungsvorlage zum Hauptausschuss am 23.06.2016 eingearbeitet.
Herr Guthier leitet ein zur geplanten 1. Änderung des Bebauungsplanes und
er erläutert zusammen mit dem Beigeordneten Herrn Schweinsberg die verkehrliche
Erschließung im Plangebiet.
Herr Schulz berichtet von einem anstehenden Ortstermin mit Eltern und der
Polizei zur Schulwegsicherung in diesem Bereich, zu dem Ordnungsamt und die
Verkehrsplanung der Stadt eingeladen werden möchten. Der Termin soll ggfs. auch
über dieses Protokoll bekannt gegeben werden.
Beschluss:
Beschlussempfehlung des AUS und Hauptausschusses an den
Rat
- Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung
mit § 13a BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit
gültigen Fassung wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 66 „Bahnhof Loh“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der
Umweltprüfung gem. § 2 (5) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der
Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem.
§ 10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Der Änderungsbereich beinhaltet das Flurstück der Gemarkung Schwelm, Flur 4, Flurstück 589, 649 tlw., 698 tlw. und 892 tlw..
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des
beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Während der
Auslegungsfrist (Dauer 1 Monat) wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung gegeben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen!
(Herr Weidenfeld war während der Abstimmung nicht anwesend)