Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 2

Beschluss:


Der AUS und der Hauptausschuss empfehlen dem Rat folgenden Beschluss:

 

1.       Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit keine Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind.        

2.       Gemäß § 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung-BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000(GV. NRW. S.256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Mai 2014 (GV. NRW S.294) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 03.02.2015 (GV. NRW. S. 208) beschließt der Rat der Stadt Schwelm die Neufassung der „Gestaltungssatzung für den Altstadtbereich“ als Satzung.     

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschuss über  die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. Die „Satzung der Stadt Schwelm über besondere Anforderungen an die Baugestaltung, Gestaltungssatzung“ vom 22.03.1979 tritt am Tage der Bekanntmachung der Neufassung der Gestaltungssatzung, außer Kraft.   



 

 


 

                                                                

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

31

 

dagegen:

2

 

Enthaltungen:

 

 

Herr Kampschulte war während der Abstimmung nicht anwesend.