Sitzung: 10.03.2016 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 2
Vorlage: 013/2016
Beschluss:
Der AUS und der Hauptausschuss empfehlen dem Rat folgenden Beschluss:
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während
der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit keine Anregungen bei der Verwaltung
eingegangen sind.
2. Gemäß § 86 Abs. 1 der Bauordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung-BauO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 1. März 2000(GV. NRW. S.256), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 20. Mai 2014 (GV. NRW S.294) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 03.02.2015
(GV. NRW. S. 208) beschließt der Rat der Stadt Schwelm die Neufassung der
„Gestaltungssatzung für den Altstadtbereich“ als Satzung.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Beschuss über
die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo
die Satzung mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen werden und
über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der ortsüblichen
Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. Die „Satzung der Stadt Schwelm über
besondere Anforderungen an die Baugestaltung, Gestaltungssatzung“ vom
22.03.1979 tritt am Tage der Bekanntmachung der Neufassung der
Gestaltungssatzung, außer Kraft.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
31 |
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dagegen: |
2 |
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Enthaltungen: |
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Herr Kampschulte war während der Abstimmung nicht anwesend.