Sitzung: 23.08.2007 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
a)
Dr. Steinrücke beantwortet eine an ihn
gerichtete Anfrage der SWG-Fraktion.
Danach sei/seien
1. der neue Pachtvertrag mit der Schwelmer Tafelfreuden GmbH zwar
abgeschlossen, aus Zeitgründen von den Beteiligten aber bislang nur paraphiert.
Er gehe davon aus, dass die Unterzeichnung in der nächsten Woche möglich sei.
2. die Zahlungsrückstände der Pächterin bis zum 31.12.06 komplett
beglichen. Aus 2007 gebe es u.a. noch offene städt. Forderungen, denen
Erstattungsansprüche der Schwelmer Tafelfreuden GmbH im Zusammenhang mit den
Energiekosten der verpachteten Räumlichkeiten im Torturm und Veranstaltungsraum
gegenüberstehen. Für die noch nicht beglichenen Außenstände von 2007 könne man
auf jeden Fall auf bare Sicherheiten zurückgreifen.
b)
1. Dr. Steinrücke teilt unter Bezugnahme
auf einen Artikel der Westfalenpost vom 23.08.07 zu staatsanwaltlichen
Ermittlungen gegen städtische Bedienstete mit, dass er nach dem Schreiben der
Staatsanwaltschaft Hagen zu diesen Personen gehöre. Über die anderen Personen
wolle er sich nicht äußern.
2. Des weiteren geht er auf den
in der genannten WP-Ausgabe enthaltenen Kommentar und der dort aufgeworfenen
Aussage ein, dass der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) befangen sei, in
der Angelegenheit selbst zu ermitteln, da seine Ehefrau als frühere
Mitarbeiterin des Gebäudemanagements an der Sachbearbeitung des Pachtvertrages
beteiligt war.
Dr. Steinrücke bestätigt, dass in der Angelegenheit für den RPA-Leiter nach
entsprechender rechtlicher Prüfung das Bestehen eines Interessenkonfliktes
bejaht wurde und dieser deshalb von den Ermittlungen in dieser Sache befreit
worden sei.
Zur hierzu später getroffenen Feststellung von Herrn Schwunk, dass der
RPA-Leiter ihn trotz seiner Befangenheit zweimal angerufen habe und der daraus
resultierenden Frage, wie sichergestellt werde, dass dieser an der
Angelegenheit tatsächlich nicht mitwirkt, bezieht Dr. Steinrücke für die
Verwaltung keine Stellung, da das RPA innerhalb der Verwaltung ein unabhängiges
Amt sei. Deshalb regt er an, diese Frage unmittelbar im RPA-Ausschuss, der am
29.08.07 tagt, zu stellen.
3. Herr Schwunk stellt weiter die Frage, ob von der Verwaltung aufgrund
der noch fehlenden Unterzeichnung die mögliche Rechtsfolge geprüft worden sei,
dass damit nun ein unbefristeter Pachtvertrag zwischen der Stadt und der
Tafelfreuden GmbH bestehen könnte. Dr. Steinrücke stellt dazu fest, dass nach
verwaltungsseitiger Prüfung bei bestehender Sach- und Rechtslage keine
Unbefristung gegeben sei.