5.1 Herr Guthier teilt mit, dass zur Erhaltung des Infrastrukturvermögens „Straße“ im HH-Plan 2016 für straßenbauliche Maßnahmen in der Castorffstraße insgesamt 325.000 € vorgesehen sind:

HHSt. 09.02.02/0242.785200 „Ausbauplanung Castorffstraße“ (25 T€)

HHSt. 12.01.01/0242.785210 „Gehwegerneuerung Castorffstraße Gesamtkonzept (300 T€)

 

Nach derzeitigem Stand der Dinge soll die Stadtverwaltung zukünftig in der Gustav-Heinemann-Schule zentral untergebracht werden. Im Rahmen der dafür noch erforderlichen baulichen Konzepte, u. a. auch hinsichtlich der Verkehrsplanung, könnten sich Notwendigkeiten und Erfordernisse ergeben, die möglicherweise auch Einfluss auf die Konzeption „Castorffstraße“ haben.

 

Aus diesem Grund sollen die im Haushaltsplan 2016 dargestellten Maßnahmen zunächst zurückgestellt werden, und zwar bis zur Vorlage der endgültigen Konzeption des zentralen Verwaltungsgebäudes (Stichworte: Erschließung, Parkplätze, ÖPNV, Baustellenverkehr). Die Verwaltung geht davon aus, dass die Maßnahmen in die Etatberatungen der Haushalte ab 2018 wieder eingebracht werden können. Die Verkehrssicherheit wird im Rahmen der Straßenunterhaltung durch die Technischen Betriebe Schwelm AöR sichergestellt.

 

Als realisierbare „Ersatzmaßnahme“ in diesem Jahr wird vorgeschlagen, die Gehwege in der Schulstraße in der Erstreckung von Bismarckstraße bis Kaiserstraße zu erneuern (Ausnahme Teilstück im Bereich Post). Die schadhaften Gehweglängen sind in die Zustandsklasse 4 eingestuft und bedürfen der Erneuerung.

Die Schulstraße ist besonders für die Fußgänger eine wichtige Verbindungsachse zwischen Bahnhof und der Innenstadt und wird von den Fußgängern stark frequentiert. Besonders im Winter ist die Verkehrssicherheit sehr schwer zu gewährleisten, weil die dort teilweise diagonal verlegten Gehwegplatten 30x30 cm sich bei Frost hochstellen und damit eine Verkehrsgefährdung für die Fußgänger darstellen. In der Vergangenheit musste der westliche Gehweg im Winter sogar für mehrere Tage vollgesperrt werden, weil die Kanten bis ca. 5 cm hoch standen. Als erforderliche Maßnahmen sind der Vollausbau der Gehwege einschließlich neuen Hochbordsteins und das Setzen einer Flussbahn im Fahrbahnbereich vorgesehen. Die Maßnahme ist grundsätzlich über Ausbaubeiträge refinanzierbar.

 

Als weitere Ersatzmaßnahmen könnten die Vergabe von Planungsleistungen für die Umgestaltung der Straßenabschnitte Potthoffstraße (Viktoriastraße bis Blücherstraße) und Prinzenstraße (Berliner Straße bis Nordstraße) in Frage kommen. Auch hier besteht hinsichtlich der Verkehrssicherheit Handlungsbedarf.

Zu diesen Maßnahmen soll in der nächsterreichbaren AUS-Sitzung berichtet werden.

 

5.2 Weiterhin teilt er mit, dass die Neufassung der Gestaltungssatzung für den Altstadtbereich nunmehr seit dem 01.04.2016 rechtkräftig ist. Die Neufassung ersetzt seit diesem Tage die Fassung von 1979.