Frau Lubitz erläutert zunächst den Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Einführung der Gesundheitskarte. Mit der Gesundheitskarte müssen die Flüchtlinge im Krankheitsfall nicht mehr zunächst zum Sozialamt wo Ihnen ein Behandlungsschein ausgehändigt wird, sondern könnten sich unmittelbar in ärztliche Behandlung begeben.

In der sich anschließenden Diskussion führt Herr Schweinsberg aus, dass die zusätzlichen Kosten für die Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 8 %, die die Krankenkassen von den Städten neben den eigentlichen Krankenkosten erheben, nicht im Etat eingestellt sind. Des Weiteren weist er darauf hin, dass die Stadt auch für die missbräuchliche Nutzung der Gesundheitskarte (z.B. bei der weiteren Verwendung bei Wegzug aus dem Stadtgebiet oder wenn der Flüchtling untergetaucht ist) haftet. Diese Haftung lehnt er ausdrücklich für seine Mitarbeiter ab.

 

Fraktionsübergreifend sind sich die Ausschussmitglieder einig, dass es hinsichtlich der Einführung der Gesundheitskarte noch zu viele offene Fragen gibt und zunächst - wie auch von Verwaltungsseite befürwortet – das Ergebnis der Nachverhandlung mit den Krankenkassen sowie die Erfahrungen in den Nachbarstädten, die die Gesundheitskarte bereits eingeführt haben, abgewartet werden sollen.

 

Die Mitglieder des Sozialausschusses beschließen daher einstimmig, den Antrag auf Einführung der Gesundheitskarte in die Herbstsitzung zu vertagen.