Beschluss: vertagt zum nächsten Gremium

Herr Kirschner erläutert, dass der Antrag der beiden Fraktionen in Richtung der Ermöglichung von Einzelhandel zielt. Er hält die Entwicklung des Zassenhausgeländes in diese Richtung für sinnvoll, sowohl aus städtebaulichen, als auch aus ökologischen Gründen. Dazu soll der Bebauungsplan Nr. 80 geändert werden.

Herr Flüshöh hält dem entgegen, dass eine gewerbliche Nutzung dort ebenfalls sinnvoll ist und eine Einzelhandelsnutzung dem Einzelhandelskonzept wiederspricht. Zu diesem Antrag würde es nie eine Zustimmung der CDU geben. Vorrangig sei auf jeden Fall der Schutz der Innenstadt. Er verweist darauf, dass die Fortschreibung für 2017 vorgesehen ist. Danach erst soll eine evtl. gemeinschaftliche Lösung gesucht  werden.

Herr Kirschner sieht dort noch mögliche Spielräume. Selbst bei Kostenübertragung auf den Investor sie ein objektives Gutachten beauftragt von der Stadt jetzt möglich, die Planungshoheit bliebe bei der Stadt und die Ergebnisse würden geprüft.  

Herr Weidenfeld befürchtet bei Negierung des Einzelhandelsgutachtens den Verlust der Rechtssicherheit. Es müssen auch die Auswirkungen auf die Gewerbe- und Wohnbauflächenbilanzen untersucht werden. Er vertritt wie Herr Flüshöh die Meinung, dass zuerst das Gutachten erneuert werden muss. Dieser möchte die Verwaltung beauftragen, einen Verfahrensvorschlag für die Fortführung des Einzelhandelsgutachtens vorzulegen.

Nach weiteren, z.T. kontroversen Diskussionen bietet Herr Guthier an, einen Prüfauftrag an die Verwaltung dahin gehend zu erweitern, insbesondere auch die Entwicklungsmöglichkeiten für das Zassenhausgelände darzustellen.

 

Die Parteien einigen sich darauf, die Entscheidung über den ursprünglichen Antrag der Fraktionen der SPD und der Linken in die Ratssitzung zu verschieben; Herr Flüshöh bestätigt, seinen Antrag dann ebenfalls in die Ratssitzung zu verschieben. Es herrscht Konsens darüber, dass die vorstehende Anregung von den Fraktionen aufgegriffen werden soll.

Herr Schier lässt sodann darüber abstimmen, ob beide Anträge in den Rat verschoben werden sollen, um sich dann evtl. über einen Auftrag an die Verwaltung zu einigen bzw. abzustimmen.

 

                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

Die Verschiebung in die Ratssitzung ist damit einstimmig beschlossen.