Sitzung: 23.08.2007 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Vorlage: 102/2007
1.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen eingegangen sind.
2.
Die 5. Änderung Bebauungsplan Nr. 23 „Fillkuhle“ wird gem. § 10 BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414)in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung des Landes (GO NW) in der zur Zeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die Entwurfsbegründung wird gem. § 9 Abs. 8 BauGB als Entscheidungsbegründung übernommen.
Das Plangebiet beinhaltet das Flurstück (Stand 24.07.2006) Gemarkung Schwelm Flur 13, Flst. 834.
Die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB ist den Planunterlagen zur Einsichtnahme gemäß § 10 Abs. 3 BauGB beizufügen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
x |
Herr Kampschulte hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.