Herr Stutzenberger bezieht sich auf die aktuelle Situation im Hallenbad, das im letzten Jahr und diese Woche erneut aus Krankheitsgründen schließen musste.

Er fragt die Verwaltung, welche Maßnahmen geplant seien, damit derartige Schließungen zukünftig nicht mehr erfolgen. Als Nebenfrage erkundigt er sich, ob im Bereich des Personals bereits so viel gespart worden sei, dass kein Ausgleich bei Krankheitsausfällen mehr geschaffen werden könne.

 

Herr Eibert bestätigt zu seiner Nebenfrage in der Tat, dass das Personal derart „runter“ gespart worden sei, dass sie bei Krankheitsausfällen in den Grenzbereich geraten und bei mehreren Ausfällen dann schließen müssen.

Die Verwaltung sei aber dabei ein Konzept aufzustellen, dass ermögliche, sich zukünftig anders aufzustellen. Im nächsten Sportausschuss werde es hierzu eine Aussage geben.

 

Herr Philipp erkundigt  sich, wie es sein könne, dass er am 09.11.2015 Akteneinsicht zu Betreuungsverbänden beantragt (am 16.11.2015 nochmals per Email) und am 17.11.2015 per Email die Bestätigung der Verwaltung erhalten habe, dass der Antrag an die entsprechende Fachstelle weitergeleitet worden sei, woraufhin sich vor der Meldung des entsprechenden Fachbereiches am 18.11.2016 Herr Flüshöh bei ihm erkundigt habe, warum diese Akteneinsicht beantragt worden sei. Wer habe Herrn Flüshöh diese Information gegeben und warum?

 

Herr Schweinsberg erklärt, von der Bürgermeisterin hierzu befragt worden zu sein. Seiner Kenntnis nach habe es keine Akte zu der Angelegenheit gegeben, so dass er Herrn Töpke vom Roten Kreuz befragt habe, ob dieser dort einen Vorgang besitze, den er zur Verfügung stelle könne. Ob dieser mit Herrn Flüshöh Kontakt aufgenommen habe, entziehe sich seiner Kenntnis. Er jedenfalls habe zu keinem Zeitpunkt Herrn Flüshöh die Information übermittelt.

 

Frau Grollmann bestätigt diese Aussage.