Sitzung: 05.04.2016 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
5.1 Herr Guthier teilt mit, dass zur
Erhaltung des Infrastrukturvermögens „Straße“ im HH-Plan 2016 für
straßenbauliche Maßnahmen in der Castorffstraße insgesamt 325.000 € vorgesehen
sind:
HHSt. 09.02.02/0242.785200 „Ausbauplanung
Castorffstraße“ (25 T€)
HHSt. 12.01.01/0242.785210 „Gehwegerneuerung
Castorffstraße Gesamtkonzept (300 T€)
Nach derzeitigem Stand der Dinge soll die
Stadtverwaltung zukünftig in der Gustav-Heinemann-Schule zentral untergebracht
werden. Im Rahmen der dafür noch erforderlichen baulichen Konzepte, u. a. auch
hinsichtlich der Verkehrsplanung, könnten sich Notwendigkeiten und
Erfordernisse ergeben, die möglicherweise auch Einfluss auf die Konzeption
„Castorffstraße“ haben.
Aus diesem Grund sollen die im Haushaltsplan
2016 dargestellten Maßnahmen zunächst zurückgestellt werden, und zwar bis zur
Vorlage der endgültigen Konzeption des zentralen Verwaltungsgebäudes
(Stichworte: Erschließung, Parkplätze, ÖPNV, Baustellenverkehr). Die Verwaltung
geht davon aus, dass die Maßnahmen in die Etatberatungen der Haushalte ab 2018
wieder eingebracht werden können. Die Verkehrssicherheit wird im Rahmen der
Straßenunterhaltung durch die Technischen Betriebe Schwelm AöR sichergestellt.
Als realisierbare „Ersatzmaßnahme“ in diesem
Jahr wird vorgeschlagen, die Gehwege in der Schulstraße in der Erstreckung von
Bismarckstraße bis Kaiserstraße zu erneuern (Ausnahme Teilstück im Bereich
Post). Die schadhaften Gehweglängen sind in die Zustandsklasse 4 eingestuft und
bedürfen der Erneuerung.
Die Schulstraße ist besonders für die
Fußgänger eine wichtige Verbindungsachse zwischen Bahnhof und der Innenstadt
und wird von den Fußgängern stark frequentiert. Besonders im Winter ist die
Verkehrssicherheit sehr schwer zu gewährleisten, weil die dort teilweise
diagonal verlegten Gehwegplatten 30x30 cm sich bei Frost hochstellen und damit
eine Verkehrsgefährdung für die Fußgänger darstellen. In der Vergangenheit musste
der westliche Gehweg im Winter sogar für mehrere Tage vollgesperrt werden, weil
die Kanten bis ca. 5 cm hoch standen. Als erforderliche Maßnahmen sind der
Vollausbau der Gehwege einschließlich neuen Hochbordsteins und das Setzen einer
Flussbahn im Fahrbahnbereich vorgesehen. Die Maßnahme ist grundsätzlich über
Ausbaubeiträge refinanzierbar.
Als weitere Ersatzmaßnahmen könnten die
Vergabe von Planungsleistungen für die Umgestaltung der Straßenabschnitte
Potthoffstraße (Viktoriastraße bis Blücherstraße) und Prinzenstraße (Berliner
Straße bis Nordstraße) in Frage kommen. Auch hier besteht hinsichtlich der
Verkehrssicherheit Handlungsbedarf.
Zu diesen Maßnahmen soll in der
nächsterreichbaren AUS-Sitzung berichtet werden.
5.2 Weiterhin teilt er mit, dass die Neufassung der
Gestaltungssatzung für den Altstadtbereich nunmehr seit dem 01.04.2016
rechtkräftig ist. Die Neufassung ersetzt seit diesem Tage die Fassung von 1979.