Beschluss: vertagt zur nächsten Sitzung

Herr Guthier  erläutert kurz den Hergang des bisherigen Verfahrens und verweist auf den Kernsatz der Antwort der TBS auf der 2. Seite der Vorlage, wo es heißt, dass „bei der Durchführung von Baumaßnahmen jedweder Art eine Schädigung der Baumwurzeln zwingend zu erwarten ist“. Bei Nicht-Handeln der Verwaltung würden weiterhin Fußgänger und Rollstuhlfahrer massiv beeinträchtigt.

Herr Weidenfeld teilt mit, dass die Bedenken der Grünen weiterhin bestehen würden und er bezeichnet den Entwurf der Verwaltung als unvollständig.

Es fehlen die planerischen Angaben über die Lage der AVU-Leitungen. Er ist der Meinung, dass eine nachhaltige und wirtschaftliche Straßenplanung ohne diese Angaben nicht möglich ist.

Der vorgelegte Ausbauquerschnitt nach RStO 12 beziehe sich auf eine „Verbindungsstraße“ gemäß RIN (Richtlinie für integrierte Netzgestaltung; StGB Mitteilung 150/09 vom 09.02.2009); richtig wäre der Bezug auf eine „Erschließungsstraße“ gemäß RIN. Tempo 30-Zone und Verkehrsberuhigung seien im Entwurf ebenfalls nicht berücksichtigt.

Weiterhin erklärt er, dass der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf falsch sei.

Der vorgelegte Ausbauquerschnitt nach RStO 12 beziehe sich auf eine „Verbindungsstraße“ gemäß RIN (Richtlinie für integrierte Netzgestaltung; StGB Mitteilung 150/09 vom 09.02.2009); richtig wäre der Bezug auf eine „Erschließungsstraße“ gemäß RIN. Tempo 30-Zone und Verkehrsberuhigung seien im Entwurf ebenfalls nicht berücksichtigt.

Die Baumaßnahme stuft er als erheblichen Eingriff ins Stadtbild ein und er bemängelt das Fehlen eines Gesamtkonzeptes für dieses Quartier. Der Charakter eines grünen wohnlichen Stadtbildes mit alten Beständen großer Bäume würde völlig zerstört.

Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit für Fußgänger sei durch Inanspruchnahme der umliegenden Privatflächen möglich; die Kosten dafür sollten erst einmal ermittelt werden, bevor pauschal behauptet würde, dies sei unwirtschaftlich.

Die Begründung der Verwaltung, jede bauliche Maßnahme bedeute einen Eingriff in das Wurzelwerk der Bäume und deren Schädigung, und damit müssten die Bäume in jedem Fall entfernt werden, berücksichtige nicht den Stand der Technik und gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zum Schutz der Wurzeln bei unvermeidlichen Eingriffen.

In dieser Weise solle die Sitzungsvorlage aufgearbeitet werden und in einer der nächsten AUS-Sitzungen wieder vorgelegt werden.

 

Herr Guthier bittet um ein eindeutiges Votum des Ausschusses zu diesem neuen Antrag, der sodann ohne Gegenrede abgestimmt wird.

 

 

 


Beschluss:

Über den von Herrn Weidenfeld eingebrachten, neuen Antrag zum Ausbau eines Teiles der westlichen Lindenstraße wird wie folgt abgestimmt:

 

Die Sitzungsvorlage soll neu aufgearbeitet werden und in einer der nächsten AUS-Sitzungen wieder vorgelegt werden.


                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

-

 

dafür

8

 

dagegen:

7

 

Enthaltungen:

2

 

Somit ist der neue Antrag ist mehrheitlich angenommen und weitere Beratungen sind damit nochmals in eine der nächsten AUS-Sitzungen verschoben.