[Eine im Vorfeld von Herrn Weidenfeld erbetene Erläuterung zur Notwendigkeit einer Artenschutzprüfung bei Fortführung des Bebauungsplanverfahrens ist als „Anlage 1 zu TOP A6 Beplan 102 GE-Brunnen“ dieser Niederschrift angehängt.]

 

Herr Guthier leitet ein zum Thema und Herr Müller (CDU) trägt sodann eine Protokollnotiz vor, deren Inhalt den Beschlussvorschlag für den HA ergänzen soll (Wortlaut unter „Beschluss“). Da es momentan mehrere Interessenten für den Parkplatz gibt, sollen die Verhandlungen mit diesen abgewartet werden, bevor teure, allgemeine  Gutachten von der Stadtverwaltung vergeben werden. Herr Guthier erläutert, dass nach bisheriger Rechtslage der § 34 des BauGB gelte (Stichwort: unbeplanter Innenbereich) und allgemein gehaltene Verkehrs- und Bodengutachten von der Stadt als Eigentümerin beauftragt werden müssten. Ein nachschärfendes Gutachten könnte allerdings auf die Bedürfnisse des neuen Besitzers abgestimmt werden und ein allgemein gehaltenes Gutachten erübrigen.

Nach längeren Diskussionen formuliert die SPD mit Herrn Schier (und Herrn Guthier) eine zweite Protokollnotiz, die ebenfalls Teil des Beschlusses werden soll (Wortlaut unter „Beschluss“), die die Notwendigkeit entsprechender Gutachten im Baugenehmigungsverfahren betont.

Danach wird über die Ergänzung des Beschlussvorschlags durch beide Protokollnotizen abgestimmt.

Die Verwaltung sagt zu, entsprechend der beschlossenen Zusätze sodann zu ver- fahren.

 


   Beschluss:

 

Beschlussempfehlung des AUS und Hauptausschusses an den Rat

 

1.      Der Anregung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB wird nicht gefolgt.

2.      Den Anregungen der Bezirksregierung Arnsberg (Dez. 25 – Verkehr) und des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen-NRW) wird gefolgt. Die Anregungen der Kreispolizeibehörde werden bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verkehrsgutachten in Auftrag zu gegeben.

3.      Der Anregung des Geologischen Dienstes NRW wird gefolgt.           

Die Verwaltung wird beauftragt ein weiteres ergänzendes Bodengutachten bzgl.  einer detaillierten Baugrunduntersuchung im Hinblick auf die geplante Nutzung in Auftrag zu geben.    

4.      Der Anregung der Bezirksregierung       Arnsberg wird gefolgt.         
     
Die Verwaltung wird beauftragt eine Artenschutzprüfung der Stufe I durchführen zu lassen.
     

5.      Die Verwaltung wird beauftragt, nach Eingang und Prüfung der neu angeforderten Gutachten, eine erneute Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.

 

Zusätzlich wird der Inhalt der Protokollnotiz des Herrn Müller (CDU) mit in den Beschlusstext aufgenommen:

 

„Begleitend zur Fortführung des Verfahrens soll geprüft werden, ob eine Bebauung des Grundstücks auf Basis § 34 BauGB erfolgen kann. Diese Klärung soll unmittelbar nach dem LA am 07.06.2016 herbeigeführt werden.

Sofern dies nicht erfolgen kann, wird gem. Pkt. 5 der Vorlage weiter verfahren.

Damit soll vermieden werden, vielleicht vermeidbare Gutachterkosten zu  verausgaben und im Gegenzug dieses Verfahren zu verzögern.“

Weiterhin zusätzlich wird der Inhalt der Protokollnotiz des Herrn Schier (SPD), formuliert durch Herrn Guthier mit in den Beschlusstext aufgenommen:

 

 

„Die SPD legt Wert darauf, dass die Feststellungen zu Bodenbelastung und Verkehr  des bisherigen B-Planverfahrens durch entsprechende Gutachten im Baugenehmigungsverfahren abgearbeitet werden.“

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:    einstimmig beschlossen!