Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 15, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

 

Mitteilung zum TOP 7:

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Bahnhof Loh“

·        Sitzungsvorlage Nr. 097/2016

 

 

 

Vorprüfung des Einzelfalls  nach § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB

 

In der Zwischenzeit ist mit einer e-mail vom 25.05.2016 der Vorentwurf zur o.g. Vorprüfung im Einzelfall durch das Büro plan* Büro für Garten- & Landwirtschaftsarchitektur bei der Verwaltung eingegangen.

 

Hierbei ist folgende Gesamteinschätzung als Ergebnis festzuhalten:

 

Aufgrund der durchgeführten Vorprüfung im Einzelfall für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Bahnhof Loh“ sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu befürchten, nicht zuletzt aufgrund der  bereits vorhandenen bauleitplanerischen Situation (bestehende Möglichkeit der Versiegelung auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes) zum Zeitpunkt dieser Vorprüfung.

 

Demgemäß, kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Bahnhof Loh“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Eine förmliche Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

 

Wie in der Vorlage 097/2016 angekündigt, wird die Ausarbeitung zur Vorprüfung im Einzelfall in einer Ergänzungsvorlage zum Hauptausschuss am 23.06.2016 eingearbeitet.

 

Herr Guthier leitet ein zur geplanten 1. Änderung des Bebauungsplanes und er erläutert zusammen mit dem Beigeordneten Herrn Schweinsberg die verkehrliche Erschließung im Plangebiet.

Herr Schulz berichtet von einem anstehenden Ortstermin mit Eltern und der Polizei zur Schulwegsicherung in diesem Bereich, zu dem Ordnungsamt und die Verkehrsplanung der Stadt eingeladen werden möchten. Der Termin soll ggfs. auch über dieses Protokoll bekannt gegeben werden.

 

 


Beschluss:

 

Beschlussempfehlung des AUS und Hauptausschusses an den Rat

 

 

 

  1. Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Bahnhof Loh“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung gem. § 2 (5) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.                            
    Der Änderungsbereich beinhaltet das Flurstück der Gemarkung Schwelm, Flur 4, Flurstück 589, 649 tlw., 698 tlw. und 892 tlw..          

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Während der Auslegungsfrist (Dauer 1 Monat) wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.      

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:    einstimmig beschlossen!

 

(Herr Weidenfeld war während der Abstimmung nicht anwesend)