Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Auf entsprechende Fragen von Herrn Krämer teilt Dr. Steinrücke mit, dass die Stadt auf eine Zusammenlegung der beiden Wahlen keinen Einfluss habe, da es sich um höherrangiges Recht  handelt.

Die Verwaltung werde aber auf seinen Wunsch prüfen, welche Mehrkosten die Durchführung getrennter im Vergleich zu denen gemeinsam durchgeführter Wahlen verursacht.