Herr 1. Beigeordneter Voß weist darauf hin, dass der Zeitplan der Etataufstellung nicht eingehalten werden kann und die Einbringung des Haushalts und des Entwurfs der Eröffnungsbilanz auf Dezember verschoben werden muss.

Die dafür entscheidenden Gründe stecken in der Vorbereitung der Eröffnungsbilanz und den Auswirkungen von Einzelangaben auf die Bilanz und den Haushalt. Er erläutert die Problempunkte bei Abschreibungen und deren Auswirkungen bei eingezogenen Beiträgen aber auch bei Zuschüssen investiver Art.

Aufgrund des ersten Überblicks über den ermittelten Instandhaltungsstau wurden zunächst darauf aufbauende oder abhängige Rückstellungen ermittelt. Zur Zeit werden die Kapazitäten geprüft, die zur Abarbeitung erforderlich sind. Wenn die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen, müsste überlegt werden, ob die Rückstellungen mit gleichzeitigem Abschlag von den bisherigen Bewertungsergebnissen reduziert werden müssten.

 

Er bittet die Fachausschüsse, trotz Verschiebung des Einbringungstermins im Herbst d. J. die vorbereitenden Etatberatungen durchzuführen.

 

Herr 1. Beigeordneter Voß informiert darüber, dass mit den neuen Orientierungsdaten auch eine überarbeitete Einschätzung insbesondere des Gemeindeeigenanteils an der Einkommenssteuer und weiterer Finanzzuweisungen eingegangen ist. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen von rd. 1,3 Mio € werden jedoch dringend dafür benötigt, die Mehrbelastungen bedingt durch Zinssteigerungen bei Kassenkrediten aufzufangen.