Herr Walter Betz aus Schwelm stellt 3 Fragen: Gibt es bei der Stadt Schwelm ein Baumkataster für die öffentlichen Straßen, Wege und Parkanlagen, wo das Alter und die näheren Bezeichnungen von Bäumen festgehalten sind? Gibt es eine verlässlichere Methode zur Altersbestimmung von Bäumen (Bei der Beseitigung von 4 Robinien in der Lohmannsgasse seien durch Zählen von Jahresringen nach der Fällung größere Differenzen zu angeblichen Altersangaben aufgetreten)? Können an 3 weiteren Robinien, die in Richtung Bürgerplatz stehen, Baumpflegemaßnahmen erfolgen, die zu deren Lebenserhaltung beitragen könnten?

Herr Schweinsberg teilt mit, dass es bei der Stadtverwaltung kein Baumkataster gibt und dass das Alter der besagten Bäume u.U. nur geschätzt war. Er stellt aber auch eine Beantwortung durch die TBS in Aussicht, die über dieses Protokoll mitgeteilt werden soll.

Die Technischen Betriebe Schwelm beantworten im Nachgang die o.g. Fragen folgendermaßen:

 

Ein Baumkataster gibt es bei den TBS und dient hier in erster Linie zur Bestands- und Kontrolldokumentation.

 

Eine verlässliche Methode zur Altersbestimmung von Bäumen ist die Jahrringanalyse. Diese kann sowohl am gefällten Baum, als auch am stehenden Baum nach Entnahme eines Bohrkernes mit einem Zuwachsbohrer erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass die Bohrkernentnahme oft zu einer Infektion mit holzzerstörenden Pilzen führt und somit sehr selten angewandt wird. Die Analyse erfolgt dann in einem hierfür ausgestatteten Fremdlabor, da je nach Baumart und Standort ggf. kein erkennbarer Jahrring über ein bestimmtes Vegetationsjahr ausgebildet wird.

 

Im vorliegenden Fall ist die Altersbestimmung der vor der ehemaligen Pestalozzischule gestandenen Robinien relativ leicht zu bestimmen, da die Bäume im Rahmen der Altstadtsanierung 1988 in die neu errichteten Hochbeete gepflanzt wurden. Hierbei sind lediglich die Standjahre der Gehölze in der Lieferbaumschule von etwa 9-11Jahren hinzuzurechnen, um so auf ein Gesamtalter von etwa 36-38 Jahren zu kommen.

 

Aus fachlicher Sicht sind die verbliebenen Robinien mittelfristig nicht mit vertretbarem Aufwand zu erhalten, da hier wie bereits bei den gefällten Robinien erhebliche Vergreisungen trotz des geringen Alters festzustellen sind, welche ursächlich auf den nicht ausreichenden Wurzelraum zurückzuführen sind. Die vorliegenden Schäden sind nicht reversibel. Sollte eine Ersatzpflanzung an dieser Stelle gewünscht sein, so sind vor Pflanzung zwingend ausreichende Wurzelräume mit einer Mindestgröße von 15 cbm je Baum herzustellen. Hierbei sind im Wurzelbereich verlaufende Kabelanlagen vorab umzulegen.

 

 

Ein Herr Scheer aus Gevelsberg fragt nach dem Verfahrensstand beim Bebauungsplan 98 „Wilhelmshöhe“. Herr Guthier erläutert, dass verschiedene Gutachten eingeholt werden und sodann das Verfahren  fortgeführt wird.