Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

a)    Dr. Steinrücke beantwortet eine an ihn gerichtete Anfrage der SWG-Fraktion.
Danach sei/seien
1. der neue Pachtvertrag mit der Schwelmer Tafelfreuden GmbH zwar abgeschlossen, aus Zeitgründen von den Beteiligten aber bislang nur paraphiert. Er gehe davon aus, dass die Unterzeichnung in der nächsten Woche möglich sei.

2. die Zahlungsrückstände der Pächterin bis zum 31.12.06 komplett beglichen. Aus 2007 gebe es u.a. noch offene städt. Forderungen, denen Erstattungsansprüche der Schwelmer Tafelfreuden GmbH im Zusammenhang mit den Energiekosten der verpachteten Räumlichkeiten im Torturm und Veranstaltungsraum gegenüberstehen. Für die noch nicht beglichenen Außenstände von 2007 könne man auf jeden Fall auf bare Sicherheiten zurückgreifen.

b)    1. Dr. Steinrücke teilt unter Bezugnahme auf einen Artikel der Westfalenpost vom 23.08.07 zu staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen städtische Bedienstete mit, dass er nach dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Hagen zu diesen Personen gehöre. Über die anderen Personen wolle er sich nicht äußern.
2. Des weiteren geht er  auf den in der genannten WP-Ausgabe enthaltenen Kommentar und der dort aufgeworfenen Aussage ein, dass der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) befangen sei, in der Angelegenheit selbst zu ermitteln, da seine Ehefrau als frühere Mitarbeiterin des Gebäudemanagements an der Sachbearbeitung des Pachtvertrages beteiligt war.
Dr. Steinrücke bestätigt, dass in der Angelegenheit für den RPA-Leiter nach entsprechender rechtlicher Prüfung das Bestehen eines Interessenkonfliktes bejaht wurde und dieser deshalb von den Ermittlungen in dieser Sache befreit worden sei.
Zur hierzu später getroffenen Feststellung von Herrn Schwunk, dass der RPA-Leiter ihn trotz seiner Befangenheit zweimal angerufen habe und der daraus resultierenden Frage, wie sichergestellt werde, dass dieser an der Angelegenheit tatsächlich nicht mitwirkt, bezieht Dr. Steinrücke für die Verwaltung keine Stellung, da das RPA innerhalb der Verwaltung ein unabhängiges Amt sei. Deshalb regt er an, diese Frage unmittelbar im RPA-Ausschuss, der am 29.08.07 tagt, zu stellen.
3. Herr Schwunk stellt weiter die Frage, ob von der Verwaltung aufgrund der noch fehlenden Unterzeichnung die mögliche Rechtsfolge geprüft worden sei, dass damit nun ein unbefristeter Pachtvertrag zwischen der Stadt und der Tafelfreuden GmbH bestehen könnte. Dr. Steinrücke  stellt dazu fest, dass nach verwaltungsseitiger Prüfung bei bestehender Sach- und Rechtslage keine Unbefristung gegeben sei.