Herr Guthier trägt die folgenden Mitteilungen vor, die vorab in Papierform verteilt wurden:

 

5.1                   Bebauungsplanverfahren B-Plan Nr. 99  „Sportpark Linderhausen“

 

Der Aufstellungsbeschluss zum v.g. Bebauungsplan wurde vom Rat am 23.04.2015 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs.1 BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) wurden in gleicher Sitzung beschlossen. Die Beteiligungen fanden in der Zeit vom 01.06.2015 bis einschließlich 17.06.2015 parallel statt.

 

Anlass für die Aufstellung des B-Planes Nr. 99 „Sportplatz Linderhausen“ war der Wunsch, einen gemeinsamen Standort für 2 Kunstrasenplätze  zu schaffen. Da das im Vorjahr vorgestellte Konzept in dieser Form nicht umgesetzt werden konnte, besteht aus Sicht der Verwaltung kein weiteres Planerfordernis für den Standort Linderhausen.

Der B-Plan Nr. 99 "Sportpark Linderhausen" soll in einer der nächsten Sitzungen förmlich eingestellt werden.

 

5.2                        Bebauungsplan Nr. 100 „Wohnanlage Martfeld“

 

Der Aufstellungsbeschluss zum v.g. Bebauungsplanverfahren wurde vom Rat am 23.04.2015 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs.1 BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) wurden in gleicher Sitzung beschlossen. Die Beteiligungen fanden in der Zeit vom 01.06.2015 bis einschließlich 17.06.2015 parallel statt.

 

Das B-Planverfahren wurde aufgrund der seinerzeit geplanten Verlagerung des Sportplatzes (Hauptstraße Ecke Lohmühle) eingeleitet.  Auf der Fläche sollte nunmehr eine Wohnbebauung ermöglicht werden.

 

Da keine Einigung zur Finanzierung und über die Lage der neuen Sportplatzflächen erzielt wurde, ist das Verfahren zum Bebauungsplan Nr.100 „Wohnanlage Martfeld“ zur Zeit angehalten worden.

 

Bei Neuaufnahme der Diskussion über eine Verlagerung der Sportplatzfläche, kann das Verfahren wieder aufgenommen und weitergeführt werden.

 

5.3                              Bebauungsplanverfahren B-Plan Nr. 101  „Markgrafenstraße - Kaiserstraße“

Anlass für die Aufstellung des B-Planes Nr. 101 „Markgrafenstraße/Kaiserstraße“ war die Aufgabe bzw. Verlagerung der Nutzung des städtischen Schulgebäudes (VHS) Kaiserstraße 69. Auch sollte der Standort der Sporthalle an der Markgrafenstraße langfristig aufgegeben und veräußert werden.

 

Da jedoch beide Gebäude kurzfristig für die Unterbringung von Flüchtlingen in Anspruch genommen werden mussten, hat der Rat in seiner Sitzung vom 26.01.2016 die Veräußerungsbeschlüsse bis auf weiteres ausgesetzt.

 

Für die aktuelle Nutzung ist eine Änderung des Planrechts nicht erforderlich. Die Verwaltung beabsichtigt daher, auch zur Vermeidung weiterer Verfahrenskosten,  das B-Plan-Änderungsverfahren zunächst nicht fortzuführen ("Ruhen des Verfahrens").

 

Das Bebauungsplanverfahren kann bei Änderung der Sachlage jederzeit wieder aufgenommen werden.

 

Herr Weidenfeld fragt nach der Notwendigkeit einer Veränderungssperre, was aber verneint wird, da die Fläche im städtischen Eigentum ist.

 

5.4                   Parkplatzfläche mit Grünflächen in der Lohmannsgasse

 

Auf die Mitteilung im AUS am 14.04.2015 wird Bezug genommen.

 

Die Herrichtung der öffentlichen Parkplatzfläche vor den Neubauten Lohmannsgasse Nr. 3 und 5 mit sinnvoller Angleichung in nördlicher und südlicher Richtung einschließlich Pflanzung neuer Bäume ist mit dem Bauherrn einvernehmlich in einer Schriftwechselvereinbarung geregelt worden.

Ende Oktober letzten Jahres wurde ein Gestaltungsplan vorgelegt, der mit den TBS abgestimmt worden ist. Es entstehen 5 öffentliche Parkplätze und damit 1 mehr als vorher sowie ein Fahrradabstellplatz. Hinsichtlich des vereinbarten Begrünungskonzepts sind sowohl die Baumstandorte als auch die Baumart aus Sicht der TBS in Ordnung. Es werden 4 Säulen-Hainbuchen „Frans Fontaine“ in Baumscheiben nach dem heutigen Stand der Technik gepflanzt. Darüber hinaus werden Wurzelgräben gebildet.

Der Bauherr geht davon aus, dass sämtliche Arbeiten im Frühjahr 2016 ausgeführt werden können.

 

Die über den Beamer gezeigten Pläne liegen als Anlage 1 zu dieser Niederschrift vor.

 

5.5                              Antrag SPD + Linke zum Bebauungsplan Nr. 80 und Zassenhaus- grundstück

 

Die SPD - Fraktion und die Fraktion der Partei Die Linke haben mit Schreiben vom 7. Februar 2016 einen Antrag zur Vorbereitung und Einleitung einer Änderung des Bebauungsplans Nr. 80 „Viktoriastraße“ und des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gestellt. Ziel sei es, die planerischen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Lebensmittelfachmarktes und/oder Lebensmitteldiscounters zu schaffen.

 

Da der Antrag erst nach Versendung der Sitzungsunterlagen für die Sitzung am 10.2. eingegangen ist, soll  er im nächsten AUS am 5. April behandelt werden ( § 3 Abs. 1. i.V.m. § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Schwelm und seine Ausschüsse). Gegebenenfalls können jedoch von Seiten der Verwaltung bereits in der aktuellen Sitzung ergänzende Informationen gegeben werden.

 

Der Ausschuss nimmt von allen 5 Mitteilungen Kenntnis.